Einzug der Lebensgefährtin verweigert. Hilfe!!!

Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jan 2000

Hallo.

Gerade habe ich meine Vermieterin gebeten ihre schriftliche Einwilligung zum Einzug meiner Lebensgefährtin, in ihre von mir bewohnte Mietwohnung zu geben. Sie wohnt über mir in einem 3 Familien Haus.Da sie das Haus verkaufen will, verweigerte sie mir allerdings die Zustimmung.

Meine Freundin ist schwanger und lebt zur Zeit noch in ihrer eigenen Wohnung. Da sie bedingt durch einen Zeitvertrag ende März arbeitslos werden wird, wollten wir allein schon wegen der finanziellen Belastung von 2 getrennten Haushalten, zusammenziehen.
Ich lebe in einer 5 Zimmer Wohnung in einer WG. Zur Zeit haben wir aber ein Zimmer frei, und wir planten den Zusammenzug schon als wir wussten das wir Eltern werden (Vor fast 4 Monaten). Da zu dieser Zeit von einem Hausverkauf noch nicht die Rede war, wollten wir erst mal abwarten wie sich alles entwickelt und fuhren in den Urlaub.

Letzte Woche, als wir beim Streichen der Wohnung waren, eröffnete sie uns dann, dass sie das Haus verkaufen wolle. (Siehe Artikel von gestern).

Nun weiss ich zwar, dass sie uns den Einzug meiner Freundin nicht verweigern kann, aber ich weiss nicht genau wie ich mich nun zu verhalten habe. Ein Freund von mir war Zeuge, als ich ihr das Schriftstück zur Unterschrift gab.

Wer weiss Rat.

Danke
RAMIUS

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Einzug der Lebensgefährtin verweigert. Hilfe!!

    Hallo Ramius,

    natürlich will Deine Vermieterin nicht, daß Deine Freundin einzieht, sie ist schwanger, wenn Ihr mal zu dritt seid, wird es noch schwieriger, zu kündigen. Außerdem läßt sich die Wohnung vermietet nur halb so gut verkaufen.
    Aber, laß Dich von ihr nicht einschüchtern. Du brauchst keine Erlaubnis der Vermieterin, deswegen ist es auch unerheblich, ob sie diese verweigert. Deine Freundin zieht ganz einfach in die Wohnung ein.
    Und: Eure Wohnung ist zudem bereits eine WG, die Vermieterin muß in diesem Fall sowieso damit rechnen, daß eine Person mehr einzieht oder ausgewechselt wird.

    Viele Grüße,

    Bettina [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    Re: Einzug der Lebensgefährtin verweigert. Hilfe!!

    Hallo!

    Wie bereits geschrieben wurde, kann Sie den Einzug der Lebensgefährtin nicht verbieten, da es eine eheähnliche Gemeinschaft ist. In einer WG erst Recht nicht!

    Abgesehen davon glaube ich kaum, daß Sie Theater macht, da Sie das Haus eh bald verkuaft, also einfach einziehen!

    Gruß

    Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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