Mietvertrag trotz 'Bruchbude'

Hi Freunde,
Welche Rechte hat der Wohnungseigentümer der eine Wohnung im Rohbauzustand vermietet und im Mietvertrag verankert dass der Mieter die Renovierung vollführt der Vermieter die Kosten für das Material trägt. Knackpunkt ist das der Mieter die Arbeiten nun schleifen lässt und eigentlich die erste Miete schon fällig gewesen wäre. Um eine Mietzahlung würde keine der beiden Parteien einen Aufruhr veranstalten (der Mieter wär dann wohl auch nicht helle) die Befürchtung ist nun dass sich dieser Zustand über Gebühr verlängern wird.

Mit bestem Dank für Ideen/Tipps und Anregungen im voraus

NoahDilar

hi,

hm so pauschal läst sich das nicht sagen, kenn ja den mietvertrag nicht, aber fristsetzung (sowohl zur renauvierung als auch zur Mietzahlung) mit kündigungsandrohung wäre wohl da glaub ich das richtige,

ansonsten als tip, klare verträge erhalten die freundschaft

uwe

p.s. und was meinst du mit „um die Mietzahlung würde …veranstallten“ - das versteh ich nicht

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Hi und vorneweg Danke,

mit der Mietzahlung meinte ich dass der Ausfall einer Miete sprich die Verzögerung des Mietzahlungsbeginns um einen Monat tragbar wäre.

Der Mietvertrag enthält als Besonderheit nur den Zusatz dass alle "Hardware"kosten (Türen, Sanitär, Fliesen etc) vom Vermieter getragen werden der Mieter jedoch den Einbau übernimmt und preisgünstige Materialien wählt. Ausgenommen sind natürlich sensibele Bereiche wie Elektro- u. eventl. Gasinstalationen, gehen zu Kosten des Vermieters. Die Kulanz bei der Mietzahlung erklärt sich auch aus Verzögerungen die der Mieter nicht verantworten muss, zB. war die Abwasserltg. nur 10 cm in der Wand, also nur der Stutzen usw.

Danke auch für den Tipp bzgl. der Klarheit: jetzt kommt das Problem Bodenbelag. In meinen Augen Mietersache da der Boden glatt ist und Teppichböden normweise vom Mieter verlegt werden. Er will Laminat verlegen …

Wäre lieb wenn Du noch ne Idee dazu hättest

Gruß

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hi,

junge, junge da hast dir aber ein ding hingezimmert :wink:, wer soll da wohl rausbekommen wer welche frist und pflicht versäumt hat,

ich würde zur lösung dieses problems vorschlagen:

  1. baumaterialien selbst kaufen und wohnungsnah lagern
  2. mit dem mieter reden und wenn materialen da sind frist zum einbau vereinbaren
  3. dem mieter eine klare frist zum einbau setzen und den zahlungsbeginn der miete festlegen,
  4. vor allem dingen wie hoch ist den nun die miete, kann er was abziehgen für die arbeit, oder muss er alles bezahlen während er im rohbau wohnt, oder ist die miete erst fällig wenn er sich das so denkt etc.
  5. lass den mieter ruhig lamminat verlegen und er das selbst bezahlen soll- eindeutig klären wem das dann gehört und ob du es beim auszug drinlassen willst (hängt allerdings wieder davon ab ob das im besteh. mietvertrag drin steht oder er das so sich denkt etc.

ich kann nur nochmal wiederholen „klare verträge erhalten die freundschaft“ und dann klappts auch mit dem nachbarn/ mieter

uwe

setzen, also zum 12.12.3004 z.b.,

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