Hallo,
meine Mutter bekommt seit ein paar Tagen Sozialhilfe, da sie getrennt von meinem Vater lebt. Er bekommt nur eine minimale Erwerbsunfähigkeitsrente und muß keinen Unterhalt zahlen. Können wir Kinder nun zu Unterhaltszahlungen gegenüber meiner Mutter verpflichtet werden?
Cu Gabi
Ihr seid Verwandte ersten Grades und bevor die Allgemeinheit zahlt, sind unter div. Voraussetzungen die Kinder dran. Ist doch auch nachvollziehbar, oder?
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
grundsätzlich habe ich nichts dagegen, für meine Mutter Unterhalt zu zahlen. Doch leider sieht die Situation so aus, das meine 3 Geschwister dies nicht so sehen und sich mit Händen und Füßen dagegen wehren werden, u.U. sogar mit der Aufgabe des Arbeitsplatzes. Wir verstehen uns alle nicht besonders gut, sehr zum Nachteil für meine Mutter erst recht in dieser besch… Situation.
Was sind die „div. Umstände“, und wie sieht es aus, wenn eines der Geschwister erheblich mehr verdient als die anderen? Muß dieses Kind dann die Verpflichtungen ganz alleine leisten oder werden sie prozentual auf alle Einkommen der Kinder gleichmäßig aufgeteilt, soweit es ihnen zumutbar ist?
Für Deine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Bye Gabi
Hallo Gabi,
die Kinder können nach ihren indivuduellen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung herangezogen werden. Erst einmal leistet das Sozialamt und versucht dann, die Beträge ganz oder teilweise von den Angehörigen wieder herein zu bekommen.
Leider kann ich Dir keine konkreten Beträge /Freibeträge nennen. Es gibt in diesem Brett sicher kompetente Leser, die sich mit der einschlägigen Gesetzeslage und den Praktiken der Sozialämter besser auskennen als ich (mit in diesem Fall nur theoretischem Wissen, das zudem schon nicht mehr dem letzten Stand entsprechen muß).
Auf dem letzten Stand ist aber offensichtlich diese Weisheit: Eine Mutter kann bequem vier Kinder ernähren, nicht aber vier Kinder eine Mutter.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Auf dem letzten Stand ist aber
offensichtlich diese Weisheit: Eine
Mutter kann bequem vier Kinder ernähren,
nicht aber vier Kinder eine Mutter.
…traurig, aber wahr…
Danke für Deine Mühe.
Bye Gabi
Hi Gabi,
was Wolfgang geschrieben hat, war schon richtig. Es sieht so aus, dass normalerweise alle Kinder angeschrieben werden und Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen erteilen müssen. Wenn Du z.B. Hausfrau bist und kein eigenes Einkommen hast, reicht es, wenn du dies schreibst. Das Einkommen deines Mannes brauchst du in diesem Fall nicht anzugeben, da er ja nicht unterhaltspflichtig ist. Bei jedem einzelnen wird ausgerechnet, wieviel Unterhalt er zahlen kann. Wieviel jeder zahlen muss, wenn alle zahlen können und die Summe zusammen höher ist als die Sozialhilfe, kann ich dir nicht sagen, da ich das in 13-jähriger Sozialamtstätigkeit noch nie erlebt habe.
Gruß,
Delia
P.S. Wahrscheinlich wird es dann prozentual aufgeteilt.
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