Mietrecht, mündlicher Vertrag, Eigenbedarf

Ich habe gerade ein akutes, sehr verworrenes Problem in Sachen Mietrecht. Prinzipiell geht es darum, inwieweit der mündliche Vertrag bindsend ist. Hier mal kurz der Ablauf:

  1. Ich wohne zur Zeit als einer von zwei Hauptmietern in einer Vierer-WG
  2. Verblendet durch einen Verliebtheitssturm beschloß ich, mit meiner Freundin zusammenzuziehen.
  3. Ich sagte meinem Mithauptmieter, ich würde meinen Anteil am Mietvertrag kündigen wollen, und er solle sich einen neuen Untermieter suchen. DIese Kündigung erfolgte allerdings nie.
  4. Die Idee mit dem zusammenziehen war schlecht… Ergo will ich wieder in meine Wohnung zurück.
  5. In der Zwischenzeit hat mein Mithauptmieter eine neue Mieterin gefunden und ihr mündlich das Zimmer versprochen.
  6. Gleichzeitig wurde ein Mietvertrag mit nur seiner Unterschrift abgeschlossen, allerdings für ein anderes Zimmer.

Nun die Fragen:

  1. Inwieweit ist der mündliche Mietvertrag bindend?
  2. Inwieweit ist der Schriftliche Vertrag gültig?
  3. Inwieweit ist die mündliche Aussage, er könne das Zimmer vermieten und sich einen Mieter aussuchen, als Grundlage für den mündlichen Vertrag bindend? Inwieweit wären hier Kommunikationsprobs etc geltend zu machen?
  4. Wie und wie schnell könnte ich Eigenbedarf geltend machen?

Ich befinde mich gerade in der ENdphase meines Studiums (kurz vor der Dilplomarbeit), und eine WOhnungssuche etc. würde mich heftigst zurückwerfen (zumal die Strafabgabe von 500€ für Langzeitstudenten droht…)

P.S.: Ich weiss, ich habe große Fehler gemacht, aber was macht man nicht alle im Liebestaumel… :wink:)

Hi!

Gibt es Zeugen für Deine mdl. Aussage?

Also ich würde dem anderen MIeter ganz klar erklären, dass Du nicht gedenkst, Deinen Mietvertrag aufzulösen.
Was er anderen Leuten verspricht, kann Dir egal sein. Es könnte sehr von Vorteil sein, wenn das andere Mädel dort noch nicht eingezogen ist. Zieh doch einfach wieder ein und fertig.
Tatsachen schaffen ist in solchen fragen ganz gut, denn wer wird denn Hand an Dich anlegen und Dich rauswerfen.

Eigenbedarf kommt ferner für Dich wohl kaum in Frage, da dies lediglich der Wohnungseigentümer anmelden kann.

Grüße,

Mathias

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Hi,

  1. Ich sagte meinem Mithauptmieter, ich würde meinen Anteil am
    Mietvertrag kündigen wollen, und er solle sich einen neuen
    Untermieter suchen. DIese Kündigung erfolgte allerdings nie.
  1. Die Idee mit dem zusammenziehen war schlecht… Ergo will
    ich wieder in meine Wohnung zurück.
  2. In der Zwischenzeit hat mein Mithauptmieter eine neue
    Mieterin gefunden und ihr mündlich das Zimmer versprochen.
  3. Gleichzeitig wurde ein Mietvertrag mit nur seiner
    Unterschrift abgeschlossen, allerdings für ein anderes Zimmer.

Nun die Fragen:

  1. Inwieweit ist der mündliche Mietvertrag bindend?

der ist bindend

  1. Inwieweit ist der Schriftliche Vertrag gültig?

der auch

  1. Inwieweit ist die mündliche Aussage, er könne das Zimmer
    vermieten und sich einen Mieter aussuchen, als Grundlage für
    den mündlichen Vertrag bindend?

reicht als Vertrag völlig, ist also bindend

Inwieweit wären hier
Kommunikationsprobs etc geltend zu machen?

schwierig, wer hat denn welche Zeugen?

  1. Wie und wie schnell könnte ich Eigenbedarf geltend machen?

gar nicht, das kann nur der Wohnungseigentümer.

Gruß,
Micha

Vielen Dank an alle,
dir mit meist recht ausführlicher Antworten auf meine Frage geschickt haben. Sie haben mir sehr weiter geholfen.
Allerdings ist die Sache nun auf andere Art und Weise geklärt worden - durch Versöhnung mit meiner Partnerin und dem nun-doch-zusammenziehen. Der Königweg sozusagen :wink:))))))))))))

derglücklichebusy