einmal Stellung zu folgendem Link.
Hallo Alex,
den Link - beide Links - habe ich gelesen. Es wird von mir ja nicht bestritten, dass ein Recht zur Mietminderung besteht, es wird lediglich hingewiesen, dass der Weg ein anderer sein muss als der, welcher vorgesehen ist, wenn ein Mangel seit Mietbeginn, während der Mietzeit auftritt. Sämtliche Hinweise sind allgemein gehalten.
Das Urteil des LG Mannhein geht von der Tatsache aus, was unbestritten ist, wenn jemand einen Teil der Wohnung wegen der Modernisierung nicht nutzen kann, dass er einen Anspruch auf Mietminderung hat. Es heisst im Urteil „wenn der Mieter sehr gestört ist“ und " kann er möglicherweise die Miete mindern". Und alle Abhandlungen hierzu gehen von „können“ aus, nicht muss.
Deshalb wird bei Modernisierungen tatsächlich auch über Höhe, Art und Umfang einer Minderung verhandelt. Es macht wohl auch kaum viel Sinn. Die Mietminderungen sind Kosten des Vermieters, die er hat, wenn er modernisiert. Diese Kosten sind Bestandteil der Kosten der Modernisierung. d.h. die Mietminderung geht als Kostenfaktor in die Kosten der Modernisierung ein und wird dann wieder umgelegt. Wo ist oder soll da der Sinn sein ?
Im Übrigen werde ich zu den Links nicht Stellung nehmen, egal was ich von der allgemein üblichen Veröffentlichung halte, wenn nicht ein Hinweis ergeht, dass diese Informationen nicht auf den Einzelfall anzuwenden sind, sondern es einer Beratung bedarf.
Nein. Hier ist eine andere Rechtslage gegeben.
hmmm, selbst dist du ja lt. ViKa Berater in einem
Mieterverein.
richtig, ich leite die Beratungen und ich arbeite auch in einer Kanzlei mit. Ich habe mich auf Nebenkostenabrechnungen, Fragen in Zusammenhang mit Modernisierungen, Nachmieter und spezielle Fragen in Schönheitstreparaturen und Bagatellschäden sowie Bewertungen von Wohnungen, Besichtrigungen und Wohnungsübergaben spezialisiert. Soweit erforderlich erfolgt Vertretung der Mieter vor Gericht.
Falls du Lust hast würde mich eine Erklärung nachfolgen Links,
Punk 4, Mieterverein Rostock, von dir interessieren.
http://www.mieterverein-rostock.de/info_beratung/mbl……
Habe bitte Verständnis, wenn ich die Seite nicht kommentiere. Ich sehe einige Missverständnisse für jemand, der nicht den Verein aufsucht und aus der HP glaubt seinen Fall lösen zu können.
Noch einmal einzig und allein ist erst einmal interessant,
dass
hier ein Mangel bzgl. die vertragsgrechten Nutzung der Whg.
vorliegt.
Ob Modernisierung, Mängelbeseitigung oder ähnliches.
Ich KANN das Objekt nicht so nutzen, wie mir vertraglich
zugesichert, und genau dafür zahle ich die Miete, folglich
kann ich die Miete entsprechend mindern.
Es hat doch niemand behauptet, dass hier keine Minderung möglich ist. Nur die Minderung beruht nicht auf einer Mängelbeseitigung. Sie bezieht sich auf vorübergehende Einflüsse durch die Arbeiten bei der Modernisierung. Hier wird streng juristisch auch keine Mängelanzeige mit Mietminderung erstattet. Hier ist davon auszugehen, dass eine Mietminderung bereits vor Beginn der Arbeiten vereinbart wird.
Bin gespannt auf die Erklärung
(sollten die Kollegen etwa Unrecht haben?)
Sie haben nicht Unrecht, sie haben - was im Übrigen insoweit auch richtig ist - allgemein verbindlich gehandelt. Mehr ist ja auch nicht in eienr HP möglich. Und vor allem, mehr darf gesetzlich nicht geschehen.
Gruss Günter