Rechnungsminderung wegen Beanstandungen- DRINGEND!

Hallo zusammen,

wer kennt sich aus mit der Rechtsprechung über Rechnungskürzungen???

Es geht um Folgendes:

Wir haben bei uns seit 2 1/2 Wochen eine Gartenbaufirma arbeiten, die uns eine neue Terrasse pflastern und durch unsere Rasenfläche (3 Jahre alt) eine Drainage ziehen soll, da wir zu viel Lehmboden haben und das Wasser nicht ablaufen kann. Es wurde damals zwar Mutterboden aufgefüllt, aber mit wenig Erfolg.

Die aktuelle Baustellensituation ist nun so, dass die Terrasse mittlerweile gepflastert ist. Aber nicht zu unserer Zufriedenheit.

  1. Die Randsteine sind z. T. nicht gleichmäßig auf eine Linie gekürzt

  2. Bei einer abgerundeten Ecke mit Beetplatten-Rand stehen die einzelnen Plattenstücke so weit auseinander, dass der eingekehrte Fugensand auf der anderen Seite wieder herausfällt.

Angeblich wäre das nicht anders gegangen, da sich Beetplatten nicht auf Gärung (höchstens 10 °)schneiden lassen würden. Also wollen sie jetzt diese Zwischenräume nachträglich mit Beton zuschmieren.

  1. Die aufgefüllte und neu eingesäte Fläche über der Drainage im Rasen gleicht auch eher einem groben Acker, als einer mit guter Muttererde aufgefüllten, begradigten Fläche.

Um es möglichst einfach zu haben, haben Sie den vorhandenen Mutterboden direkt nach dem Aushub unserem Nachbarn geschenkt, sodass nicht mehr genug zum neuen Verfüllen übrig war. Diese Differenz haben sie mit Lehmbrocken und kleineren Steinen ausgeglichen und ganz grob verfestigt, anschließend mit Rasensamen neu eingesät.

Da im Vorfeld abgesprochen war, dass die Rasen"form" bei Beendigung der Maßnahme wieder so aussehen soll, wie vorher und bei den Pflasterarbeiten der Terrasse auch geschlammt wurde möchte ich gerne wissen, O B U N D W I E V I E L wir vom späteren Rechnungsbetrag abziehen könnten???

Ein evtl. Problem könnte sein, dass im Angebot die Arbeiten nicht im Detail aufgeführt sind, sondern als Paktete, d. h. die Drainage und Rasenwiederherstellung hat eine Sammelposition (nach lfdm berechnet) sowie auch die Pflasterarbeiten (nach qm).

Kann uns jemand von euch helfen - über fachkundige Ratschläge wären wir sehr dankbar!!!

Viele Grüße

Chris

hi christel,

warum gleich so aufgeregt flattern :wink:, noch ist doch nix verloren,

also zunächst mal, schlechte bauausführung brauchgt ihr nicht als vertragserfüllung ABZUNEHMEN und demzufolge ist die rechnung egaL IN WELCHER HÖHE erstmal nicht fällig,

um es jedoch soweit gar nicht erst soweit kommen zu lassen, nochmal ein eindeutige schreiben (z.b. … sind wir mit der ausführung nicht einverstanden … fordern wir sie auf die leistung in de gefordeten qualität zu erbringen … etc.)

habt ihr schon mal eindeutig mit dem vorarbeiter/ chef der firma besprochen was euch nicht gefällt und das ihr das auf keinen fall so haben wollt?

auf jeden fall solltet ihr erstmal eure mängel nachweissicher anzeigen und auf keinen fall die abnahme erklären bzw. etwas unterschreiben

ich fühl mich nicht so ganz wohl in meiner haut hier ne anleitung zur rechnungsverzögerung etc. zu geben deshalb noch der ausdrückliche ghinweis: bedenke ab wenn die mängel nur äußerst geringfügig sind und ihr überzogenen vorstellungen habt von bauqualität (habt ihr doch nicht -oder) und die ganzen absprachen nicht irgendwo beweissicher vereinbart wurden dann habt ihr nur anspruch auf durchführung von von baumaßnahmen entsprechend der gültigen normen und nach dem stand der technik, wenn es also tatsaächlich nicht besser geht dann lieber einen schritt zurück und die baufirma bzw. die gruppe mit nem kasten bier für bessere ausführung „bestechen“ - das hilft manchmal wunder -kannst mir glauben -

ansonsten nochmal hier melden

uwe

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Noch ein paar Erläuterungen
Hallo Uwe,

vielen Dank für deine schnellen Tips - aber die Arbeiter mit irgendetwas zu bestechen, wollen wir nicht mehr. Wir haben ihnen jeden Tag Kaffee und kühle Getränke hingestellt - mit dem Erfolg, dass wenn BEIDE zusammen da waren, laufend Pause gemacht wurde.

Übrigens arbeitet zeitweise einer der Chefs (Gebrüder…) mit, wenn er nicht gerade wieder mal wegfährt für ca. 2-3 Stunden (Material holen, das sie morgens eigentlich auch schon mitbringen könnten). Diesem Chef haben wir auch alle Beanstandungen weitergegeben. Die Reaktion war, dass er sich erstmal grundsätzlich aus allem rausredet (da könnte er nichts dafür, das ginge nicht anders… blabla). Während des Gesprächs wiederspricht er sich aber auch und gibt zu, dass z. B. die Pflastersteine verkehrt geschnitten wurden. So auch bei der Richtungshaltung der Pflasterfläche, da hat er uns erstmal Wellenlinien eingebaut, weil er nur noch 08/15 arbeiten wollte. Dann vor dem Schneiden der Randsteine und dem Einsanden, haben wir dies beanstandet. Erst sagte er, das ginge nicht anders, dann plötzlich meinte er, das hätten sie schon noch geändert.

