Keine Rechnung angekommen, jetzt Inkasso-Forderung

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Jun 2002

Kennt sich jemand mit dem neuen Schuldrecht aus?

Mir ist nämlich folgendes passiert: im Januar diesen Jahres bekam ich ein Inkasso-Schreiben, Schreck laß´nach! Ich hätte angeblich zwei Rechnungen (aus dem Jahr 2000!) für call-by-call-Telefonate mit TELE2 nicht bezahlt. Da sowas nicht meine Art ist (ich pflege meine Rechnungen zügig zu begleichen, meinte ich;-)) und ich definitiv keine Rechnung/en, geschweige denn Mahnung/en von TELE2 bekommen habe, habe ich mal bei diesem ****laden (TELE2) nachgefragt. Dabei stellte sich folgendes heraus:

Ich bin samt Familie Mitte 2000 umgezogen, der Nachsendeantrag bei der Post lief, wie üblich 6 Monate und endete 31.12.2000.
Die erste Rechnung datiert vom 3.1.2001 - drei Tage nach Ende der Nachsendungen also! und hat mich deshalb auch nicht erreicht, die zweite Rechnung datiert dann 3 Monate später und kam (logischerweise) auch nicht an.

Also habe ich diesen Sachverhalt TELE2 schriftlich mitgeteilt, auch daß ich bitte diese fraglichen Rechnungen sehen möchte - und natürlich jederzeit bereit bin, berechtigte Forderungen zu bezahlen. Ich wäre aber nicht bereit, diesen Inkasso-Fritzen ihre Phantasiegebühren zu bezahlen (das habe ich natürlich etwas feiner formuliert;-)) !! (Diese sind nämlich ungefähr doppelt so hoch, wie die Rechnungsbeträge zusammen...) Auch das sie bitte diese Inkasso-Gestalten zurückpfeifen mögen (ebenfalls etwas feiner formuliert).
Ich habe natürlich (zeitgleich) auch versucht, diesen Inkasso-Fritzen (telefonisch) den Sachverhalt darzulegen, dies überstieg jedoch offensichtlich bei weitem den intellektuellen Horizont der dortigen Telefontrulla, die ständig gebetsmühlenartig wiederholte, daß ich diese gesamte Forderung inklusive Gebühren bezahlen muß und Punkt und keine Diskussion. Sehr unerquicklich.

Dann herrschte lange Zeit Ruhe, nix kam, auch keine der alten Rechnungen. Haben die wohl ad acta gelegt , dachte ich, aber -
FALSCH!!

Letzte Woche kam nämlich noch ein Brief der Inkasso-Fritzen an, Text vergleichbar mit dem Ersten, nochmal 10,- Euro Gebühren obendrauf und drohen mit Kadi, Eintrag auf ner Schuldnerliste (so eine Art SchuFa-Liste...). Originalrechnungen übrigens nicht dabei, die habe ich noch immer nicht zu Gesicht bekommen...

Also habe ich mir nochmal das Vergnügen gegönnt, bei Inkassos anzurufen... die Telefontusnelda diesmal meinte nur, da hätte ich halt Pech gehabt, daß die Rechnungen mich nicht erreicht hätten, das wäre MEIN Problem, nach neuem Schuldrecht müßte nicht mehr gemahnt werden (?!?!?) bitte zahlen. Ich konnte ihr zumindest noch die Zusage abringen, daß mir die Originalrechnungen zugesendet werden (ist bisher allerdings noch nicht passiert).

So, nun herrscht erstmal wieder Ruhe - meine Frage aber:

Habe ich diesen Schlamassel irgendwie schuldhaft oder gröblich fahrlässig verursacht???

Ich bin umgezogen, habe mich brav sofort umgemeldet und einen Nachsendeantrag bei Postens gemacht. Auch bei der Telekom habe ich sofort die Adressänderung mitgeteilt und bin seit der darauf folgenden Auflage des Telefonbuchs mit neuer Anschrift (und alter Tel.-Nr.) dort verzeichnet.

