Mietrecht: Parkettboden

Hallo an alle,

die Zeit drängt leider etwas, deswegen eine dringende Anfrage:

Ich bin mit einer Freundin in eine Altbauwohnung gezogen, bzw. bin
gerade dabei, einzuziehen. Wir haben mit dem Vermieter vereinbart,
dass wir die Wohnung unrenoviert übernehmen und irgendwann
unrenoviert zurückgeben.

Es ist überall Parkett verlegt. Im Gang ist er schon sehr abgenützt,
hier muss abgeschliffen und neu eingelassen werden. In einem Zimmer
war auf dem Parkett vollflächig hässlicher Teppich verlegt, diesen
haben wir bereits mit dem Einverständnis des Vermieters entfernt. Auch hier muss abgeschliffen und
versiegelt werden. Insgesamt betrifft dies in der Wohnung ca. 40 m².
Der Vermieter drängt sehr darauf, dass schleunigst der Parkett in
Ordnung gebracht wird.

Im Mietvertrag steht, der Vermieter kann verlangen, dass wir
Mieter dies auf unsere Kosten übernehmen müssen. Ist eine solche
Klausel zulässig? Im Normalfall sollte das doch Sache des Vermieters
sein?
Sollten wir das wirklich selber zahlen müssen: Kann der Vermieter
darauf bestehen, dass eine Fachfirma dies erledigt? Hintergrund
hierzu ist, dass ein Freund von mir staatlich geprüfter Bodenverleger
ist und sich einfach nur diese Maschine leihen würde und den Rest
kostenlos erledigen würde. Dürfen wir dies machen oder müssen wir
wirklich eine Firma beauftragen?

Vielen Dank schon mal für eine schnelle Antwort,
viele Grüße
Alexandra

Instandhaltung kann natürlich grds. nicht auf den Mieter abgewälzt werden, allerdings ist ja hier vermutlich eine geringe Miete nur deshalb gewährt worden, weil diese Zusatzpflicht übernommen wurde.

Grds. müssen Arbeiten nur fachmännisch, nicht zwingend auch von Fachfirmen übernommen werden.

Hallo Alexa,

zuerst einmal zur Klarstellung. Unter Renovierung versteht man Maler-und Tapezierarbeiten an Decken, Wändern, Fensterrahmen, Innentüre und Inneneinbauten sowie Heizkörper.

Parkettarbeiten sind keine Renovierungsarbeiten.

die Zeit drängt leider etwas, deswegen eine dringende Anfrage:

Ich bin mit einer Freundin in eine Altbauwohnung gezogen, bzw.
bin
gerade dabei, einzuziehen. Wir haben mit dem Vermieter
vereinbart,
dass wir die Wohnung unrenoviert übernehmen und irgendwann
unrenoviert zurückgeben.

Was wurde konkret wegen dem Parkett zusätzlich vereinbart ?

Es ist überall Parkett verlegt. Im Gang ist er schon sehr
abgenützt,
hier muss abgeschliffen und neu eingelassen werden. In einem
Zimmer
war auf dem Parkett vollflächig hässlicher Teppich verlegt,
diesen
haben wir bereits mit dem Einverständnis des Vermieters
entfernt. Auch hier muss abgeschliffen und
versiegelt werden. Insgesamt betrifft dies in der Wohnung ca.
40 m².
Der Vermieter drängt sehr darauf, dass schleunigst der Parkett
in
Ordnung gebracht wird.

Habt Ihr einen Mietvertrag auf eine bestimmte Ziet abgeschlossen oder habt ihr einen unbefristeten Vertrag, wohnt aber alleine mit dem Vermieter in einem Haus mit höchstens zwei Wohnungen ?

Im Mietvertrag steht, der Vermieter kann verlangen, dass wir
Mieter dies auf unsere Kosten übernehmen müssen. Ist eine
solche
Klausel zulässig? Im Normalfall sollte das doch Sache des
Vermieters
sein?

Parkett ist Sache des Vermieters. Hier muss eine Vereinbarung getroffen sein, dass ihr euch verpflichtet habt, den Parkett auf eigenen Kosten zu richten. Was geschieht eigentlich, wenn ihr durch die von euch vorgenommenen Wertsteigerung vorzeitig ausziehen würdet oder vorzeitig euch gekündigt wird ???

Sollten wir das wirklich selber zahlen müssen: Kann der
Vermieter
darauf bestehen, dass eine Fachfirma dies erledigt?

