Rechtliche Situation Webcam

Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Wenn ich eine Webcam betreibe (auf einer privaten Homepage), und diese Webcam auf eine Strasse zeigt, und man diese auch dann logischerweise auf der Homepage sieht, ist das dann rechtlich OK???

Ich habe da mal was gehört von wegen das dürfte man nicht machen, da man ja ggf. ein Nummernschild erkennen könnte, und dann sieht wie jemand z.B. im Überholverbot überholt, bei rot über eine Ampel fährt etc.???

Stimmt das???

Ich kann mir das nicht vorstellen, da ich es ja wenn ich an der Kreuzung/Strasse zufällig stehe würde auch sehen würde. Ausserdem wären dann viele Webcam rechtlich bedenklich, da ich viele Cam kenne die direkt auf eine Strasse schauen.

Gruß
Peter M.

Wenn ich eine Webcam betreibe (auf einer privaten Homepage),
und diese Webcam auf eine Strasse zeigt, und man diese auch
dann logischerweise auf der Homepage sieht, ist das dann
rechtlich OK???

Ich habe da mal was gehört von wegen das dürfte man nicht
machen, da man ja ggf. ein Nummernschild erkennen könnte, und
dann sieht wie jemand z.B. im Überholverbot überholt, bei rot
über eine Ampel fährt etc.???

Die Strasse ist ein öffentlicher Raum, und den darfst du ohne Genehmigung unter keinen Umständen auf diese Weise überwachen. Wenn die Kamera deine Schaufensterauslage anzeigt, und dabei ein bisschen Bürgersteig mit ins Bild kommt, ist es eine Grenzfrage.

Das Problem liegt nicht in den Nummernschildern, sondern im Recht an Privatheit - auch im öffentlichen Raum -, und im daraus hergeleitetem Recht am eigenen Bild. Und dieses Recht anderer verletzt du in flagranter Weise.

Willst du dich selbst nasepopelnd an der Kreuzung bei deinen Kollegen auf dem Bildschirm sehen?

Wenn ich eine Webcam betreibe (auf einer privaten Homepage),
und diese Webcam auf eine Strasse zeigt, und man diese auch
dann logischerweise auf der Homepage sieht, ist das dann
rechtlich OK???

Die Strasse ist ein öffentlicher Raum, und den darfst du ohne
Genehmigung unter keinen Umständen auf diese Weise überwachen.
Wenn die Kamera deine Schaufensterauslage anzeigt, und dabei
ein bisschen Bürgersteig mit ins Bild kommt, ist es eine
Grenzfrage.

Das Problem liegt nicht in den Nummernschildern, sondern im
Recht an Privatheit - auch im öffentlichen Raum -, und im
daraus hergeleitetem Recht am eigenen Bild. Und dieses Recht
anderer verletzt du in flagranter Weise.

Willst du dich selbst nasepopelnd an der Kreuzung bei deinen
Kollegen auf dem Bildschirm sehen?

Hm, wie wird der „öffentlicher Raum“ definiert?
Wenn die Cam z.B. ein Stück Wald zeigt, was wäre dann (Wald ist ja auch öffentlich, oder wie definiert sich das?)

Gut, ok, nun aber folgendes: Ich möchte eine Cam auf den Parkplatz und den Aussenbereich einer Gastwirtschaft richten. Das würde auch so gehen das die Strasse nicht in das Bild kommt.
Wäre das OK? Der Besitzer der Gastwirtschaft hat nichts dagegen?!

Gruß
P. Martin

Hallo Peter,

in jedem Falle verletzt du die Persönlichkeitsrechte der Menschen, die ins Bild kommen. Es gibt nur eine einzige Möglichkeit: alle Personen sind mit der Aufnahme einverstanden (was du natürlich nicht schaffen wirst), es handelt sich um ein Privatgrundstück und eine öffentliche Nutzung ist nicht gegeben.

Wir hatten das Problem der Überwachung von Innenhöfen eines Privatgrundstücks mit öffentlichem Zugang. Es gibt da keine rechtliche Möglichkeit so etwas legal zu betreiben.

Gruß
André

1 Like

in jedem Falle verletzt du die Persönlichkeitsrechte der
Menschen, die ins Bild kommen. Es gibt nur eine einzige
Möglichkeit: alle Personen sind mit der Aufnahme
einverstanden (was du natürlich nicht schaffen wirst), es
handelt sich um ein Privatgrundstück und eine
öffentliche Nutzung ist nicht gegeben.

Wir hatten das Problem der Überwachung von Innenhöfen eines
Privatgrundstücks mit öffentlichem Zugang. Es gibt da keine
rechtliche Möglichkeit so etwas legal zu betreiben.