TELE2 hat, weil die Beträge pro Monat wohl zu gering waren, die Gesprächskosten von drei Monaten zusammen in eine Rechnung auflaufen lassen, und sich dann noch etwas Zeit mit der Absendung gelassen. Und das zwei mal. Und dann, ohne irgendwelche weiteren Nachforschungsversuche das Inkassounternehmen beauftragt. Dabei: ein einziger Anruf unter meiner alten Telefonnummer hätte genügt, die neue Anschrift zu erfahren - die Telefonnummer hat sich nämlich nicht geändert. Oder die hätten beim Einwohnermeldeamt anfragen können, oder ins Telefonbuch gucken...jedenfalls hat es dem INKASSO-Unternehmen offensichtlich keinerlei Probleme bereitet, meine neue Anschrift herauszufinden...

Ich bin ja nun der Auffassung, nur die Ursprungs-Rechnungsbeträge (wenn mir die denn noch vorgelegt werden...) bezahlen zu müssen.
Und überhaupt: nach neuem Schuldrecht müßte nicht mehr gemahnt werden(?!?!?), waaaas? Man muß doch zumindest irgendwann mal wirksam "in Verzug" gesetzt werden, oder nicht???? Und dann muß doch auch mal irgendsowas ZUGESTELLT werden, oder???????????????

Übrigens, die beiden Original-Rechnungen zusammen sind so 22 Euro, die mittlerweile im Raum stehende Gesamtforderung der Inkassofritzen beläuft sich auf 68,-Euro. Is nicht die Welt, aber sooo Dicke haben wir´s nu auch nicht mit drei Kindern...

Vielen Dank für Eure Ratschläge, Susanne

29 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Keine Rechnung angekommen, jetzt Inkasso-Forde

    Schönen guten Tag Kennt sich jemand mit dem neuen Schuldrecht aus?

    Schaun mer mal ;-)
    So, nun herrscht erstmal wieder Ruhe - meine Frage aber:

    Habe ich diesen Schlamassel irgendwie schuldhaft oder gröblich
    fahrlässig verursacht???
    zumindest fahrlässig hast du mit Schuld.
    Du wusstest, dass du über Tele2 telefonierst und noch keine Rechnung bekommen hast - dann hättest du die selbst auf deine neue Anschrift hinweisen müssen.
    Ich bin umgezogen, habe mich brav sofort umgemeldet und einen
    Nachsendeantrag bei Postens gemacht. Auch bei der Telekom habe
    ich sofort die Adressänderung mitgeteilt und bin seit der
    darauf folgenden Auflage des Telefonbuchs mit neuer Anschrift
    (und alter Tel.-Nr.) dort verzeichnet.
    Durchaus löblich.
    Aber wenn jemand umzieht, weiß doch dein Gläubiger nicht, wohin. Er hat auch kein gesteigertes Interesse daran beim EMA deine neue Adresse zu erfragen, da das mit Kosten und Personalaufwand verbunden ist. Auch wird er nicht in Telefonbuch schauen - sollte er etwa alle Telebücher aus D durchforsten?? (jaja, als CD gibt es die auch - ist aber nicht zeitnah und wenig erfolgversprechend - nicht jeder ist so vorbildlich mit der Ummeldung)
    TELE2 hat, weil die Beträge pro Monat wohl zu gering waren,
    die Gesprächskosten von drei Monaten zusammen in eine Rechnung
    auflaufen lassen, und sich dann noch etwas Zeit mit der
    Absendung gelassen.
    Reine Kostengründe - schau in deren AGB's. Und das zwei mal. Und dann, ohne
    irgendwelche weiteren Nachforschungsversuche das
    Inkassounternehmen beauftragt. Dabei: ein einziger Anruf unter
    meiner alten Telefonnummer hätte genügt, die neue Anschrift
    zu erfahren - die Telefonnummer hat sich nämlich nicht
    geändert. Oder die hätten beim Einwohnermeldeamt anfragen
    können, oder ins Telefonbuch gucken...jedenfalls hat es dem
    INKASSO-Unternehmen offensichtlich keinerlei Probleme
    bereitet, meine neue Anschrift herauszufinden...
    Wie geagt: Kostengründe. Ein "billiger Jakob" kann nur funktionieren, wenn die Kosten gering gehalten werden.
    Ich bin ja nun der Auffassung, nur die
    Ursprungs-Rechnungsbeträge (wenn mir die denn noch vorgelegt
    werden...) bezahlen zu müssen.
    Und überhaupt: nach neuem Schuldrecht müßte nicht mehr gemahnt
    werden(?!?!?), waaaas? Man muß doch zumindest irgendwann mal
    wirksam "in Verzug" gesetzt werden, oder nicht???? Und dann
    muß doch auch mal irgendsowas ZUGESTELLT werden,
    oder???????????????
    Du gerätst automatisch 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. (oder so ähnlich)

