ich bekomme bis zum Ende diesen Semesters Bafög. Zum nächsten Semester werde ich meinen Studiengang wechseln und ein Semester herabgestuft. Beim Bafög-Amt hat man mir gesagt, dass ich deshalb kein Bafög mehr erhalten werde. Allerdings sagte der Sachbearbeiter auch, dass diese Regelung „schwachsinnig“ wäre, aber leider zuwenig Studenten dagagen klagen würden. Ein Student hat bisher geklagt und auch Recht bekommen, allerdings ist das Verfahren in höherer Instanz wieder aufgenommen worden und bisher wurde noch nichts entschieden. Da ich eine Klage nicht selbst finanzieren könnte, wollte ich nun fragen ob ich von irgendeiner Stelle kostenlosen Rechtsbeistand erhalten könnte, weil ich gerne weiterhin Bafög bekommen würde.
Vieln Dank für Eure Hilfe!!!
Julia
Erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Wenn der Widerspruchsbescheid auch negativ ist, dann Klage einreichen und Prozeßkostenbeihilfe beantragen.
vielen Dank für die flotte Antwort.
Wo kann ich denn Prozeßkostenhilfe beantragen?? Und was, wenn ich Klage einreiche und keine Prozeßkostenhilfe bekomme. Dann muß ich doch wahrscheinlich alle Kosten selber tragen. Kann ich aber leider nicht…
Weißt Du vielleicht eine Stelle an der ich ausführlichere Informationen bekommen kann???
Danke für die Hilfe - Julia
Erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Wenn der
Widerspruchsbescheid auch negativ ist, dann Klage einreichen
und Prozeßkostenbeihilfe beantragen.
Sprich deinen Fall mal mit der Bafög-Beratung oder RA-Beratung im Studentenrat durch.
Wo kann ich denn Prozeßkostenhilfe beantragen??
Dies muss man beim Gericht machen. entweder du klärst dass mit unter 1. oder du trabst zum Verwaltungsgericht und fragst an der Pforte nach ‚Prozesskostenhilfe‘, dann wirst Du an die zuständige Stelle verwiesen. Die können Dir alles erklären und dort kannst Du den Antrag stellen.
Und was, wenn ich Klage einreiche und keine Prozeßkostenhilfe
bekomme.
Prozesskostenbeihilfe geht meines Wissens nach zwei Kriterien: Einkommen und Erfolgswahrscheinlichkeit.
Ersteres ist bei dir gering, letzteres mittel (die erwähnte Klage eines anderen Studenten).
Dann muß ich doch wahrscheinlich alle Kosten selber tragen.
nur wenn Du verlierst.
Der Tip von Nussi ist ganz wichtig:
Erstmal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Wenn der
Widerspruchsbescheid auch negativ ist, dann Klage einreichen
und Prozeßkostenbeihilfe beantragen.
Erst gegen einen abgelehnten Bescheid inkl. abgelehnten Widerspruchsbescheid kann man Klage einreichen.
Da du vermutlich ohne Bafög nicht weiter stuideren kannst bist du wohl gezwungen zu klagen.
Auf jeden Fall brauchst du dir keine Sorgen wegen der Bezahlung zu machen! Die PKH beantragt dein Anwalt und du mußt dich diesbezüglich darum nicht kümmern. Du solltest nur direkt sagen, daß du - falls du wider Erwwarten kein PKH bekommst - keine Klage einriechst. Die PKH kann in deinem Falle nur mangels Erfolgsaussichten verweigert werden und da der andere Stuxcdent ja schon gewonnen hat sollte das flach fallen!
Die PKH gibt es in zwei Formen. Erstens als Darlehen, was der Staat die stellt. Dieser fragt dann allle paar Jahre mal nach, wie dein Einkommen ist und von daher mußt du erst etwas bezahlen (und das kannst du dann evtl. auch in Raten) wenn du wider Geld hast. Allerdings fragt der Staat net ewig nach ;o))
In der zweiten Form bekommst du die PKH quasi geschenkt und mußt nie zahlen, was in deinem Fall aber eher unwahrscheinlich sien dürfte, da irgendwann höhere Einnahmen zu erwarten sind!