Fachfirma nicht, wenn jemand dies selbst so erledigt, dass es der mittleren Qualität und Güte eines Fachmannes entspricht.

Hintergrund
hierzu ist, dass ein Freund von mir staatlich geprüfter
Bodenverleger
ist und sich einfach nur diese Maschine leihen würde und den
Rest
kostenlos erledigen würde. Dürfen wir dies machen oder müssen
wir
wirklich eine Firma beauftragen?

Gruss Günter

Habt Ihr einen Mietvertrag auf eine bestimmte Ziet
abgeschlossen oder habt ihr einen unbefristeten Vertrag, wohnt
aber alleine mit dem Vermieter in einem Haus mit höchstens
zwei Wohnungen ?

Willst du da auf die Zwei-Familienhaus-Kündigung raus?. Augenscheinlich scheint der Mietvertrag nach dem 01.09.2001 abgeschlossen zu sein.

Gruß
Gisela

Habt Ihr einen Mietvertrag auf eine bestimmte Ziet
abgeschlossen oder habt ihr einen unbefristeten Vertrag, wohnt
aber alleine mit dem Vermieter in einem Haus mit höchstens
zwei Wohnungen ?

Willst du da auf die Zwei-Familienhaus-Kündigung raus?.
Augenscheinlich scheint der Mietvertrag nach dem 01.09.2001
abgeschlossen zu sein.

Hallo Gisela,

ich meines dies schon. Denn ich erlebe in der Praxis zu oft, dass in solchen Fällen, wo Vermieter auch noch drängeln, solche Leistungen überwiegend in Wohnungen von Immobilien erfolgen, in denen sie alleine mit dem Vermieter wohnen und in kurzer Zeit Kündigungsgründe geschaffen werden, um an eine neu renovierte Wohnung zu kommen.

Gruss Günter

Guten Morgen,

erstmal herzlichen Dank an alle, die mir hier so gut weiterhelfen.

Ich habe mich wohl nicht sonderlich proffessionell ausgedrückt, muss auch zugeben, dass es das erste mal ist, das wir in eine wohnung ziehen, die noch renoviert werden muss.

Also, die Fakten mal genauer (und hoffentlich vollständig):
Der Mietvertrag trat am 15.05.02 in Kraft, er ist auf fünf Jahre befristet mit dem Hintergrund, dass in fünf Jahren der Vermieter evtl. den Dachboden des Hauses ausbauen will und unsere Wohnung eben ganz oben in dem Haus liegt. Der Vermieter wohnt NICHT in dem Haus, insgesamt gibt es 8 Mietparteien.

Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter vom Mieter bei AUSZUG verlangen kann, den Parkett auf Kosten des Mieters fachmännisch abschleifen und versiegeln zu lassen.

Desweiteren wurde vereinbart, dass wir die Wohnung eben unrenoviert übernehmen (Wände waren nicht gestrichen, Löcher nicht verputzt, es war noch teppich verlegt, den wir mit Einverständnis der Vermieters entfernt haben), und unrenoviert zurückgeben.

bei Auszug verstehe ich das schon, sollten wir an dem parkett was kaputt gemacht haben, klar, Schadensersatz. Aber beim Einzug??
Wir haben im Übergabeprotokoll vermerken lassen, dass der Parkett nicht in Ordnung ist (teilweise verkratzt, ein 2m²-großer Brandfleck); das Übergabeprotokoll wurde mit dem Makler ausgefüllt. Der Vermieter hat uns bereits zugesagt, dass er den Brandfleck auf seine Kosten austauschen läßt, wir müssen uns nur um eine Firma kümmern, die das macht, nach Kostenvoranschlag natürlich. In diesem Zusammenhang betonte der Vermieter uns gegenüber: „Aber lassen Sie dann den Parkett dann auch von dieser Firma abschleifen und versiegeln - schicken Sie mir dann halt nur die Rechnung über den Brandfleck.“ Wir haben dem Vermieter gegenüber aber nichts versprochen, sondern nur gesagt, dass wir uns melden, wenn wir nen Kostenvoranschlag für den Brandfleck haben.

Soweit meine Infos zu unserem parkett. Hilft das weiter?

Liebe Grüße
Alexandra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Alexa,

Ich habe mich wohl nicht sonderlich proffessionell
ausgedrückt, muss auch zugeben, dass es das erste mal ist, das
wir in eine wohnung ziehen, die noch renoviert werden muss.

