wobei dann häufig das Problem bleibt, dass mindestens eine
der beiden Parteien bei ihrem Angebot im vorhinein eine
weitere Änderung ausgeschlossen hat und in ihren AGBs sagt,
dass durch Schweigen auch konkludent kein Vertrag zustande
kommt…
hi Jürgen,
ne kann sie ja eben bei kaufmänischen bestätigungsschreiben nicht,
die sind gestz. !!!, d.h. die gehen über agb drüber weg, deswegen ja meine ständigen hinweise auf dieses,
aber ich hab auch ein paar tage gebraucht bis ich das so richtig verstanden habe und dann auch anwenden konnte 
guck mal hier ist ein seeeehr schönes prüfschema dazu http://www.jura.uni-bonn.de/institute/handelsr/gbitt…
ich mach dir mal ein beispiel wie das ganze ablaufen kann:
also du willst jetzt unbedingt deienn kunden DEINE AGB „aufdrücken“, ohne lange damit rumzumähren,
du schickst deien Kunden ein angebot und agb wie bisher, dein Kunde bestätigt und verweist auf seine agb wie bisher,
(jetzt kommt das was du ab jetzt anders machen solltest)
rufst du dort an (von mir aus unter dem vorwand) um was zu klären, bzw. bestimmte details noch abzusprechen,
diese details fasst du dann in einem stck. papier zusammen (formlos genügt, von mir aus nimm deine derzeitigen Formulare, damit das nicht so auffällt
) und schickst das dann deinen kunden per Fax oder Post zu,
der einzige Punkt den du nun noch ändern musst, du musst dich in diesem schrteiben auf das Gespräch mit deinem kunden beziehen
(z.b. …Wir bestätigen Ihnen unser Gespräch vom … mit Herrn … aus Ihrem Haus wie folgt:smile:
dann machst du das ganze noch als beweissicheren zugang, z.b. per Fax und lässt dann deine sekretärin anrufen ob das auch angekommen ist, die macht notiz auf deinem schriftstück und unterschreibt (ist gut wenn die dann als zeuge brauchst und du die vielleicht schon entlasssen hasst
),
so das wars, nach 3-4 Tagen gilt das was du geschrieben hast,
(vorraussetzung dein kaufm. Best. ist zeitnah gesendet worden- auch ca. 2-4 Tage nach Gespräch und dein kunde hat nicht widersprochen innerhalb von 3-4 Tagen)
jetzt hast du das erstemal ein ordentlich zustandegekommen vertrag mit allen beseitigten unklarheiten, den man auch im normalen tagesgeschäft (!!!) anwenden kann,
lies mal die paar links die ich angegeben hab da steht alles schön drin, weil es gibt noch ein paar ausnahmen bzw. regeln die es zu beachten gilt, aber ansonsten ist das die wohl praktikabelste Lösung für die täglichen Geschäfte (deswegen wurde das ja auch gemacht), nur ich habe festgestellt, es gibt ganz wenig Leute die das überhaupt wissen
uwe