Nebenkosten incl. Grundsteuer

ist das zulässig? Muss der Mieter die Grundsteuer bezahlen?

Wäre schön, wenn das jemand wüsste. Vielen Dank im voraus.
Quirli

ist das zulässig? Muss der Mieter die Grundsteuer bezahlen?

Wieso sollte er?
Er kauft ja nicht, er mietet.

Solche Kosten sind üblicherweise auf die Miete umgelegt, als Einzelposten verlangen kann man sie jedoch nicht, denke ich.

Grüße,

Mathias

hi,

auch wen ich hier wieder „geprügelt“ werde, prinzipiell hat der mieter nur den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, allerdings kann man im Mietvertrag ausmachen was noch alles zzgl. zu zahlen ist, guck mal da rein, was da drinne steht, im allg. ist die grundsteuer aber auch umlagefähig und dies ist in der 2. Berechnungsverordnung auch geregelt (sieh mal da http://www.wowi.de/info/gesetze/IIbv/2.berechnungsve…)

in § 27 Betriebskosten steht auch drin was alles so umgelegt werden darf (wenn vereinbart) sie mal hier http://www.wowi.de/info/gesetze/IIbv/2.berechnungsve…
und hier http://www.wowi.de/info/gesetze/IIbv/IIbv27Anlage3.htm ist es haarklein aufgelistet

uwe

ist das zulässig? Muss der Mieter die Grundsteuer bezahlen?

Wäre schön, wenn das jemand wüsste. Vielen Dank im voraus.
Quirli

im Mietvertrag vereinbart ist.

Es reicht aus, wenn im Mietvertrag die Position Grundsteuer angekreuzt ist oder wenn im Mietvertrag hingewiesen wird :

" Neben der Miete sind die Kosten für Betriebskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 zu zahlen".

Im übrigen gilt dies auch für die Umlage z.B. Gebäudebrandversicherung, Leitungswasserversicherung, Hausbesitzerhaftpflicht usw… wenn auf Versicherungen hingewiesen wird oder der obige Satz steht.

Gruss Günter