Wie soll ich die Antworten verstehen?
Wenn ich eine Webcam betreibe (auf einer privaten Homepage),
und diese Webcam auf eine Strasse zeigt, und man diese auch
dann logischerweise auf der Homepage sieht, ist das dann
rechtlich OK???
Ich habe da mal was gehört von wegen das dürfte man nicht
machen, da man ja ggf. ein Nummernschild erkennen könnte, und
dann sieht wie jemand z.B. im Überholverbot überholt, bei rot
über eine Ampel fährt etc.???
Stimmt das???
Also ich habe bei www.datenschutzzentrum.de folgende Antworten
gelesen:
----von www.datenschutzzenrum.de-----
Warum hat eine Webkamera nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun?
Eine Kamera, die automatisch Bilder aufnimmt und im Internet zum Abruf bereitstellt, läßt sich nicht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen. Freie Meinungsäußerung bezieht sich immer nur auf Äußerungen, die auf eine Überzeugungsbildung gerichtet sind. Aufnahmen einer Webkamera wären hier eher als Werke einzustufen, die dem „geselligen Leben“ dienen und somit auch von den Landespressegesetzen nicht erfaßt. Wer sich auf Berichterstattung berufen will, muß schon nachweisen können, daß dies im Zusammenhang einer journalistisch-redaktionellen Tätigkeit geschieht. Diese muß nicht kommerziell ausgerichtet sein, jedoch über das bloße Senden der Bilder ins Internet hinausgehen.
Darf man Bilder vom „bösen Nachbarn“ ins Netz stellen?
Absolut nein. Das Internet ist kein Pranger. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf man einen Menschen auf öffentlichem Grund selbst dann nicht gezielt aufnehmen, wenn man gar nicht die Absicht hat, die Bilder zu veröffentlichen
Dürfen öffentliche Stellen Bilder ins Internet geben?
Kurz die Webcam des Einwohnermeldeamtes aufrufen, um zu sehen, ob einem das Wartezimmer gerade zu voll ist? Eine solche Kamera wäre unzulässig, wenn man Personen erkennen kann. Denn niemandem ist zuzumuten, sich an diesem Ort von beliebigen Menschen beobachten zu lassen. In Bundesländern, deren Datenschutzgesetze keine Regeln zur Videoüberwachung haben, müßte sich ein Betroffener auf das Kunsturheberrecht berufen; eine Zulässigkeit einer solchen Kamera läßt sich jedoch in keinem Falle herleiten.
Dürfen Bilder von fremden Sachen gezeigt werden?
Abbildungen von Sachen dürfen auch ohne die Zustimmung ihres Eigentümers veröffentlicht werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar ist. So wird man z.B. bei der Abbildung eines Autos das Kennzeichen unkenntlich machen und auch nicht dazuschreiben, wem es gehört.
Also, kann ich nun daraus schließen das ich ein Cam auf die Strasse richten darf solange keine Nummernschilder und Gesichter zu erkennen sind??
Gleiches würde dann auch für den Aussenbereich einer Gaststätte gelten, auf den der Parkplatz und die Aussensitzgelegenheiten zu sehen sind???
Oder habe ich das trotz der Antworten falsch verstanden??
Gruß
Peter M.