Mietrecht
Von: , Frage gestellt am Fr, 24. Mai 2002
Hallo Rechts-Experten,
es geht um folgendes:
Ich bin mit meiner Frau zum 01.05.2000 in eine Wohnung gezogen. Bei der Wohnungsübergabe waren noch einige Mängel abzustellen. Leider ist das bis zum heutigen Tage nicht passiert.
Wir haben den Vermieter schon beim Einzug darüber aufgeklärt, daß das Schlafzimmer Schimmelflecken aufweist. Das hatte er mit der Begründung "Der Vormieter hat nicht richtig gelüftet" abgetan. Also haben wir die Flecken weggebleicht, tapeziert, Teppich gelegt und hochwertige Möbel installiert. Im ersten Winter waren großflächige Wasserflecken auf den Tapeten, die natürlich entsprechend schimmelten. Wir haben sofort den Vermieter über diesen Umstand aufgeklärt und der hat uns wieder erklärt, daß der Raum nicht gelüftet würde, was aber überhaupt nicht stimmt und im Winter will ich die Nachbarschaft auch nicht
heizen. Nebenbei gemerkt war in den anderen Räumen, wo wesentlich weniger gelüftet wird, dieses Problem nie an der Tagesordnung. Im Winter 2001/2002 waren wir für 3 Wochen in Kanada und als wir wiederkamen traf uns der Schlag. Die Wasserflecken auf den Tapeten waren nun viel größer geworden und selbst der Teppich war großflächig in Mitleidenschaft gezogen. Dann endlich wurde der Bauunternehmer kontaktiert und tatsächlich wurde festgestellt, daß die Fensterbänke nicht ordnungsgenäß versiegelt wurden, so daß die Feuchtigkeit ungehindert durch den Putz diffundieren konnte. Der Bauunternehmer hat versprochen, die Mängel zu beheben. Das ist aber bis dato nicht passiert. Mir kann es aber völlig egal sein, ob der nun spurt oder nicht. Meines Erachtens muß der Vermieter für die Abstellung der Mängel sorgen.
Folgende Mängel:
- großflächige Schimmelstellen im Schlafzimmer
- defekte Fliesen im Badezimmer, die schon längst hätten getauscht werden müssen
- da das Fundament gesackt ist, ist in der ganzen Wohnung die Silikonversiegelung gerissen
- Ein Türfutter ist immer noch nicht fixiert
Meine Frage:
Kann ich die Miete langsam mindern? Wenn ja, um wieviel?
Muß ich zum Beispiel die Treppen putzen, wenn der Vermieter so nachlässig ist, um ihn so an sein Fehlverhalten zu erinnern.
Außerdem ist Schimmel ja sicher nicht gesund. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Vielen Dank im voraus.
Gruß Mucke
P.S: Ich weiß, ich strapaziere Eure Nerven, wäre aber extrem wichtig für mich.
