hallo liebe experten,
kann ich mietminderung „beantragen“ wenn auf einem eckangrenzenden grundstück ein neues hochhaus gebaut wird? gestern war der offizielle erste tag, das ganze ist anscheinend für ein jahr geplant. die arbeiten fangen um 6:30-7:00 an. vor allem morgens wird dies sehr laut werden, und im sommer bei offenen fenster eine zumutung sein(ich weiss dies weil schon seit ca. einem monat dort kleinere aber laute arbeiten durchgeführt wurden).
für ratschläge bedanke ich mich jetzt schon mal!!!
viele grüsse
nicole
p.s. eigentlich bin ich kein frühaufsteher:wink:
Hallo Nicole,
kann ich mietminderung „beantragen“ wenn auf einem
eckangrenzenden grundstück ein neues hochhaus gebaut wird?
Aber selbstredend, wenn auch nicht mit der Begründung ‚ich bin kein Frühaufsteher‘. *grins* Eine Übersicht von Entscheidungen zum Thema Baulärm findest Du unter: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaer…; vielleicht hilft es Dir abzuschätzen, wie hoch Du die Mietminderung ansetzen willst. Das Muster eines Schreibens an den Vermieter gibts unter: http://haufe.de/erste-hilfe/chl_nachbar/chl2_mietmin….
Beste Grüße
Tessa
Hallo,
eine Mietminderung wird nicht beantragt. Was glaubst Du, was Du für eine Antwort vom Vermieter erhältst, wenn er Deinen Antrag liest?
Die Miete wird vom Mieter gemindert, wenn ein Mangel vorliegt, der zur Minderung berechtigt (toller Satz). Da wird nichts beantragt oder erfragt oder genehmigt. Dieses Recht steht jedem Mieter zu.
Bauarbeiten in der näheren Nachbarschaft berechtigen zur Mietminderung.
Gruß
roland
hallo,
Du must Deinem Vermieter eine Mietminderung nach § 536 c BGB anzeigen. Das BayOLG RE WM 87, 112 und einige LGs haben entschieden, dass Du wegen Baulärm eine Mietminderung durchführen kannst. Diese muss, wie schon erwähnt, dem Vermieter angezeigt werden. Ausserdem muss bei der Mängelanzeige erklärt werden, dass sämtliche Mietzahlungen unter Vorbehalt erfolgen, eine höhere Mietminderung vorbehalten bleibt und ob Du diese Mietminderung sofort und ab wann in Anspruch nimmst oder erst nach Abschluss der Bauarbeiten.
Der Vermieter muss eine Mietminderung auch dann hinnehmen, wenn der Lärm von ihm nicht beeinflusst werden kann.
Eine Mietminderung sollte hierbei 15 % der Kaltmiete nicht übersteigen. Ist jedoch die Nutzung eines Balkon oder einer Terrasse wegen der Bauarbeiten zudem nicht möglich, ist ein zusätzlicher Abzug in den Sommermonaten von mindestens 25 € gerechtfertigt.
Gruss Günter
kann ich mietminderung „beantragen“ wenn auf einem
eckangrenzenden grundstück ein neues hochhaus gebaut wird?
gestern war der offizielle erste tag, das ganze ist
anscheinend für ein jahr geplant. die arbeiten fangen um
6:30-7:00 an. vor allem morgens wird dies sehr laut werden,
und im sommer bei offenen fenster eine zumutung sein(ich weiss
dies weil schon seit ca. einem monat dort kleinere aber laute
arbeiten durchgeführt wurden).
für ratschläge bedanke ich mich jetzt schon mal!!!
viele grüsse
nicole
p.s. eigentlich bin ich kein frühaufsteher:wink:
hallo tessa
danke für deine links!!
das mit dem frühaufsteher habe ich nur erwähnt, da ich ja recht früh am morgen die frage gestellt habe:wink:
schönes we
nicole
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hallo günter
danke für deine antwort.
ich habe mich jetzt noch nicht an meine hausverwaltung gewandt, aber mich würde interssieren ob es wichtig ist erst in den mieterschutzbund einzutreten?
vielleicht kannst du mir ddie frage auch beantworten?!
viele grüsse
nicole
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Hallo Nicole,
der Eintritt des Vorganges liegt vor. Wenn Du also keine Mietrechtsschutzversicherung im Rahmen eines Rechtsschutzpaketes hast, kann es sich lohnen, einem Mieterverein beizutreten. Ob es für Dich wichtig ist, musst Du selbst entscheiden. Ich würde mich mal erkundigen, welche Leistungen mit der Mitgliedschaft den Mitgliedern bei Euch zustehen (diesen ist bei jeden Verein nämlich anders). Insbesondere ob auch Briefe geschrieben werden und ob dies zusätzlch etwas kostet. Habe erst dieser Tage bei einem Verein festgestellt, dass der Unsinn für Briefe auch noch zusätzlich Geld zu verlangen auch schon besteht.
danke für deine antwort.
ich habe mich jetzt noch nicht an meine hausverwaltung
gewandt, aber mich würde interssieren ob es wichtig ist erst
in den mieterschutzbund einzutreten?
vielleicht kannst du mir ddie frage auch beantworten?!
viele grüsse
nicole
Gruss Günter