Ganz Banal

Von: , Frage gestellt am Sa, 22. Jun 2002

Hallo Leute,

angenommen, mir geht in einem Supermarkt ein glas irgendwas kaputt (z.b. gurken) muss ich das dann zahlen? Ich hab noch in erinnerung, dass nicht, da der laden das ja eh abschreiben kann-allerdings hab ich gestern mit erlebt, dass jemandem buttermilch runtergefalllen ist und die kassiererin frech zu ihm meinte, wenn sie sie sich noch an sein gesicht erinnert hätte, hätte sie im die milch abgezogen (nachdem er bezahlt hatte und sich im gehen noch mal entschuldigt hat).
Gibt es da was schriftliches? Hab grosse lust, damit in den Laden zu gehen, da ich sowas dort schon häufiger erlebt hab.

gruss chrissi

21 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ganz Banal

    Hallo!

    In meinen Augen ist die Antwort auch ganz banal:
    Sicher mußt Du bezahlen, was Du kaputtmachst!

    Das Argument" das können die ja abschreiben" ist doch Blödsinn: EINKAUFEN müß der Händler die Ware doch - oder meinst Du, der geht zum Großhändler und sagt "fünf Gurkengläser bezahle ich nicht, die hat mir ein Kunde kaputtgeworfen"?

    Viele Supermärkte machen das aus Kulanz nicht - denen ist wahrscheinlich lieber, die Kunden sagen zumindest Bescheid, damit jemand vom Geschäft die Sauerei wegmachen kann bevor jemand drauf ausrutscht - aber ein Anrecht auf Erstattung haben sie auf alle Fälle!


    Übrigens: "Abschreiben" kann der Händler auch gestohlenen Waren - aber trotzdem versucht er, Ladendiebstähle zu verhindern. Kostet ihn schließlich sein eigenes Geld!

    Schönen Gruß,
    Robert

    • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
      Ersatzpflicht nur bei Verschulden

      Hallo!

      Man muss einschränkend sagen: Man muss den Schaden ersetzen wenn man ihn verschuldet hat, nicht wenn man ihn bloß verursacht hat! Dabei wäre auch ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten zu berücksichtigen.

      Üblich ist es allerdings nicht, einen derartigen Schadenersatzanspruch gegen einen Kunden geltend zu machen.

      Gruß
      Tom

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re: Ersatzpflicht nur bei Verschulden

        Hi alle :-)

        Nun, das ist richtig, wenn es sich um vergleichsweise geringwertige Sachen handelt - reißt ein hyperaktives Kind ein hochwertiges Gerät aus dem Regal, während die Eltern im Verkaufsgespräch sind und diese außerstande sind, ihren Nachwuchs zu bändigen, würde ich als Geschäftsinhaber schon die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung in die Pflicht nehmen - man KANN nicht alle Waren gegen alle Eventualitäten sichern - das gilt für ein Schnapsregal genauso wie für eine Regalwand mit Computermonitoren.

        Die Grenzen zwischen Verursachen und Verschulden sind wohl auch fließend und bedürfen der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles - mir ist es in einem Kartonstapelmarkt schon passiert, dass ich ein Glas Letscho aus einem Karton nahm, welcher auf andere Verpackungen gestapelt war - der Karton geriet damit aus dem Gleichgweicht und fiel mitsamt den verbleibenden 3 Gläsern nach hinten herunter - *schrong-klirr-platsch* - hier würde ich nicht im Traum daran denken, dies zu ersetzen ! Das Verkaufspersonal hätte die Pflicht gehabt, den Kartoin richtig aufzustellen. Mein Verschulden hingegen wäre es , wenn ich mit dem Einkaufswagen zu schnell unterwegs bin und geradewegs in eine Parade aus aufgetürmten Pfirsich-Mandarine-Kompott-Dosen fahre - das gibt sicher einen lustigen Anblick *g

        Gruß
        HM [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
          Re^2: Ersatzpflicht nur bei Verschulden


