Ich bekomme meine Lohnsteuerkarte nicht zurück ;-(

Hallo,

folgende Situation:

Mein Arbeitgeber stellt am 11.03.02 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und stellt mich am 12.03.02 unwiderruflich von der Arbeit frei. Das letze Gehalt habe ich Ende Februar erhalten. Ich kündige zum 05.05.02, da ich neuen Job habe. Zeugnis habe ich erhalten. Am 03.05.02 wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Trotz mehrerer Aufforderungen meinerseits habe ich bis heute meine Lohnsteuerkarte nicht zurück erhalten.
Offensichtlich scheinen hier grob fahrlässige Versäumnisse oder Vorsatz vorzuliegen.
Was kann ich tun ?
Gegen wen gehe ich vor ?
Kann ich mich über den Insolvenzverwalter beschweren und wenn ja, wo ?

Thanks for jede Antwort.

Gruß

Matthias

Hi,

es gibt da zwei Möglichkeiten dies zu interpretieren:
Entweder hat der Insolvenzverwalter bzw. der evtl. letzte verbliebene Mensch in der Personalabteilung zu viel zu tun, oder man rechnet damit, Dir noch ein bißchen Geld zahlen zu können, was ja ohne Lohnsteuerkarte nicht geht.

In beiden Fällen würde ich mal den Insoverwalter ansprechen, oder, wenn es ganz hart kommt, das Amtsgericht ansprechen, bei dem das Verfahren beantragt worden bzw. der vorläufige Insolvenzverwalter bestallt (nicht bestellt) ist. Das läuft dann auf eine Beschwerde über den Insoverwalter hinaus, weswegen es eigentlich das letzte Mittel sein sollte.

Gruß
Christian

P.S.
Wenn Du schon wieder einen Job hast, kannst Du Dir ja allemal eine zweite Steuerkarte ausstellen lassen. Auf der ist dann zwar die steuermäßig fiese Klasse 6 eingetragen, aber die Differenz zur richtigen Steuerlast bekommst Du nächstes Jahr zurück. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die glauben einem solche Geschichten und sind dann gnädig.

Nachtrag (unglaublich)
Inzwischen sieht die Situation so aus:

Eine Mitarbeiterin des Insolvenzverwalters hat die Lohnsteuerkarten in der KW 20 nachweislich erhalten.
Nun sind sie weg, offensichtlich in der Kanzlei des Insolvenzverwalters verschlampt.

Ich finde das unglaublich und würde dem Insolvenzverwalter nun gerne kräftig an´s Bein pissen. Auf welcher Rechtsgrundlage ?

Danke

Matthias

Als erstes würde ich lieber mal die alte beim Bezirksamt / Stadtverwaltung für verlustig erklären (ggf. vom Insolvenzverwalter schriftlich bestätigen lassen, dass die Karte unauffindbar ist), eine Ersatzkarte mit gleicher Steuerklasse ausstellen lassen und vom Lohnbüro eine Lohnsteuerbescheinigung verlangen (wichtig für die Steuererklärung später).

Natürlich kannst Du Dich beim Amtsgericht über den Verwalter beschweren zum Aktenzeichen der Insolvenz. Aber ist das wirklich jetzt schon angemessen? Es ist ja nicht wirklich ein Schaden entstanden.