Pflichten Vermieter/Eigentümer

Moin, moin!
Kleine Frage: Ich als Mieter einer Wohnung bin lt. Mietvertrag verpflichtet in regelmaessigen Abstaenden die einzelnen Raeume zu renovieren.

Wie schaut’s denn eigentlich mit dem Vermieter/Eigentuemer aus?

So weit ich weiss, muss er die Mietsache in einem „gebrauchsfaehigen Zustand“ halten. Doch das ist ja nun wirklich dehnbar!
Gibt’s dafuer keine Fristen (z.B. Treppenhaus oder Fassade streichen etc.)?

Oder muss da wirklich erst eine Wand einstuerzen?

Vielen Dank fuer Infos!

Gruss, Topas

  1. kommt es auf den Mietvertrag an, was da unter Schönheitsreparaturen steht. Das ist idR einzuhalten.
  2. Wenn da nichts geregelt ist, dann schaust am Besten in ein Taschenbuch vom DTV-Verlag oder anderen Verlagen, die dazu Bücher herausgeben. Es gibt zu diesem Themen eine Menge Rechtsprechung, die hier zu zitieren viel zu umfangreich wäre.

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Hallo,Klaus!

  1. kommt es auf den Mietvertrag an, was
    da unter Schönheitsreparaturen steht. Das
    ist idR einzuhalten.

Zum Thema „Vermieter + Schoenheitsreperaturen“ steht ja leider nichts im Mietvertag. Nur über die Pflichten des Mieters!

  1. Wenn da nichts geregelt ist, dann
    schaust am Besten in ein Taschenbuch vom
    DTV-Verlag oder anderen Verlagen, die
    dazu Bücher herausgeben. Es gibt zu
    diesem Themen eine Menge Rechtsprechung,
    die hier zu zitieren viel zu umfangreich
    wäre.

Hast Du da einen genauen Buchtip?

Danke, Andreas

Hi,

ich hab gerade den anderen Tip geleses. Wirklich sehr oberflächlich. Auf irgendwelche Literatur, die man erst kaufen und studieren muß, kannjeder hinweisen.
Für Schönheitsreaparturen gibt es Fristen, so nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist. Schau bitte nach. Schönheitsrep. richten sich nach der 2. Berechnungsverordnung und beinhalten das weissen, streichen und oder kalken der Wände und beziehen sich grundsätzlich auf die Innenräume. Für den Außenflur ist immer der Vermieter verantwortlich.
Die Gestzlich keiten hab ich gerade nicht so im Umfang im Kopf. Solltest Du den genauen Gesetzestext erfahren wollen , so schreib mir.
[email protected]

Moin, moin!

Kleine Frage: Ich als Mieter einer
Wohnung bin lt. Mietvertrag verpflichtet
in regelmaessigen Abstaenden die
einzelnen Raeume zu renovieren.

Wie schaut’s denn eigentlich mit dem
Vermieter/Eigentuemer aus?

So weit ich weiss, muss er die Mietsache
in einem „gebrauchsfaehigen Zustand“
halten. Doch das ist ja nun wirklich
dehnbar!
Gibt’s dafuer keine Fristen (z.B.
Treppenhaus oder Fassade streichen etc.)?

Oder muss da wirklich erst eine Wand
einstuerzen?

Vielen Dank fuer Infos!

Gruss, Topas

momentan nein, lasse Dich in einer Fachbuchhandlung beraten (die Buchhändler wissen mehr als man glaubt). Ansonsten, wie empfohlen, kannst (fast) blind ein Buch zum Thema des DTV-Verlages kaufen.

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