Frage zum Verkehrsrecht
Von: , Frage gestellt am Do, 20. Jun 2002
Hallo WWW´ler,
folgende Situation hatte sich im Straßenverkehr abgespielt:
Ein Autofahrer will aus einer Grundstücksausfahrt auf die Straße fahren. Ein Fußgänger will die Einfahrt selber auch passieren. Er sieht den Autofahrer, und will diesem mit eindeutigen Handbewegungen Vorfahrt gewähren. Zur gleichen Zeit kommt eine Radfahrerin auf dem Bürgersteig entlang gefahren, in verkehrter Richtung auf den Fußgänger zu. Der Fußgänger macht wieder eine eindeutige Handbewegung (Stopp, der Radfahrerin entgegen) Diese schert sich aber nicht drum, und auf dem Bürgersteig an der Grundstücksausfahrt kommt es zur Kollision zwischen Radfahrer und PKW. (Der PKW-Fahrer hatte keinen Einblick auf den Gefahrenpunkt und folgte im Schritttempo den Anweisungen des Fußgängers)
Wie sieht hier die wohl Rechtslage aus?
Über Antworten würde ich mich freuen.
Gruß Gregor