    Ein büschen Schuld hast du auch.
    Ruf bei Tele2 an oder besser schreib denen und bitte (denk dran: du hast kein Recht drauf) darum, dass die sich mit der Originalrechnung zufrieden geben.
    Und dann: viel Glück

    Gruß
    HaWeThie

    • Antwort von nach 51 Minuten 0 hilfreich
      Hmmm...



      Hallo Hawietje,


      mal eine Hypothese:
      ich bin Lieschen Müller, die Otto-Normal-Duchschnittsverbrauerin in der BRD. zumindest fahrlässig hast du mit Schuld.
      Fahrlässig? Bestreite ich erst einmal. Sobald ich von der Angelegenheit gehört habe, habe ich sofort gehandelt. Du wusstest, dass du über Tele2 telefonierst und noch keine
      Rechnung bekommen hast - dann hättest du die selbst auf deine
      neue Anschrift hinweisen müssen.
      WUSSTE ich das? Ich bekomme doch meine Call bei call Nummer aus der Zeitung, und KEINE Durschnittsbürgerin kann sich alle Anbieter merken, genauer noch genau die Zeiten notieren, wann mit wem über wen telefoniert.
      Geschweige denn, ich nutze eine Telefonbox, die sich selbständig, je nach Uhrzeit den günstigesten Anbieter raussucht. Aber wenn jemand umzieht, weiß doch dein Gläubiger nicht,
      wohin.
      Er hat aber für den ordungsgemäßen Zugang der Rechnung zu sorgen!
      Ausser es geht hier wirklich um Betrug, was aber offensichtlich nicht der Fall ist. Reine Kostengründe - schau in deren AGB's.
      Die mir erst einmal zugestellt werden müssen. Du gerätst automatisch 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist
      in Verzug. (oder so ähnlich)
      NEIN, entweder gerätst du nach Ablauf der Zahlungsfrist ODER nach vergangenen 30 Tagen der Forderungszustellung in Verzug. Beides NACH erfolgreicher Zustellung der Forderungen und Gläubiger muss ordnungsgemäße Zustellung im Streitfall beweisen können.
      Aus diesem Grunde gibt es ja das m.E. weitaus fairere gerichtliche Mahnverfahren.
      Dort kann man im Vorfeld ja schon Widerspruch einlegen.

      Gruß
      der Alex

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re: Hmmm...


        Hallo Alex

        ich gebe zu, dass ich auf dem Schuldrechtsgebiet nicht der Beste bin, aber dennoch die eine oder andere Anmerkung:
        Hallo Hawietje, zumindest fahrlässig hast du mit Schuld.
        Fahrlässig? Bestreite ich erst einmal. Sobald ich von der
        Angelegenheit gehört habe, habe ich sofort gehandelt.
        Definition Fahrlässigkeit: (u.a.) Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt.
        Wenn man alles genau richtig macht (wer macht das schon) handelt nicht fahrlässig. Hier ist jedoch TELE2 vergessen worden - hmmm.... Du wusstest, dass du über Tele2 telefonierst und noch keine
        Rechnung bekommen hast - dann hättest du die selbst auf deine
        neue Anschrift hinweisen müssen.
        WUSSTE ich das? Ich bekomme doch meine Call bei call Nummer
        aus der Zeitung, und KEINE Durschnittsbürgerin kann sich alle
        Anbieter merken, genauer noch genau die Zeiten notieren, wann
        mit wem über wen telefoniert.
        Tja, hier irrt der Mensch solang...
        Bei Tele2 muss man sich anmelden und frei schalten lassen. Dann bekommt man mit der Bestätigung die AGB's zugesand. Auf Wunsch auch zwischendurch.



