Anonymer Rechtsanwalt?

Ich verkaufe Fanartikel über ein Online-Auktionshaus. Vor einigen Tagen habe ich eine Email von jemandem erhalten, der sich als Rechtsanwalt ausgibt. Er drohte mir mit einer Anklage und Abmahnung, wenn ich meine Verkäufe nicht sofort einstelle. Denn seiner Auffassung nach habe ich keine Lizenzen. Nun, das mag sein, darum geht es aber wohl weniger, denn:

Ich habe nämlich nachrecherchiert und festgestellt, dass die Email anonym war. Selbst die Webseite dieses angeblichen Rechtsanwalts ist ein „Fake“ (kein Denic-Eintrag, falsche Adresse u. Telefon). Somit ergibt sich folgendes Bild: Ein weiterer Konkurrent, der womöglich selbst diese Artikel verkauft, versucht so die Konkurrenz abzujagen.

Jetzt die Fragen:

  1. Handelt dieser Mensch illegal, indem er sich als Rechtsanwalt ausgibt?
  2. Handelt dieser Mensch wettbewerbswidrig, weil er so seine Konkurrenten abschreckt?
  3. Würde das Auktionshaus im Interesse der Verkäufer gegen diese Person vorgehen, oder ist das unüblich?
  4. Wenn ja, könnte das Auktionshaus Schadensersatzansprüche gegen diese Person geltend machen (schließlich hat er Verkäufer abgeschreckt und dadurch hat das Auktionshaus weniger Umsatz machen können)

Voraussetzung ist natürlich, man fände diesen Menschen. Denn er benutzt eine Anonyme GMX.DE-Mail und eine freie Webseite im Internet. Zurückverfolgung müsste also von polizeilicher Seite geschehen und vorher angeordnet werden. Käme es in Anbetracht dieser Sachlage überhaupt dazu? Oder wird bei solchen Fällen eine polizeiliche Zurückverfolgung gar nicht möglich sein, weil kein schweres Delikt vorliegt?

Ein schwieriges Pflaster, aber ich bedanke mich schon mal im voraus.

Grüße,
Marcel

Antwort nur zu 1)
Hi Marcel,

hier eine Teilantwort:

Jetzt die Fragen:

  1. Handelt dieser Mensch illegal, indem er sich als
    Rechtsanwalt ausgibt?

Ja, nach §132a Strafgesetzbuch, wenn er nicht wirklich Rechtsanwalt ist.

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprech…

Eine anonyme Mailadresse und Webseite ist zwar nicht eben vertrauenswürdig, schließt aber auch nicht aus, dass wirklich ein Anwalt dahintersteckt.

Gruß
Ted

Hallo Marcel,

wenn ein Anwalt tätig wird, verlangt er von seinem Mandanten eine Bevollmächtigung. Die wird wird dem Gegner zugestellt. Selbst wenn über e-Mail eine Abmahnung gekommen wäre. Hätte hier das Originalschreiben mit der Bevollmächtigung vorgelegt werden.

Wenn er Dir mit einer Anklage droht, ist es schlichtweg ein … ich will niemand beleidigen. Kein Anwalt droht mit einer Anklage, weil eine Anklage nur die Staatsanwaltschaft erheben kann. Ein Anwalt kann höchstens eine Klage erheben. Wenn es keine Versehen von Dir ist und in dem Brief steht wirklich statt Klage Anklage und ansonsten ist alles bei Dir okay, dam kopiere die Unterlagen und sende sie der nächsten Polizeistelle zur Überprüfung zu.

Ich verkaufe Fanartikel über ein Online-Auktionshaus. Vor
einigen Tagen habe ich eine Email von jemandem erhalten, der
sich als Rechtsanwalt ausgibt. Er drohte mir mit einer Anklage
und Abmahnung,

zuerst käme die Abmahnung. Meist wird hier verlangt, einer Unterlassung zuzustimmen und wenn nach Unterschrift diese Unterlassung umgangen wird, ist meist eine Vertragsstrafe vereinbart. Wenn Du nicht unterschreibst oder nach Deiner Unterschrift entgegen der Zusage handelst dann kann es zur Klage (nicht Anklage) kommen. Keine Kosten anerkennen !!

wenn ich meine Verkäufe nicht sofort einstelle.

