Zahlungsfrist

Von: , Frage gestellt am Di, 28. Mai 2002

Hallo Rechtsexperten!
Ich plane im August eine Existenzgründung.Und zwar ein Einzelunternehmen für Handel und Vertrieb von selbst entwickelten neuen Zimmerbrunnen.Diese will ich in Lohnfertigung herstellen lassen.
Nun meine Frage:Wenn ich z.B. 20 Zimmerbrunnen in Auftrag gebe und diese erhalte,wird mir da auch eine Zahlungsfrist von z.B. 30 Tagen eingeräumt?Für mich als Starter wäre solch eine Zahlungsfrist sehr hilfreich und wichtig.
Vielen Dank im vorraus - Gruß Jürgen!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zahlungsfrist

    Nun meine Frage:Wenn ich z.B. 20 Zimmerbrunnen in Auftrag gebe
    und diese erhalte,wird mir da auch eine Zahlungsfrist von z.B.
    30 Tagen eingeräumt?Für mich als Starter wäre solch eine
    Zahlungsfrist sehr hilfreich und wichtig.
    Vielen Dank im vorraus - Gruß Jürgen!
    Hallo,

    das ist Verhandlungssache. Laut Gesetz muss eine solche Leistung Zug um Zug, also sofort bei Erbringung, vergütet werden.
    Es ist nicht böse gemeint, aber vielleicht solltes Du Dein Wissen vor dem Schritt in die Selbsständigkeit insoweit aufbessern, dass Du Dir solche Fragen selbst beantworten kannst.

    Gruß

    Matthias

  2. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zahlungsfrist

    Hallo Jürgen,

    ich hab' zwar keine direkte Antwort auf Deine Frage, aber ich kann Dir einen Link anbieten. Schau doch mal hier rein:

    http://www.gruenderstadt.de/

    Das ist eine virtuelle Gemeinschaft von Existenzgründern für Existenzgründer. Vielleicht kannst Du ein paar für Dich interessante Infos rausholen.

    Liebe Grüße
    Birgit

  3. Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
    Re: Zahlungsfrist

    Hallo,

    30 Tage sind nicht ungewöhnlich. Ob man sie Dir als unbekannten Kunden und Existenzgründer einräumen wird, sei mal dahingestellt. Deine Abnehmer werden dieses Zahlungsziel auf jeden Fall von Dir erwarten. Insofern solltest Du nur dann Brunnen bestellen, wenn Du entweder hinreichende Kreditlinien hast oder eben dieses Zahlungsziel bei Deinen Lieferanten durchzusetzen kannst.

    Gruß
    Christian

  4. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Zahlungsfrist

    hi jürgen,

    hab ich dir den "mund wässrig" gemacht mit lohnfertigung o.ä. ;-),

    also da neue gründer unser land braucht auch hier mal noch ein paar rechtliche tips für vertragsgestalltung (ansonsten musst du wohl nochmal das brett wechseln, zu BWL/ Marketing ;-) :

    1. du hast hier absolute vertragsfreiheit, d.h. du kannst in der wirtschaft alle möglichen dinge vereinbaren die du willst, von mir aus auch zahlungsziele (valuta) von 327,5 tagen ;-) - wenn das dein vertragspartner so akzeptiert
    2. lohnfertigung - da bist du für das material verantwortlich, du musst dich also schon wieder um alle möglichen dinge kümmern -besser wäre es du bestellst 20 stck. patentspringbrunnen nach vorgegebenen planungsunterlagen z.b.
    3. mach eine kleine ausschreibung/ anfrage an versch. anbieter, stelle in aussicht, das du planst nach ner einführungsphase xtausend/ hundert öfter zu bestellen
    4. frag gleich dabei nach zahlungszielen
    5. ...

    vieles paast zwar nicht hierrein, aber ich wollte dir das ständige wechseln der boards ersparen,

    nochmal als hinweis: du musst für fremdleistungsvergabe wesentlich besser vorrausplanen, da sind zahlungsziele wohl der unwesentlichste punkt, bestelle doch erstmal einen prototypen, mit dem geh haussieren, dann bestell nur wenn du schon fertige verkaufverträge hast, dann ist der punkt zahlungsziel "nur" noch ne abstimmungsfrage zwischen dem Kaufvertrag und dem Herstellungsvertrag

    uwe

    p.s. da ich dir nun hier schon oft geholfen habe, krieg ich doch wohl deinen ersten springbrunnen handsigniert :-))) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Zahlungsfrist

      Grüß Dich Uwe!
      Also wenn Du auf allen Boards zugegen bist,ich habe nichts dagegen wenn gute Tipps kommen.
      Mit der Lohnfertigung habe ich meine Idee nicht ganz klar beschrieben.Ich meine natürlich die komplette Fertigung der Springbrunnen.Einen Prototypen habe ich noch nicht,ich bin jetzt bei der Patentanmeldung,danach wird der Prototyp gefertigt und dann geht es auf die Suche nach Produzenten.
      Über einen handsignierten Zimmerbrunnen läßt sich reden,zwar nicht ganz umsonst aber zum Sonderpreis!
      Übrigens werde ich noch viele Fragen haben-
      Gruß Jürgen! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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