Mietrecht: Kündigungsfrist für Wohnung?

Wir wohnen seit 1981 in unserer Wohnung, vereinbart wurde die gesetzliche Kündigungsfrist. Wie ist die jetzt? Die Infos die wir haben gehen von 3 bis 12 Monate! Wer weiss es?

Danke!!

Wir wohnen seit 1981 in unserer Wohnung, vereinbart wurde die
gesetzliche Kündigungsfrist. Wie ist die jetzt? Die Infos die
wir haben gehen von 3 bis 12 Monate! Wer weiss es?

Hallo,

wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass für die Kündigung die egstezlichen Fristen gelten, sind es drei Monate.

Gruss Günter

Halliahllo

Nö Nö stimmt net.

Zitat aus dem Mietvertrag von Grund und Boden aus dem Jahre 2002

„Bei einem Mietverhältniss über Wohnruam ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigsfrist um jeweils drei Monate.“

Damit beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate.

Gruß Marco

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Hallo Marco,

nach der gesetzlichen Regelung - Neues Mietrecht vom 01.09.2001 beträgt die Kündigungsfrist unbeschadet der Mietdauer drei Monate.

Wir wohnen seit 1981 in unserer Wohnung, vereinbart wurde die
gesetzliche Kündigungsfrist. Wie ist die jetzt? Die Infos die
wir haben gehen von 3 bis 12 Monate! Wer weiss es?

Hallo,

wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass für die Kündigung die
egstezlichen Fristen gelten, sind es drei Monate.

Gruss Günter

Halliahllo

Nö Nö stimmt net.

Irrtum Marco, die geetzliche Kündigungsfist beträgt drei Monate.

Zitat aus dem Mietvertrag von Grund und Boden aus dem Jahre
2002

„Bei einem Mietverhältniss über Wohnruam ist die Kündigung
spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den
Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und
zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich
die Kündigsfrist um jeweils drei Monate.“

Damit beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate.

Ein Mietvertrag, der diese Klausel hat und aus dem Jahre 2002 stammt, hat keinen Bestand, wenn der Text gedruckt ist. Auch Haus & Grund hat sich, auch wenn es dieser Organisation oftmals schwer fällt, an den Gesetzen zu orientieren.

Nach § 573 c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung - ist die Kündigung spätestens am 3. des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf Jahren und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

Neu ist auch : Eine zum Nachteil des Mieters nach Abs. 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam. In Absatz 2 sind die Zweitmietverhältnisse angesprochen.

Wenn in einem neuen Mietvertrag von 2002 dies gedruckt so steht, ist dies völlig wurscht. Haus & Boden wird und kann kein Gesetz ändern. Der Vertragsteil ist unwirksam.

GRuss Günter

Du hast Recht, aber
Hallihallo

Ich habe jetzt nochmal beim Wohnungsbauministerium nachgeforscht. Es gibt seit dem 01.09 eine Übergangsregelung für Altverträge. Wenn tatsächlich der Zusatz drinsteht :Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen" so ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Kündigungsfrist 3 Monate.

Genauers könne man aber nur dann sagen, wenn man in den Mietvertrag einblicken könne.

Gruß Marco

P.S Was man sich hier doch für ne Arbeit macht…:smile:

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o.T.

ebenso Hallihallo

ich habe erstaunt Deinen Hinweis zur Kenntnis genommen. Das Bundesjustizminsterium vertritt eine ganz gegenteilige Meinung und wir an der Basis, wir warten auf die ersten Urteile, wer nun Recht hat. Es ist immer daselbe. Mietgesetze und keine genaue gesetzliche Klärung. Das Bundesjustizminsterium hält sich hier an die Verhandlungs-und Protokollnotizen, was mit dem Gesetz angedacht wurde.

Gruss Günter