BAT - Urlaubsanspruch

Hallo BAT-Experten,

in im Web gefundenen Anmerkungen heisst es, dass Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden soll. Auf Wunsch des Angestellten könne er aber in zwei Teile geteilt werden, von denen einer mindestens zwei volle Kalenderwochen Urlaub gewähre.

  1. Frage
    Angestellte haben heutzutage mindestens 26 Tage Urlaub, demnach wären bei 2 x 13 Tagen auf jeden Fall die zwei zusammenhängenden Wochen gewährt. Ist das noch nicht überarbeitet und veraltet?

  2. Frage
    Bin ich als Angestellter verpflichtet, mindestens 10 Tage zusammenhängend zu nehmen, oder kann ich auch bei zB 30 Tagen 6 x 5 Tage nehmen?

Danke für die Antworten
Tim

Hi,

bin zwar kein Rechtsexperte, aber im ÖD beschäftigt.

in im Web gefundenen Anmerkungen heisst es, dass Urlaub
grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden soll.

Afaik ist das eine „Soll-“ und keine „Muss-“ Bestimmung. Soll heissen: Urlaub wird so beantragt und gewährt, wie es der Angestellte will und die Arbeitslage zulässt - also auch nicht anders als in der ach-so-freien Wirtschaft.

In den chronisch unterbesetzten Abteilungen wird es sogar mittlerweile ungern gesehen, wenn man den Urlaub in zu großen Stücken nimmt.

Gruß
Stefan

Hallo.

Afaik ist das eine „Soll-“ und keine „Muss-“ Bestimmung. Soll
heissen: Urlaub wird so beantragt und gewährt, wie es der
Angestellte will und die Arbeitslage zulässt - also auch nicht
anders als in der ach-so-freien Wirtschaft.

Doch! Es ist eigentlich eine „Muss“-Bestimmung. Zwar, da hast Du indirekt schon Recht, ist es so, daß wo kein Kläger, da kein Richter. Der AG geht aber theoretisch die Gefahr ein, daß der AN seinen vollen gesetzlichen Mindesturlaub moch einmal einklagt.

Gruß,
LeoLo

Noch ein Zusatz:

Doch! Es ist eigentlich eine „Muss“-Bestimmung. Zwar, da hast
Du indirekt schon Recht, ist es so, daß wo kein Kläger, da
kein Richter. Der AG geht aber theoretisch die Gefahr ein, daß
der AN seinen vollen gesetzlichen Mindesturlaub moch einmal
einklagt.

Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht sogar dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer Gelegenheit dazu bekommt, seinen Urlaub möglichst an einem Stück zu nehmen, mindestens jedoch ein Mal pro Jahr in zwei zusammenhängenden Kalenderwochen. Das heißt, ein Arbeitnehmer, der nicht von allein seinen Urlaub so gestalten will, kann vom Chef sogar in Zwangsurlaub geschickt werden. Habe ich schon erlebt.

Viele Grüße
Jana