        Geschweige denn, ich nutze eine Telefonbox, die sich
        selbständig, je nach Uhrzeit den günstigesten Anbieter
        raussucht.
        Auch dann muss man sich anmelden. Er hat aber für den ordungsgemäßen Zugang der Rechnung zu
        sorgen!
        Ich glaube, da wird die Rechtsprechung noch einiges zu tun bekommen. Reine Kostengründe - schau in deren AGB's.
        Die mir erst einmal zugestellt werden müssen.
        s.o. Du gerätst automatisch 30 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist
        in Verzug. (oder so ähnlich)
        NEIN, entweder gerätst du nach Ablauf der Zahlungsfrist ODER
        nach vergangenen 30 Tagen der Forderungszustellung in Verzug.
        Beides NACH erfolgreicher Zustellung der Forderungen und
        Gläubiger muss ordnungsgemäße Zustellung im Streitfall
        beweisen können.
        da war ich mir nicht so ganz sicher. ;-)

        Gruß
        HaWeThie

        • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Hmmm...

          Hallo Hawietje, Du wusstest, dass du über Tele2 telefonierst und noch keine
          Rechnung bekommen hast - dann hättest du die selbst auf deine
          neue Anschrift hinweisen müssen.
          WUSSTE ich das? Ich bekomme doch meine Call bei call Nummer
          aus der Zeitung, und KEINE Durschnittsbürgerin kann sich alle
          Anbieter merken, genauer noch genau die Zeiten notieren, wann
          mit wem über wen telefoniert.
          Tja, hier irrt der Mensch solang...
          Bei Tele2 muss man sich anmelden und frei schalten lassen.
          Dann bekommt man mit der Bestätigung die AGB's zugesand. Auf
          Wunsch auch zwischendurch.



          Geschweige denn, ich nutze eine Telefonbox, die sich
          selbständig, je nach Uhrzeit den günstigesten Anbieter
          raussucht.
          Auch dann muss man sich anmelden.
          Tja, nur so´n Detail, welches ich bisher nicht erwähnte: damals, als ich mich anmelden wollte zum call-by-call bei TELE2 GING DAS NICHT TELEFONISCH. So wollte ich das nämlich machen, aber die melodische TELE2-Telefondame meinte, ich müsse zur Anmeldung ein Formular ausfüllen und rücksenden. Ich gab dann TELE2 meine Anschrift und ließ mir das Ganze zuschicken.

          Als es aber ankam, und ich sah, daß es VIER Formularseiten voller indiskreter Fragen waren, die ich zur Anmeldung ausfüllen sollte, ließ ich die Anmelderei sein und schmiß den ganzen Kram in den Müll. Soviel zu meiner "Anmeldung". Meine Anschrift haben die durch diese erste Formularanforderung.

          Das ich dann doch eine Weile mit TELE2 telefonieren konnte, hielt ich damals für einen Schaltungsfehler, (war mir aber ganz recht so, zugegeben...) ich habe denn ja auch eine Rechnung bezahlt.

          Als es dann keine Rechnungen mehr gab, und auch die "01013" irgendwann nicht mehr funktionierte, dachte ich einfach, daß die wohl ihren Fehler bemerkt hatten (..schade, schade, dachte ich...).

          Das nur noch am Rande.

          Danke euch allen für die sehr konkreten und hilfreichen Ratschläge!!!!!!