Denn seiner Auffassung nach habe ich keine Lizenzen. Nun, das
mag sein, darum geht es aber wohl weniger, denn:

Nun schliesst natürlich eine rechtswidrige Handlung nicht aus, dass die andere nicht auch angegriffen wird.

Ich habe nämlich nachrecherchiert und festgestellt, dass die
Email anonym war. Selbst die Webseite dieses angeblichen
Rechtsanwalts ist ein „Fake“ (kein Denic-Eintrag, falsche
Adresse u. Telefon). Somit ergibt sich folgendes Bild: Ein
weiterer Konkurrent, der womöglich selbst diese Artikel
verkauft, versucht so die Konkurrenz abzujagen.

Jetzt die Fragen:

  1. Handelt dieser Mensch illegal, indem er sich als
    Rechtsanwalt ausgibt?

Ja,

  1. Handelt dieser Mensch wettbewerbswidrig, weil er so seine
    Konkurrenten abschreckt?

Wenn Ihr Beide möglicherweise keine Lizenz hab, handelt keiner von Euch wettbewerbswidrig, weil ihr von Anfang an schon Geschäfte durchführt, die Euch nicht erlaubt sind. Und was nicht erlaubt ist, kann nicht den Wettbewerb betreffen. Für illegale Geschäfte gibt es keine Wettbewerbsregeln.

  1. Würde das Auktionshaus im Interesse der Verkäufer gegen
    diese Person vorgehen, oder ist das unüblich?

Das Auktionshaus verkauft wahrscheinlich in Deinem Namen und auf Deine Rechnung.

  1. Wenn ja, könnte das Auktionshaus Schadensersatzansprüche
    gegen diese Person geltend machen (schließlich hat er
    Verkäufer abgeschreckt und dadurch hat das Auktionshaus
    weniger Umsatz machen können)

Wenn Du keine Lizenz hast, wie willst Du für sittenwidrige Geschäfte Schadenersatz verlangen. Geht nicht. Einen Anspruch auf Schadenersatz könnte möglicherweise aber das Auktionshaus gegen Dich geltend machen. Ich unterstelle, dass Du gegenüber dem Auktionshaus die in Deinem Auftrag verkauften Artikel als Dein Eigentum dargestellt hast.

Wenn sich dann heraus stellt, dass es nicht Dein Eigentum ist, Du in Kommission verkaufst und dem Aktionshaus entsteht z.B. durch eine Unterlassung des Verkaufes ein wirtschaftlicher Schaden, weil Du weiterhin über das Auktionshaus ohne Lizenz verkaufst, auch nicht von der Abmahnung berichtet hast, kann es Dich Geld kosten. Was machsr Du, wenn diese mögliche Konkurrent den Lizenzinhaber verständigt ? Also, auch wenn es weniger Gewinn bringen wird, Lizenz besorgen. das ist die einzige Lösung.

Gruss Günter

Voraussetzung ist natürlich, man fände diesen Menschen. Denn
er benutzt eine Anonyme GMX.DE-Mail und eine freie Webseite im
Internet. Zurückverfolgung müsste also von polizeilicher Seite
geschehen und vorher angeordnet werden. Käme es in Anbetracht
dieser Sachlage überhaupt dazu? Oder wird bei solchen Fällen
eine polizeiliche Zurückverfolgung gar nicht möglich sein,
weil kein schweres Delikt vorliegt?

Schätze schon, aber…wenn Du keine Lizenz hast, wird es mit Sicherheit auch dazu kommen, dass Dein Einkommen und Deine Steuern geprüft werden und da es Fan-Artikel sind, besteht auf jeden Fall mal die Anfangsfrage (ohne Lizenz kommt man wohl kaum an größere Menge von Waren, die man so verkaufen kann) woher Du die Waren beziehst und wie Du an diese Waren zum Verkauf ohne Lizenz kommst. Man wird prüfen, ob es sich um „Originalware“ handelt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort. Ich weiß natürlich nicht, ob ich Lizensen benötige, das ist das Problem. Ich stelle diese eine Frage nochmal hier im Brett als neuer Beitrag.

Grüße,
Marcel