hi jürgen,
hab ich dir den "mund wässrig" gemacht mit lohnfertigung o.ä. ;-),
also da neue gründer unser land braucht auch hier mal noch ein paar rechtliche tips für vertragsgestalltung (ansonsten musst du wohl nochmal das brett wechseln, zu BWL/ Marketing ;-) :
1. du hast hier absolute vertragsfreiheit, d.h. du kannst in der wirtschaft alle möglichen dinge vereinbaren die du willst, von mir aus auch zahlungsziele (valuta) von 327,5 tagen ;-) - wenn das dein vertragspartner so akzeptiert
2. lohnfertigung - da bist du für das material verantwortlich, du musst dich also schon wieder um alle möglichen dinge kümmern -besser wäre es du bestellst 20 stck. patentspringbrunnen nach vorgegebenen planungsunterlagen z.b.
3. mach eine kleine ausschreibung/ anfrage an versch. anbieter, stelle in aussicht, das du planst nach ner einführungsphase xtausend/ hundert öfter zu bestellen
4. frag gleich dabei nach zahlungszielen
5. ...
vieles paast zwar nicht hierrein, aber ich wollte dir das ständige wechseln der boards ersparen,
nochmal als hinweis: du musst für fremdleistungsvergabe wesentlich besser vorrausplanen, da sind zahlungsziele wohl der unwesentlichste punkt, bestelle doch erstmal einen prototypen, mit dem geh haussieren, dann bestell nur wenn du schon fertige verkaufverträge hast, dann ist der punkt zahlungsziel "nur" noch ne abstimmungsfrage zwischen dem Kaufvertrag und dem Herstellungsvertrag
uwe
p.s. da ich dir nun hier schon oft geholfen habe, krieg ich doch wohl deinen ersten springbrunnen handsigniert :-)))
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