          Susanne, ab sofort mit Zweitnamen "Lieschen Müller" *lol*

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Keine Rechnung angekommen, jetzt Inkasso-For

      So, nun herrscht erstmal wieder Ruhe - meine Frage aber:

      Habe ich diesen Schlamassel irgendwie schuldhaft oder gröblich
      fahrlässig verursacht???
      zumindest fahrlässig hast du mit Schuld.
      Du wusstest, dass du über Tele2 telefonierst und noch keine
      Rechnung bekommen hast - dann hättest du die selbst auf deine
      neue Anschrift hinweisen müssen.
      Neee, wußte ich nicht - kein Scherz, denn das waren pro Monat wohl nur Pfennigbeträge, die da aufgelaufen sind, und welcher call-by-call-Nutzer, der wie ich und mein Ehemann ständig zwischen den verschiedenen Anbietern hin- und herhüppt weiß dann bei solchen Minibeträgen noch, welchen man wann in Anspruch nahm?

      Nebenbei, TELE2 ist ja einer der ganz wenigen Anbieter, der nicht über die Telefonrechnung die Gebühren einziehen läßt...- und: vor den fraglichen Rechnungen hatte ich überhaupt erst eine einzige Rechnung dieser Firma bekommen (auch so´n Popelbetrag...) und dann fast 11 Monate lang keine mehr - auch schon vor dem Umzug 5 Monate nicht - (deren Dienste beanspruchte meine Familie also HÖCHST selten und dann wohl auch monatelang überhaupt nicht.)

      Nur am Rande: als der erste Inkassobrief eintrudelte war ich zunächst fest davon überzeugt, daß das Betrüger sind - (also garkeine berechtigte Forderung existiert) und bin hell empört zur Polizei gewetzt... die haben mich natürlich mit dem Hinweis, daß das finsterstes Privatrecht sei, nach hause geschickt;-)))

      Nun, mittlerweile (sozusagen posthum;-)) ist mir ja die Verkettung unglücklicher Umstände klargeworden, und ich halte die Existenz berechtigter Forderungen für denkbar. Ich will aber nix bezahlen, ohne je eine der Original-Rechnungen gesehen zu haben.

      Ist das nicht mein Recht? Die zumindest vorgelegt zu bekommen? Laut telefonischer Auskunft von TELE2 hat die TELE2 auch pro Rechnung zwei Mahnungen verschickt (also doch, insgesamt 4) d.h. vermutlich sind auch ein Großteil der 22 Euro-Ursprungs-Forderung Mahngebühren...

      Ich möchte die Rechnungen sehen, dann bezahlen - ist doch korrekt so?!?

      Und nochne Frage: wie bezahlt man "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"? Auf der Überweisung im Verwendungszweck vermerken, oder wie geht das??

      Nochmal Danke!!!
      Susanne

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Rechtspflicht..

        Hallo susanne,

        ein letztes Schreiben deinerseits.
        Sehr geehrte Damen und Herren,

        nach Dursicht der mir mit heutigem Datum erstmals vorgelegten Originalforderungen Ihrerseits, werde ich den fälligen Betrag von Euro 22,00 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugunsten Ihres Kontos,
        NR. 1234, BLZ5678, SPK Unterbach, zum TT.MM.JJJJ anweisen.

        MFG

        Lieschen Müller

        Gruß
        der Alex

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        auf ne zusendung der rechnung bestehen !!!!

        Ich möchte die Rechnungen sehen, dann bezahlen - ist doch
        korrekt so?!?
        hi susanne,

        ja du hast das recht die rechnung zu sehen, zu prüfen und dann die pflicht das zu bezahlen was richtig ist Und nochne Frage: wie bezahlt man "ohne Anerkennung einer
        Rechtspflicht"? Auf der Überweisung im Verwendungszweck
        vermerken, oder wie geht das??
        brief schreiben wiealex gesagt hat, (unten drunter schreiben: Anlage V- Scheck Nr. ...), scheck reinstecken, scheckbuchung an briefkopie bei dir dranhängen,