Also, die Fakten mal genauer (und hoffentlich vollständig):
Der Mietvertrag trat am 15.05.02 in Kraft, er ist auf fünf
Jahre befristet mit dem Hintergrund, dass in fünf Jahren der
Vermieter evtl. den Dachboden des Hauses ausbauen will und
unsere Wohnung eben ganz oben in dem Haus liegt. Der Vermieter
wohnt NICHT in dem Haus, insgesamt gibt es 8 Mietparteien.

Mit dem zeitmietvertrag habt Ihr auf ejdne Fall mal eine klare Regelung und wenn ihr die Miete bezahlt kann Euch eigentlich nichts passieren.

Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter vom Mieter bei AUSZUG
verlangen kann, den Parkett auf Kosten des Mieters
fachmännisch abschleifen und versiegeln zu lassen.

Ich nehme an, dass es ein Mietvertragsvordruck ist und keine handschriftliche Eintragung. Selbst wenn es eine Eintragung durch der Vermieter wäre, ist diese Regelung nicht wirksam. Diese Forderung ist schlichtweg grob unbillig. Der Vermieter ist verpflichtet, einen ordentlichen Parkettboden zu stellen. Wenn der Mieter das Parkett richtet, muss dies vereinbart sein.

Desweiteren wurde vereinbart, dass wir die Wohnung eben
unrenoviert übernehmen (Wände waren nicht gestrichen, Löcher
nicht verputzt, es war noch teppich verlegt, den wir mit
Einverständnis der Vermieters entfernt haben), und unrenoviert
zurückgeben.

Tut mir leid, ich hacke den Mann als „Geier“ ab. Seit bitte in Zukunft vorsichtig, wenn ihr Vereinbarungen trifft, vor allem regelt alles nur schriftlich. Und dann, wenn Euch so eine Wohnung übergeben wird, prüft mal in alle Ecken, Türen und Fensterrahmen, an den Fliesen, einfach überall nach, ob es Schäden gibt und ob diese im Mietvertrag aufgeführt werden. In solchen Fällen kann man wie folgt vorgehen. Die Mängel werden aufgelistet und dem Vermieter mitgeteilt. Ihr wird hierbei gebeten, diese Mängel als Anlage zum Mietvertrag vom xx.xx.xxxx als Bestandteil des Vertrages zur Kenntnis zu nehmen. Somit ist dann bei Auszug Streit geklärt.

bei Auszug verstehe ich das schon, sollten wir an dem parkett
was kaputt gemacht haben, klar, Schadensersatz. Aber beim
Einzug??

Nur bei Auszug haftet ihr, wenn ihr den Schaden verursacht habt.
Bei Einzug habt ihr das Parkett nur zu richten, wenn ihr dies mit dem Vermieter vereinbart habt. Auf jeden Fall den Zustand des Parkett mit Bildern dokumentieren.

Wir haben im Übergabeprotokoll vermerken lassen, dass der
Parkett nicht in Ordnung ist (teilweise verkratzt, ein
2m²-großer Brandfleck); das Übergabeprotokoll wurde mit dem
Makler ausgefüllt. Der Vermieter hat uns bereits zugesagt,
dass er den Brandfleck auf seine Kosten austauschen läßt, wir
müssen uns nur um eine Firma kümmern, die das macht, nach
Kostenvoranschlag natürlich. In diesem Zusammenhang betonte
der Vermieter uns gegenüber: „Aber lassen Sie dann den Parkett
dann auch von dieser Firma abschleifen und versiegeln -
schicken Sie mir dann halt nur die Rechnung über den
Brandfleck.“

Das ist eine Frechheit von diesem Vermieter. Ihr müsst hier , wenn ihr etwas richtet, dies schriftlich vereinbaren, ich würde diesme Herrn nichts glauben. Wenn ihr den Auftrag erteilt, kann es durchaus so kommen, dass er erklärt, er habe nichts zugesagt und die Kosten für abschliefen und versiegeln können teuer sein.

Wenn jemand einen Auftrag erteilt, dann der Vermieter und zwar auf seinen Namen.

Wir haben dem Vermieter gegenüber aber nichts

versprochen, sondern nur gesagt, dass wir uns melden, wenn wir
nen Kostenvoranschlag für den Brandfleck haben.

Soweit meine Infos zu unserem parkett. Hilft das weiter?

Liebe Grüße
Alexandra

Gruss Günter