Hilfe bei Mietrecht
Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Jan 2000
Hallo.
Vor einer Woche hat uns(WG 2xm)unsere Vermieterin (die im gleichen Haus einen Stock über uns wohnt) eröffnet, dass sie das Haus(3Familienhaus) verkaufen will.
Sie wollte uns schon mal vorab informieren, dass wir dann bis zum 30. Juni ausziehen müssten, da der Käufer unsere Wohnung (Erdgeschoss) beziehen möchte. Den Auszug begründete sie ausserdem damit, dass eine 3 monatige Kündigungsfrist bestehe. Das stimmt zwar, aber der Mietvertrag an sich läuft unbefristet.
Nun werde ich aber im Juni Vater und meine Freundin lebt noch in ihrer eigenen Wohnung. Wir hatten uns überlegt, dass sie ja bei uns einziehen könnte, da wir ein Zimmer frei hätten (5 Zimmer 117qm).
Nun habe ich heute mal nachgefragt ob ihr das etwas ausmache, wenn meine Freundin zwecks eheähnlicher Lebensgemeinschaft und Schwanger, einziehen würde. Diese Einwilligung wollte ich natürlich schriftlich festhalten. Da wurde sie ein wenig stutzig und wunderte sich, dass ich jetzt noch jemanden einziehen lassen möchte, wo ich doch weiss, dass wir ausziehen müssen. Ich erklärte ihr, dass ich sie sowieso fragen wollte, unabhängig von der Kündigung. Sie wollte dass nochmal überschlafen und ich solle doch morgen wiederkommen, sie überlegt sich es noch.
Ich bin Rechtschutzversichert.
Nun meine Fragen:
Kann sie uns überhaupt kündigen wegen des Verkaufs des Hauses?
Darf sie ihre Einwilligung zum Einzug meiner Lebensgefährtin verweigern?
Was tue ich, wenn die Kündigung ins Haus flattert.
Morgen möchten die Käufer sich unsere Wohnung ansehen. Darf ich den Käufern sagen, dass wir eigentlich nicht ausziehen möchten und ihnen auch von den Mängeln der Wohnung berichten?
Vielen, vielen Dank für eure Antworten.
RAMIUS