Uns kommt es so vor - dass er es sich einfach machen will (nur kein Stress, wie er mal selbst zu dem anderen Arbeiter sagte) Wenn dann die Kunden meckern, kann man ja so tun, als wenn man es selber wieder besser machen wollte.
Wenn wir nichts sagen würden, würde er so die Baustelle beenden. Er wollte ja gestern fertig sein und einräumen.

Aber mal ehrlich, findest du es übersteigert, wenn wir Einspruch erheben, wenn unsere neugesäte Rasenfläche (die vorher aus 3-jährigen Rollrasen bestand) jetzt einer gepflügten Ackerfläche mit dicken Lehmklumpen ähnelt???

Leider waren diese Absprachen nur mündlich erfolgt, im Angebot steht nur Drainage/Kies liefern und verlegen - Grube auffüllen, verdichten und einsäen. Es wurde aber zugesichert (kein Problem…), dass die Fläche wieder das Niveau wie vorher hat.

Vorher war alles „kein Problem“, in Wirklichkeit hatte er aber „nur Probleme“.

So hätten wir die Arbeiten auch selber hingekriegt - und hätten keinen „Fachmann“ gebraucht.

Übrigens kannst du vielleicht noch etwas über deine angesprochenen „Normen“ sagen???

Gruß Chris

Hallo Chris,

wenn du Beanstandungen hast:

Frage den Chef nach der Telefonnummer des Innungsmeisters.
Rufe den Innungsmeister an, und lasse ihn die Arbeit begutachten.

Damit hast du zunächst alle Beweise gesichert. Der Chef so er Moral hat, wird sehr flink werden. Der Innungsmeister kann dir genau sagen, wie das procedere ist, damit du zu deinem Recht kommst.

gruss
winkel

Hallo Uwe,

vielen Dank für deine schnellen Tips - aber die Arbeiter mit
irgendetwas zu bestechen, wollen wir nicht mehr. Wir haben
ihnen jeden Tag Kaffee und kühle Getränke hingestellt - mit
dem Erfolg, dass wenn BEIDE zusammen da waren, laufend Pause
gemacht wurde.

Das erste gibts um elf, dann zum Mittag, dann zum Kaffee. alte handwerkererwartung. ansonsten erzielst du den Effekt wie beschrieben.

Aber mal ehrlich, findest du es übersteigert, wenn wir
Einspruch erheben, wenn unsere neugesäte Rasenfläche (die
vorher aus 3-jährigen Rollrasen bestand) jetzt einer
gepflügten Ackerfläche mit dicken Lehmklumpen
ähnelt???

Rasen ist Unkraut und wächst so schnell, daß sich hier eine aufregung eigentlich nicht lohnt.

Leider waren diese Absprachen nur mündlich erfolgt,

wahrscheinlich wollte mans auch ganz billig und auch vielleicht zu 50 % schwarz wegen der Mehrwertsteuer etc.

(Wer anderen eine Grube gräbt…)

im Angebot

steht nur Drainage/Kies liefern und verlegen - Grube
auffüllen, verdichten und einsäen. Es wurde aber zugesichert
(kein Problem…), dass die Fläche wieder das Niveau wie
vorher hat.

Vorher war alles „kein Problem“, in Wirklichkeit hatte er aber
„nur Probleme“.

Nur wer Probleme hat macht günstige Angebote, wer gute Arbeit liefert, kann sich seine Kunden aussuchen und jeden preis nehmen. Werden die deutschen ALDI-Denker aber nie kapieren. Ich will damit sagen, daß du vielleicht eine Mitschuld am Ausgang trägst.

Das Einzige was dich rettet ist das Gutachten des Innungsmeisters.

gruss
winkel

hi,

hört sich schon etwas anders an, mail mich mal an, ich versuch dir dann zu helfen, ich will das hier nicht rein schreiben, weil es schon genug unfug mit rechnungsminderung und/ oder mängelanzeigen gibt

uwe

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Hi an alle, nur mal ganz kurz:
Winkel, darf ich deinen Spruch kopieren und in den Laden hängen ? Ich find ihn Klasse, denn es gibt zunehmend mehr Menschen die für beste Ware / Arbeit immer weniger bezahlen wollen und sich nur die Rosinen auspicken.

Zum Thema:
Die Mitgliedschaft in einer Handwerksinnung ist stets freiwillig. Sie kann, sofern eine Mitgliedschaft besteht, allenfalls vermittelnd eingreifen. Der Innungsobermeister kann auch dann keine Gutachten abgeben, er kann allenfalls zu einem Gutachter vermitteln.
Aber: In der Handwerkskammer müsste der Betrieb sein, denn hier besteht Pflichtmitgliedschaft. Die Kammern haben auch Paragraphendoktoren angestellt, die sich ebenfalls vermittelnd einsetzen. Ich würde auf jeden Fall mit der zuständigen HWK ( Betriebssitz ! ) Kontakt aufnehmen , unter Schilderung der bekannten Mängel. Diese Mängelliste würde auch ich der betr. Betriebsleitung überreichen und damit eine angemessene Frist zur Nachbesserung stellen.

Gruß
HM

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