Hmmmmm, das würde ja heissen das 75% aller Webcams im Internet -sagen wir - rechtlich bedenklich sind?
z.B. bin ich öfters in einer Kneipen-Disco, i.d. eine Webcam hängt. Und dann könnte man ja auch sagen häng die Cam ab du verletzt mein Persönlichkeitsrecht?!

Was dürfte man da überhaupt noch mit Webcams zeigen? Schließelich kann überall mal einer in das Bild kommen.
Dann blieben nur noch Privatgrundstücke ohne öfftenlichen Zugang??

Wie läuft das z.B. an Tankstellen? Da werde ich auch gefilmt, sogar aufgenommen, und da steht meisst nur ein Schild - Kameraüberwacht - ??? Ist hier nur der einzige Unterschied das die Videos nicht „veröffentlicht“ werden.

Gruß
Peter M.

Hab da was gelesen…
Hallo auch!
Leider fehlt mir hier die Quelle, aber ich hab gelesen, daß bei eben diesen „öffentlichen“ Cams die Gesichter (…und wohl auch Nummernschilder) nicht erkennbar sein dürften. Dies ist jedoch normalerweise eh nicht der Fall, da Cams solche Plätze meist aus größerer Distanz zeigen, bzw. die Auflösung technisch eh nicht für solche Details ausreicht. Wenn Du dies beachtest, sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Gruß

Markus

Wie soll ich die Antworten verstehen?

Wenn ich eine Webcam betreibe (auf einer privaten Homepage),
und diese Webcam auf eine Strasse zeigt, und man diese auch
dann logischerweise auf der Homepage sieht, ist das dann
rechtlich OK???

Ich habe da mal was gehört von wegen das dürfte man nicht
machen, da man ja ggf. ein Nummernschild erkennen könnte, und
dann sieht wie jemand z.B. im Überholverbot überholt, bei rot
über eine Ampel fährt etc.???

Stimmt das???

Also ich habe bei www.datenschutzzentrum.de folgende Antworten
gelesen:

----von www.datenschutzzenrum.de-----
Warum hat eine Webkamera nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun?
Eine Kamera, die automatisch Bilder aufnimmt und im Internet zum Abruf bereitstellt, läßt sich nicht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung rechtfertigen. Freie Meinungsäußerung bezieht sich immer nur auf Äußerungen, die auf eine Überzeugungsbildung gerichtet sind. Aufnahmen einer Webkamera wären hier eher als Werke einzustufen, die dem „geselligen Leben“ dienen und somit auch von den Landespressegesetzen nicht erfaßt. Wer sich auf Berichterstattung berufen will, muß schon nachweisen können, daß dies im Zusammenhang einer journalistisch-redaktionellen Tätigkeit geschieht. Diese muß nicht kommerziell ausgerichtet sein, jedoch über das bloße Senden der Bilder ins Internet hinausgehen.

Darf man Bilder vom „bösen Nachbarn“ ins Netz stellen?
Absolut nein. Das Internet ist kein Pranger. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf man einen Menschen auf öffentlichem Grund selbst dann nicht gezielt aufnehmen, wenn man gar nicht die Absicht hat, die Bilder zu veröffentlichen

Dürfen öffentliche Stellen Bilder ins Internet geben?
Kurz die Webcam des Einwohnermeldeamtes aufrufen, um zu sehen, ob einem das Wartezimmer gerade zu voll ist? Eine solche Kamera wäre unzulässig, wenn man Personen erkennen kann. Denn niemandem ist zuzumuten, sich an diesem Ort von beliebigen Menschen beobachten zu lassen. In Bundesländern, deren Datenschutzgesetze keine Regeln zur Videoüberwachung haben, müßte sich ein Betroffener auf das Kunsturheberrecht berufen; eine Zulässigkeit einer solchen Kamera läßt sich jedoch in keinem Falle herleiten.

Dürfen Bilder von fremden Sachen gezeigt werden?
Abbildungen von Sachen dürfen auch ohne die Zustimmung ihres Eigentümers veröffentlicht werden. Allerdings ist das nur zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar ist. So wird man z.B. bei der Abbildung eines Autos das Kennzeichen unkenntlich machen und auch nicht dazuschreiben, wem es gehört.

Also, kann ich nun daraus schließen das ich ein Cam auf die Strasse richten darf solange keine Nummernschilder und Gesichter zu erkennen sind??
Gleiches würde dann auch für den Aussenbereich einer Gaststätte gelten, auf den der Parkplatz und die Aussensitzgelegenheiten zu sehen sind???

Oder habe ich das trotz der Antworten falsch verstanden??

Gruß
Peter M.

