Hallo Alexa,
Ich habe mich wohl nicht sonderlich proffessionell
ausgedrückt, muss auch zugeben, dass es das erste mal ist, das
wir in eine wohnung ziehen, die noch renoviert werden muss.
Also, die Fakten mal genauer (und hoffentlich vollständig):
Der Mietvertrag trat am 15.05.02 in Kraft, er ist auf fünf
Jahre befristet mit dem Hintergrund, dass in fünf Jahren der
Vermieter evtl. den Dachboden des Hauses ausbauen will und
unsere Wohnung eben ganz oben in dem Haus liegt. Der Vermieter
wohnt NICHT in dem Haus, insgesamt gibt es 8 Mietparteien.
Mit dem zeitmietvertrag habt Ihr auf ejdne Fall mal eine klare Regelung und wenn ihr die Miete bezahlt kann Euch eigentlich nichts passieren.
Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter vom Mieter bei AUSZUG
verlangen kann, den Parkett auf Kosten des Mieters
fachmännisch abschleifen und versiegeln zu lassen.
Ich nehme an, dass es ein Mietvertragsvordruck ist und keine handschriftliche Eintragung. Selbst wenn es eine Eintragung durch der Vermieter wäre, ist diese Regelung nicht wirksam. Diese Forderung ist schlichtweg grob unbillig. Der Vermieter ist verpflichtet, einen ordentlichen Parkettboden zu stellen. Wenn der Mieter das Parkett richtet, muss dies vereinbart sein.
Desweiteren wurde vereinbart, dass wir die Wohnung eben
unrenoviert übernehmen (Wände waren nicht gestrichen, Löcher
nicht verputzt, es war noch teppich verlegt, den wir mit
Einverständnis der Vermieters entfernt haben), und unrenoviert
zurückgeben.
Tut mir leid, ich hacke den Mann als „Geier“ ab. Seit bitte in Zukunft vorsichtig, wenn ihr Vereinbarungen trifft, vor allem regelt alles nur schriftlich. Und dann, wenn Euch so eine Wohnung übergeben wird, prüft mal in alle Ecken, Türen und Fensterrahmen, an den Fliesen, einfach überall nach, ob es Schäden gibt und ob diese im Mietvertrag aufgeführt werden. In solchen Fällen kann man wie folgt vorgehen. Die Mängel werden aufgelistet und dem Vermieter mitgeteilt. Ihr wird hierbei gebeten, diese Mängel als Anlage zum Mietvertrag vom xx.xx.xxxx als Bestandteil des Vertrages zur Kenntnis zu nehmen. Somit ist dann bei Auszug Streit geklärt.
bei Auszug verstehe ich das schon, sollten wir an dem parkett
was kaputt gemacht haben, klar, Schadensersatz. Aber beim
Einzug??
Nur bei Auszug haftet ihr, wenn ihr den Schaden verursacht habt.
Bei Einzug habt ihr das Parkett nur zu richten, wenn ihr dies mit dem Vermieter vereinbart habt. Auf jeden Fall den Zustand des Parkett mit Bildern dokumentieren.
Wir haben im Übergabeprotokoll vermerken lassen, dass der
Parkett nicht in Ordnung ist (teilweise verkratzt, ein
2m²-großer Brandfleck); das Übergabeprotokoll wurde mit dem
Makler ausgefüllt. Der Vermieter hat uns bereits zugesagt,
dass er den Brandfleck auf seine Kosten austauschen läßt, wir
müssen uns nur um eine Firma kümmern, die das macht, nach
Kostenvoranschlag natürlich. In diesem Zusammenhang betonte
der Vermieter uns gegenüber: „Aber lassen Sie dann den Parkett
dann auch von dieser Firma abschleifen und versiegeln -
schicken Sie mir dann halt nur die Rechnung über den
Brandfleck.“
Das ist eine Frechheit von diesem Vermieter. Ihr müsst hier , wenn ihr etwas richtet, dies schriftlich vereinbaren, ich würde diesme Herrn nichts glauben. Wenn ihr den Auftrag erteilt, kann es durchaus so kommen, dass er erklärt, er habe nichts zugesagt und die Kosten für abschliefen und versiegeln können teuer sein.
Wenn jemand einen Auftrag erteilt, dann der Vermieter und zwar auf seinen Namen.
Wir haben dem Vermieter gegenüber aber nichts
versprochen, sondern nur gesagt, dass wir uns melden, wenn wir
nen Kostenvoranschlag für den Brandfleck haben.
Soweit meine Infos zu unserem parkett. Hilft das weiter?
Liebe Grüße
Alexandra
Gruss Günter