Brand im Haus

Hallo!

Gestern ist zwei Etagen unter meiner Wohnung der Laden des Vermieters ausgebrannt.

Die Wohnung selbst wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen. Allerdings ist einiges an Qualm und Rauch in die Wohnung gezogen. Obwohl gestern permanent gelüftet wurde - Ruß (-Gestank) - bleiben. Die erste Nacht schliefen wir nicht hier, da meine Freundin stechende Kopfschmerzen in der Wohnung verspürt.

Was tun? Der Vermieter hat es bislang signalisiert, dass nicht für diese Schäden aufkommen zu müsse, das wäre meine Haft-, bzw. Hausratversicherung. Aber es war doch sein Schaden.

Wie sieht es aus mit Mietminderung? Reinigung von Wäsche, Möbel, Teppichen, Tapete?

Schönen Dank für Eure Hilfe!

HB

Wg. Mietminderung siehe Link in Brettbeschreibung.

Schadensersatz wg. Reinigung, Ruß etc. gibt es nur, wenn es sich um ein schuldhaft verursachtes Ereignis handelte. Das scheint wohl nicht der Fall zu sein. Das ist dann ein Fall für die eigene Hausratversicherung - soweit solche Schäden von der Police überhaupt abgedeckt sind - oder ggf. der Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters (ob es eine gibt, kann man aus der Nebenkostenabrechnung ersehen, da es sich dabei um umlagefähige Kosten handelt). Laß dir den Versicherer nennen und stelle am besten schon mal vorsorglich Ansprüche, selbst wenn sich im Nachhinein vielleicht herausstellen sollte, dass solche Schäden nicht versichert sind.

Hallo Helge,

ich denke, Du solltest Dich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens muß man nicht nur bei schuldhaftem Verhalten Schadensersatz leisten.
Brandrauch ist i.d.R. hochgiftig (die Latte möglicher Brandgase ist lang, von Salzsäure über Nitrose Gase bis zum Dioxin können da so ziehmlich alle Schweinereien dabei sein die die Chemie zu bieten hat), und eine Kontamination kann eine Wohnung unbewohnbar machen und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (bis zum Entsorgen der gesamten Einrichtung) nach sich ziehen. Die Kopfschmerzen Deiner Freundin sind ein bedenkliches Anzeichen (ich bitte aber zu beachten, daß ich natürlich keine Ferndiagnosen stellen kann - gerade auch im Bezug auf die erfolgte Kontamination). Persönlich würde ich in dieser Wohnung vorerst nicht schlafen (kurzfristige Aufhalte sind i.d.R. kein Problem). Wenn Du die Möglichkeit hast vorläufig woanders unterzukommen, nutze sie.
Ein Geschäft (oder das Haus) sollte doch eine Brandversicherung haben, die meiner Meinung nach für alle Schäden im Zusammenhang mit einem Brand aufkommen muß. Und die Kontamination Deiner Wohnung ist nun mal eine direkte Folge des Brandes.

Wende Dich doch auch mal an das zuständige Brandschutzamt bzw. die (Berufs-)Feuerwehr, vieleicht können die Dir einen Sachverständigen nennen, der Eure Wohnung untersucht, auch solche Kosten sollten von der Versicherung gedeckt sein. Aber am besten Montag zum Anwalt, der kann Euch genaueres sagen.

Gruß Stefan

Hallo,

hier hat selbstverständlich der Vermieter für die Schäden aufzukommen. Sei es, dass Wäsche und Kleidung gereinigt werden müssen oder dass Russ entfernt werden muss.

Gestern ist zwei Etagen unter meiner Wohnung der Laden des
Vermieters ausgebrannt.

Die Wohnung selbst wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen.
Allerdings ist einiges an Qualm und Rauch in die Wohnung
gezogen. Obwohl gestern permanent gelüftet wurde - Ruß
(-Gestank) - bleiben. Die erste Nacht schliefen wir nicht
hier, da meine Freundin stechende Kopfschmerzen in der Wohnung
verspürt.

Was tun? Der Vermieter hat es bislang signalisiert, dass nicht
für diese Schäden aufkommen zu müsse, das wäre meine Haft-,
bzw. Hausratversicherung. Aber es war doch sein Schaden.

Wie sieht es aus mit Mietminderung? Reinigung von Wäsche,
Möbel, Teppichen, Tapete?

Mietminderung 10 %. Diese schriftliche dem Vermieter mitteilen. Kann aber nur solange vorgenommen werden bis tapeziert ist. Der Vermieter kann diese Mietminderung von seiner Versicherung holen.

Diese Kosten werden von der Versicherung des Vermieters getragen. Wenn Du dann möglicherweise noch Betriebskosten wie Gebäudebrand trägst, ist dies ohnehin über die Versicherung des Vermieters zu klären.

Rein vorsorglich wird jedoch Deine eigene Hausratversicherung verständigt werdne müssen. Sie wird entweder grundsätzlich ablehen oder sie wird erklären, nachdem sie Kenntnis hat, wer Versicherer des Vermieters ist, dass sie die Schäden bei Dir trägt. Dies wird dann zwischen den Versicherungen geregelt.

Schritte: Vermieter auffordern die Schäden bei Dir in der Wohnung und an Gegenständen seiner Versicherung zu melden. Die Schäden , soweit noch möglich, in Deiner Wohnung sichern, d.h. im Moment kann auch nicht tapeziert werden, solange der Schaden nicht besichtigt ist. Schreiben per Einschreiben !

Sodann eigene Hausratversicherung über den Schadensfall unterrichten, Sachverhalt schildern und hinweisen, dass Vermieter eine Haftung ablehnt. Wenn Du Gebäudebrand als Umlage zahlst Deiner Versicherung dies mitteilen.

Gruss Günter