Wenn ich eine Webcam betreibe (auf einer privaten Homepage),
und diese Webcam auf eine Strasse zeigt, und man diese auch
dann logischerweise auf der Homepage sieht, ist das dann
rechtlich OK???

Ich habe da mal was gehört von wegen das dürfte man nicht
machen, da man ja ggf. ein Nummernschild erkennen könnte, und
dann sieht wie jemand z.B. im Überholverbot überholt, bei rot
über eine Ampel fährt etc.???

Stimmt das???

Also ich habe bei www.datenschutzzentrum.de folgende Antworten
gelesen:

----von www.datenschutzzenrum.de-----
Warum hat eine Webkamera nichts mit freier Meinungsäußerung zu
tun?
Eine Kamera, die automatisch Bilder aufnimmt und im Internet
zum Abruf bereitstellt, läßt sich nicht mit dem Recht auf
freie Meinungsäußerung rechtfertigen. Freie Meinungsäußerung
bezieht sich immer nur auf Äußerungen, die auf eine
Überzeugungsbildung gerichtet sind. Aufnahmen einer Webkamera
wären hier eher als Werke einzustufen, die dem „geselligen
Leben“ dienen und somit auch von den Landespressegesetzen
nicht erfaßt. Wer sich auf Berichterstattung berufen will, muß
schon nachweisen können, daß dies im Zusammenhang einer
journalistisch-redaktionellen Tätigkeit geschieht. Diese muß
nicht kommerziell ausgerichtet sein, jedoch über das bloße
Senden der Bilder ins Internet hinausgehen.

Darf man Bilder vom „bösen Nachbarn“ ins Netz stellen?
Absolut nein. Das Internet ist kein Pranger. Nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf man einen Menschen
auf öffentlichem Grund selbst dann nicht gezielt aufnehmen,
wenn man gar nicht die Absicht hat, die Bilder zu
veröffentlichen

Dürfen öffentliche Stellen Bilder ins Internet geben?
Kurz die Webcam des Einwohnermeldeamtes aufrufen, um zu sehen,
ob einem das Wartezimmer gerade zu voll ist? Eine solche
Kamera wäre unzulässig, wenn man Personen erkennen kann. Denn
niemandem ist zuzumuten, sich an diesem Ort von beliebigen
Menschen beobachten zu lassen. In Bundesländern, deren
Datenschutzgesetze keine Regeln zur Videoüberwachung haben,
müßte sich ein Betroffener auf das Kunsturheberrecht berufen;
eine Zulässigkeit einer solchen Kamera läßt sich jedoch in
keinem Falle herleiten.

Dürfen Bilder von fremden Sachen gezeigt werden?
Abbildungen von Sachen dürfen auch ohne die Zustimmung ihres
Eigentümers veröffentlicht werden. Allerdings ist das nur
zulässig, wenn der Gegenstand nicht auf eine Person beziehbar
ist. So wird man z.B. bei der Abbildung eines Autos das
Kennzeichen unkenntlich machen und auch nicht dazuschreiben,
wem es gehört.

Also, kann ich nun daraus schließen das ich ein Cam auf die
Strasse richten darf solange keine Nummernschilder und
Gesichter zu erkennen sind??

richtig

Gleiches würde dann auch für den Aussenbereich einer
Gaststätte gelten, auf den der Parkplatz und die
Aussensitzgelegenheiten zu sehen sind???

richtig

Oder habe ich das trotz der Antworten falsch verstanden??

Am besten ist es, wenn am Eingang des Parkplatzes/Biergartens ein Schildchen auf die Webcam aufmerksam macht.

Zu dem Posting unten:
Das unten zitierte Schild ‚Kameraüberwacht‘ dürfte eher zur Abschreckung dienen.

Offizielle Kameraüberwachungen (der Polizei oder so) von öffentlichen Plätzen müssen auch per deutlich erkannbaren Schild kenntlichgemacht werden.

Bei der Disko solltest Du mal schauen, ob im Eingangsbereich/Werbetafel vor dem Haus oder auf der Eintrittskarte auf die Webcam aufmerksam gemacht wird. Wenn nicht, gilt:
Wo kein Kläger da kein Richter.

Ansonsten zu deiner Bemerkung mit den Webcams im web:
Dies ist dt. Recht. In GB dürfen öffentliche Plätze ohne Warnung überwacht werden.
Zweitens: In nichtöffentlichen Räumen (=geschlossene Personengruppe, z.B. Wohnung/Büro) kann per Zustimmung aller Beteiligten alles per webcam in Netz geschickt werden.
Drittens, Bäume, Kaffeemaschinen etc. haben kein Persönlichkeitsrecht, fallen also auch nicht unter die Gesetzlichkeiten.

Tschuess Marco.