Frage zum Verkehrsrecht

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Jun 2002

Hallo WWW´ler,
folgende Situation hatte sich im Straßenverkehr abgespielt:
Ein Autofahrer will aus einer Grundstücksausfahrt auf die Straße fahren. Ein Fußgänger will die Einfahrt selber auch passieren. Er sieht den Autofahrer, und will diesem mit eindeutigen Handbewegungen Vorfahrt gewähren. Zur gleichen Zeit kommt eine Radfahrerin auf dem Bürgersteig entlang gefahren, in verkehrter Richtung auf den Fußgänger zu. Der Fußgänger macht wieder eine eindeutige Handbewegung (Stopp, der Radfahrerin entgegen) Diese schert sich aber nicht drum, und auf dem Bürgersteig an der Grundstücksausfahrt kommt es zur Kollision zwischen Radfahrer und PKW. (Der PKW-Fahrer hatte keinen Einblick auf den Gefahrenpunkt und folgte im Schritttempo den Anweisungen des Fußgängers)
Wie sieht hier die wohl Rechtslage aus?

Über Antworten würde ich mich freuen.
Gruß Gregor


8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zum Verkehrsrecht

    Hi!

    Der PKW hat den Radler über den Haufen gefahren.
    Das steht zunächst mal im Raume.
    Nun kann man sich darüber streiten, ob der Radler den radweg falschherum nutzen darf oder nicht, der PKW-Fahrer wird aber sicherlich den Großteil der Schuld tragen müssen.

    Ich vermute mal, Du bist der PKW-Fahrer. Wenn noch kein Polizei im Spiel war und noch keine Anzeige erstattet worden ist, würde ich dem Radler Geld bieten.

    Meine Schwiegermutter in spe hatte mal einen solchen Fall und musste dann 1 Jahr zu Fuß gehen. Der Radler nutzte auch die falsche Seite, hat aber vor Gericht keinen interessiert.

    Grüße,

    Mathias

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Frage zum Verkehrsrecht

      Hallo, Der Radler nutzte auch die
      falsche Seite, hat aber vor Gericht keinen interessiert.
      Das war sicher nicht in Ordnung, aber: Viele Radwege sind in Gegenrichtung freigegeben - und diese Freigabe ist von seiten des KFZ-Fahrers aus einer Nebenstraße/Grundstück nicht erkennbar.
      Von daher muß das auf eine vorfahrtberechtigte Straße einbiegende Fahrzeug immer mit Verkehr von beiden Seiten rechnen. Und was viele nicht wissen bzw. ignorieren: vor"fahrt"berechtigt ist schon der Gehweg, und der wird üblicherweise in beide Richtungen begangen.

      Und ein andere Aspekt ist mir noch aufgefallen: Radfahrer haben sich natürlich an die Verkehrsregeln, Schilder, Ampeln etc. zu halten (was sie häufig nicht tun) - aber ein fuchtelnder Fußgänger, der in keiner Weise als Berechtigter (z. B. durch Uniform) erkennbar ist, muß nun wirklich nicht beachtet werden.

      Aus meiner Sicht haben alle drei Beteiligten "Dreck am Stecken".
      Der unaufmerksame Autofahrer, der sich einmischende Fußgänger ohne überblick und der falschfahrende Radler.

      Grüße
      J. Doe

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Frage zum Verkehrsrecht

        Hallo, Der Radler nutzte auch die
        falsche Seite, hat aber vor Gericht keinen interessiert.
        Das war sicher nicht in Ordnung, aber: Viele Radwege sind in
        Gegenrichtung freigegeben - und diese Freigabe ist von seiten
        des KFZ-Fahrers aus einer Nebenstraße/Grundstück nicht
        erkennbar.
        Achtung, nochmal zur Erinnerung. Hier handelt es sich um einen Fussgängerweg.
        Und ein andere Aspekt ist mir noch aufgefallen: Radfahrer
        haben sich natürlich an die Verkehrsregeln, Schilder, Ampeln
        etc. zu halten (was sie häufig nicht tun) - aber ein
        fuchtelnder Fußgänger, der in keiner Weise als Berechtigter
        (z. B. durch Uniform) erkennbar ist, muß nun wirklich nicht
        beachtet werden.
        Bei unübersichtlichen Situationen ist ein Autofahrer verpflichtet gegebenenfalls einen Einweiser zu beauftragen.
        Warum soll ein Radfahrer, der übrigens auf dem Fussweg nichts zu suchen hat wenn er nicht gerade 8 Jahre oder jünger ist, nicht auf Warnungen eines Fussgängers achten?
        Aus meiner Sicht haben alle drei Beteiligten "Dreck am
        Stecken".
        Ähem, Du bist nicht zufällig Radfahrer, denn dann könnte ich Deine klare Missdeutung der Lage gut verstehen ;-)
        Für mich hat nur der Radfahrer Dreck am Stecken, da der Autofahrer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und der Radfahrer ganz eindeutig die Warnungen des Einweisers nicht beachtet hat.
        Aber wie immer kommt es dabei auf die Auffassung des Richters an.