        aber, jetzt nicht gleich nervös werden, erst (!!!!) zahlen wenn rechnung da

        uwe

  2. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    keine Sorgen

    Hallo Susanne, da hätte
    ich halt Pech gehabt, daß die Rechnungen mich nicht erreicht
    hätten, das wäre MEIN Problem, nach neuem Schuldrecht müßte
    nicht mehr gemahnt werden (?!?!?) bitte zahlen.
    Des ist vollkommen richtig.
    ABER, nach dem neuen Schuldrecht muss der Gläubiger dem Schuldner auch den korrekten und fristgerechten Zugang seiner Forderungen beweisen!
    Beweisrecht liegt beim Gläubiger!
    Da wird er nach deinen Aussagen ziemlich in Schwierigkeiten kommen. Ich konnte ihr
    zumindest noch die Zusage abringen, daß mir die
    Originalrechnungen zugesendet werden (ist bisher allerdings
    noch nicht passiert).
    Ab Eingang der Orginalrechnungen gelten die nach neuem Schuldrecht Zahlungsziele, also a) entweder, zukünftige um Falschinterpretationen vorzubeugen, Zahlungsziele oder b) nach 30 Tagen.
    Erst danach können gerichtliche Mahnbescheide erwirkt oder Inkassounternehmen beauftragt werden.
    Alles andere ist nur Bluff. Habe ich diesen Schlamassel irgendwie schuldhaft oder gröblich
    fahrlässig verursacht???
    Ich bin umgezogen, habe mich brav sofort umgemeldet und einen
    Nachsendeantrag bei Postens gemacht. Auch bei der Telekom habe
    ich sofort die Adressänderung mitgeteilt und bin seit der
    darauf folgenden Auflage des Telefonbuchs mit neuer Anschrift
    (und alter Tel.-Nr.) dort verzeichnet.
    Nein, meines Erachtens hast du nicht grob fahrlässig gehandelt. TELE2 hat, weil die Beträge pro Monat wohl zu gering waren,
    die Gesprächskosten von drei Monaten zusammen in eine Rechnung
    auflaufen lassen, und sich dann noch etwas Zeit mit der
    Absendung gelassen.
    Na DAS ist doch wirklich deren Problem. Ich hab z.B. gestern eine Rechnung von Viag über 0,01 Euro erhalten.


    :Übrigens, die beiden Original-Rechnungen zusammen sind so 22 Euro, die mittlerweile im Raum stehende Gesamtforderung der
    Inkassofritzen beläuft sich auf 68,-Euro. Is nicht die Welt,
    aber sooo Dicke haben wir´s nu auch nicht mit drei Kindern...
    Na das sind die normalen Gebühren des Inkassounternehmens. Aber du braust dir da keine Sorgen zu machen.
    Wie gesagt, DEIN Ansprechpartner ist Tele2 und nicht das Inkassounternehmen.
    Falls sie sich anhand der Argumente nicht darauf einlassen, bezahl die 22 Euro aber bitte OHNE Anerkennung einer Rechtspflicht und lass sie mal Klagen.
    Die Androhungen sind erst einmal die normale Einschüchterung, ist bei, verzeiht mir, Anwälten (auch meine machen dies) udn Inkassounternehmen fast gleich. Inkassobüros haben da nur einen ein wenig schärferen Ton.

    gruß
    der Alex

  3. Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
    Re: Keine Rechnung angekommen, jetzt Inkasso-Forde

    hi Susanne,

    vergiss alles was du da geschrieben hast, ist nicht relevant,

    eine Rechnung wird fällig wenn du in verzug bist,

    in verzug bist du:

    1. wenn du eine rechnung erhalten hast
    2. nach fälligkeit der rechnung, fällig ist die z.b. am XX.YY.ZZZZ (datumsmässig bestimmt) oder NACH Mahnung (wenn kein datum drauf stand), nach neuem recht sp. 30 tage nach zugang
    3. die rechnung sachlich und rechn. richtig ist

    verzugsgebühren etc. musst du zahlen wenn die punkte 1 -3 zutreffen

    also du bist weder in verzug noch musst du gebühren zahlen,

    da du aber höflich bist und keinen stress willst, nochmal einen höflichen und vollkommen emotionslosen brief an die tele2 evtl. inkassopbüro (wenn die vollmacht von tele2 haben), die mögen dir doch endlich eine rechnung zustellen, dann wenn die da ist, zahlst du und die sache ist für dich gegessen (wenn punkt 1-3 beachtet)

    uwe



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!