ich stand hinter so einem, entschuldigt, Idioten an der roten Ampel. Nun, der Kerl plötzlich den Rückwärtsgang rein und kracht mir vorn rein (Stoßfänger, Kühler, Motorhaube, nicht so schlimm, aber teuer…). Nun, wir beide raus und er behauptete ich sei ihm hintendrauf. Er hat einen Arbeitskollegen als Zeugen auf dem Beifahrersitz, ich hab niemanden. Zeugen waren keine da (wo auch, Bahnübergang). Bin ich nun wirklich der Zahler? Die Polizei haben wir gerufen, keine Bremsspuren, einfach nichts. Wie kann ich mich wehren? Übermorgen gehe ich zwar zum Anwalt, aber vielleicht habt ihr noch einen Tip?
Zusatz
Ähm, wer es kennt, er hatte einen Multicar, also so einen kleinen Kipper, viel Stahl aber wenig Kratzer, also kein Schaden. Nur mein armes Auto, zum Heulen… Könnte man von Leitsinn oder Vorsatz ausgehen?
Hi André,
was machst Du nur immer für Sachen
Hat es Deinen kleinen Franzosen erwischt? In der Regel kann ein Sachverständiger sowas beurteilen (es ist echt erstaunlich, was man heutzutage so alles nachweisen kann). Teile den Sachverhalt Deiner Versicherung mit, die werden dann versuchen, den nicht gerechtfertigten Anspruch abzuwehren, denn auch dazu sind sie da.
Gruss Sebastian
danke für die mitfühlenden Worte. Ja, dem Armen hängen die Augen schief. Die Versicherung hat bereits abgelehnt, ich hab nen Gutachter bestellt (hab mit Anwalt noch mal telefoniert). Wird ne lange Sache… (nun gegen den Verursacher und die Versicherung). Und der kleine Franzose ist wohl bald auf dem Weg zum Schrottplatz.
Vorwärts oder rückwärts? Gericht teilt Haftung 50 : 50
DETMOLD (DAV). Lässt sich nicht mehr feststellen, ob bei einer Kollision zweier in gleicher Richtung hintereinander fahrender Autos eines auf das andere aufgefahren oder eines zurücksetzend auf das hintere geprallt ist, wird der Schaden geteilt. Zu diesem Schluss kam das Landgericht Detmold in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben.
Trotz der Einschaltung eines Sachverständigen hatte die Kammer in dem entschiedenen Fall nicht mehr klären können, wie sich die Kollision zugetragen hatte. Beide Parteien behaupteten standhaft ihre jeweiligen Versionen des Unfallhergangs. Beide hatten je einen Zeugen aufgeboten, der die jeweilige Aussage stützte.
Einen “Anscheinsbeweis” dafür, dass der hintere Kontrahent seinem Vordermann aufgefahren war, sah das Gericht nicht. Zwar gebe es bei einem Auffahrunfall die Vermutung, dass der Auffahrende an der Kollision Schuld sei. Hier aber sei noch nicht einmal die Vorfrage geklärt, ob es sich tatsächlich um einen Auffahrunfall gehandelt habe oder ein Fall der Kollision beim Rückwärtsfahren vorliege.
Das Gericht stellte fest, eine weitere Sachverhaltsklärung komme nicht mehr in Betracht und verteilte die Haftungsquote mit 50 : 50 auf beide Beteiligten.
Landgericht Detmold
Urteil vom 19. April 2000
Aktenzeichen: 2 S19/00
ich gehe davon aus, das ein Sachverständiger die Wahre Ursache rausfinden kann. Der Winkel des Pkws verändert sich je nach Beschleunigung oder Stillstand so, das aufgrund des Schadens
die genaue Position des Fahrzeuges festgestellt werden kann. Soll heissen, wenn Du losfährst hebt der Wagen sich vorne an, fährt Dein Vordermann rückwärts los muss sich sein Heck anheben.
Logischerwise muß sich der Schaden bei Deinem Pkw höher befinden, als wenn Du ihm aufgefahren wärst.
Also solltest Du dafür sorgen, das beide Fahrzeuge so schnell wie möglich einem Gutachter vorgeführt werden.
Viel Glück
Gruß
roland
sollte bei dem Vordermann daer Rückfahrscheinwerfer eingeschaltet gewesen sein, ist dies nachweisbar - also auf jeden Fall den anderen Wagen begutachten lassen.
Bei genau so einem Unfall wahr ich mal mit dem Bus in der Nähe und Zeuge.
Der Rückwärtsfahrer wollte auf den rechten Fahrstreifen wechseln, weil dieser schräg rechts führt.
Ich kam dem Hintermann zu Hilfe, sah auch noch die leuchtenden Rückfahrscheinwerfer und bot meine Hilfe als Zeuge an.
Der Hintermann zog alles zurück, nachdem Ihm der Verursacher telefonisch mit Prügel drohte. War halt ein labiler Versicherungsfritze, der dann die 3000DM an seinem Tipo selbst zahlte.