        Gruß
        roland

  2. Antwort von nach 54 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zum Verkehrsrecht

    Hallo,

    es gibt mehrere Urteile in dieser Richtung, die ich jetzt nicht zu Hand habe, aber sinngemäß wiedergeben kann:

    1. Ein LKW-Fahrer winkte einen PKW-Fahrer auf einer geraden Strecke einer Landstraße vorbei. Dummerweise kam Gegenverkehr und *Rumms*. Der LKW-Fahrer bekam eine Mitschuld.

    2. Auf einer Rechts-vor-Links-Kreuzung signalisierter ein Vorfahrtsberechtigter einem anderen Autofahrer (per Lichthupe), daß er den entgegen seines eigenen Vorfahrtsrechtes fahren durfte. Dummerweise kam ein anderer - ebenfalls Vorfahrtsberechtigter - Autofahrer des Weges und bestand auf seinem Vorfahrtsrecht: *rumms* Der lichthupende Fahrer bekam eine Mitschuld.

    Ergebnis: Alles nicht so einfach. M.E. hat der Herauswinker eine Mitschuld, weil er winkte, ohne den Rst des Verkehrs in seinen Winkvorgang *g* miteinzubeziehen.

    Ich mach´s Dir sicher nicht einfacher, aber mehr kann ich auch nicht beisteuern.

    Gruß
    Christian

  3. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zum Verkehrsrecht

    Hallo Gregor,

    ich hab da auch mal ein Urteil gelesen, hab dies aber leider auch nicht zur Hand. Ich geb es mal so wieder, wie ich es in Erinnerung habe.
    Es spielte sich fast die gleiche Situation ab. Ein Pkw kam aus einer unübersichtlichen Einfahrt und kollidierte mit einem auf dem Fußweg fahrenden Radfahrer. Beide bekamen eine Teilschuld zu 50 %. Der Pkw Fahrer, weil er bei so einer Ausfahrt besondere Vorsicht walten lassen muss und der Radfahrer, weil er mit ziemlicher Geschwindigkeit auf dem Fussweg fuhr.
    In Deinem Fall denke ich, das der Radfahrer die Hauptschuld bekommt, weil der Pkw Fahrer seiner Sorgfaltspflicht wegen dem Einweiser nachgekommen ist und der Radfahrer trotz Handzeichen weitergefahren ist.
    Aber es kommt immer auf den Richter an.

    Gruß
    roland

  4. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Nun mal nach dem Gesetz

    Hallo Gregor,
    der Autofahrer hat nach §10StvO seiner Pflicht genüge getan.
    Der Radfahrer hat verbotenerweise den Fussweg benutzt.
    Aber: Der "Einweiser" hätte nicht den Radfahrer per Handzeichen zum Anhalten bewegen müssen, sondern den Autofahrer, da im Zweifel der Radfahrer vorfahrtberechtigt war. Aus Deiner Schilderung geht leider nicht hervor, ob der Radfahrer die falsche Strassenseite benutzte. Von daher kann hier keine Aussage getroffen werden. Tatsache ist jedoch, das der Radfahrer die eindeutige "Warnung" des "Einweisers" mißachtet hat. Hätte er angehalten, wäre die Kollision vermeidbar gewesen.
    IMHO trifft den PKW-Fahrer keinerlei Schuld. Er ist seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Der Unfall kam schliesslich nur aufgrund des Fehlverhaltens des Einweisers und des Radfahrers zustande.
    Gruss Sebastian

  5. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Allen Antworten ein 'Danke schön'

    Ich möchte mich hiermit bei Allen recht herzlich für die Antworten bedanken. (Sebastian,Christian,Roland,Mathias und J.Doe) Habe ich jemanden vergessen?

    Ich habe diese Situation nur als Zeuge miterlebt. Bin also selbst nicht betroffen. Stellte mir nur die Frage, wer war hier Schuld? Die Radfahrerin hat sich übrigens am meisten aufgeregt. Trotzdem sie auf dem Bürgersteig fuhr und die erhobene Hand des Fußgängers noch belächelte, bis zum Aufprall auf den PKW. Zum Glück ist aber nicht viel passiert.

    Nochmals Dank an Euch, und wünsche ein schönes sonniges Wochenende.
    Gruß G. Stein.

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re: Allen Antworten ein 'Danke schön'

      Hallo Gregor, Ich habe diese Situation nur als Zeuge miterlebt. Bin also
      selbst nicht betroffen.
      Dann solltest Du Courage zeigen und Dich als Zeuge zu verfügung stellen. Stellte mir nur die Frage, wer war
      hier Schuld?
      Das entscheidet der Verkehrsrichter. Die Radfahrerin hat sich übrigens am meisten
      aufgeregt. Trotzdem sie auf dem Bürgersteig fuhr und die
      erhobene Hand des Fußgängers noch belächelte, bis zum Aufprall
      auf den PKW.
      Geschieht Ihr gerade recht. Hoffentlich tats weh. Wenn JEDER Ein bißchen rücksicht nimmt, paßt es auch dann, wenn nicht sich nicht jeder korrekt verhält. Man muß eben auch ab und zu mal zurückstecken können.

      gruß

      dennis

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