          Hallo! Nun, das ist richtig, wenn es sich um vergleichsweise
          geringwertige Sachen handelt - reißt ein hyperaktives Kind ein
          hochwertiges Gerät aus dem Regal, während die Eltern im
          Verkaufsgespräch sind und diese außerstande sind, ihren
          Nachwuchs zu bändigen, würde ich als Geschäftsinhaber schon
          die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung in die Pflicht
          nehmen
          Das ist falsch, denn die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch haben nicht mit der Schadenhöhe zu tun.
          Würde tatsächlich das hyperaktive Kind ein hochwertiges Gerät schädigen obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann gibt es einfach keinen Schadenersatzanspruch und folglich kannst du auch keine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, denn diese setzt ja begrifflich eine Haftpflicht voraus. Es gilt halt dann der alte Grundsatz: casum sentit dominus, den Zufall spürt der Eigentümer. Die Grenzen zwischen Verursachen und Verschulden sind wohl
          auch fließend und bedürfen der Betrachtung des jeweiligen
          Einzelfalles
          Nein die Grenzen sind nicht fließend, es sind zwei völlig unterschiedliche Tatbestandsmerkmale. Damit ein Schadenersatzanspruch besteht muss kumulativ Verursachung und Verschulden vorliegen, wobei das Verschulden die Verursachung voraussetzt. Etwas vereinfacht gesagt besteht ein Schadenersatzanspruch dann, wenn jemand einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Fehlt irgendein Tatbestandsmerkmal gibts keinen Anspruch, zumindest nicht aus allgemeinem bürgerlichen Recht.

          Daher gilt: Ersatzfplicht nur bei Verschulden des Schädigers und dabei ist Mitverschulden zu berücksichtigen (etwa wenn die Waren in untauglichen Regalen aufgestellt waren etc.)

          Gruß
          Tom

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ganz Banal

    Hallo,

    bei solchen Sachen kann man sich auch beschweren unter http://www.vocatus.de

    Ich habe noch nie erlebt, dass der Laden die Kunden dafür zahlen lässt. Sie können das zwar rechtlich tun, den Laden würde ich aber nie wieder betreten.

    Ich frage mich allerdings, ob die Läden versichert sind, wenn der Kunde etwas beschädigt.

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Ganz Banal

      Hi, Ich frage mich allerdings, ob die Läden versichert sind, wenn
      der Kunde etwas beschädigt.
      natürlich kann sich ein Geschäft versichern und ein gewissenhafter Kaufmann sollte das auch tun. Nur ist das kein Grund dafür, Waren zu zerdeppern und das dann nicht bezahlen zu wollen. Schließlich kostet die Versicherung auch Geld und das wird sicherlich nicht weniger, wenn die Versicherung ständig in Anspruch genommen wird.

      Einer Freundin von mir, die ein Porzellangeschäft führt, wurde das Versicherungsargument entgegengebracht, nachdem eine Kunden irgendso ein Porzellanviech im Wert von damals einigen zig DM am Regal zerlegt hat. Frei nach dem MOtto: Ich muß das nicht bezahlen, Sie sind ja versichert.

      Auf solche Kunden kann ein Geschäft dann auch verzichten.

      Gruß
      Christian

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        Re^3: Ganz Banal

        Hallo! natürlich kann sich ein Geschäft versichern und ein
        gewissenhafter Kaufmann sollte das auch tun. Nur ist das kein
        Grund dafür, Waren zu zerdeppern und das dann nicht bezahlen
        zu wollen. Schließlich kostet die Versicherung auch Geld und
        das wird sicherlich nicht weniger, wenn die Versicherung
        ständig in Anspruch genommen wird.

        Einer Freundin von mir, die ein Porzellangeschäft führt, wurde
        das Versicherungsargument entgegengebracht, nachdem eine
        Kunden irgendso ein Porzellanviech im Wert von damals einigen
        zig DM am Regal zerlegt hat. Frei nach dem MOtto: Ich muß das
        nicht bezahlen, Sie sind ja versichert.
        Sollte man vielleicht ergänzen, dass die Tatsache, dass die Waren versichert sind, den Kunden nicht von seiner Schadenersatzpflicht befreit. Zahlt die Versicherung, dann kann sie am Kunden Regress nehmen.

        Trotzdem darf man nicht vergessen, dass die Verursachung alleine, also ein Kunde beschädigt das Porzellan, noch keinen Schadenersatzanspruch begründet.

        Gruß
        Tom

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Ganz Banal

      Ehrlich gesagt finde ich es unmöglich, eine solche Auffassung zu vertreten. Freilich wird ein Laden sich kein Gurkenglas zu 99 ct ersetzen lassen - aber bei einem Bildband im Buchladen ( s.oben ) , der schweineteuer ist, sehe ich das anders. Als Elternteil kann man das Kind nicht pausenlos beaufsichtigen und im Sinne von "Robert - Stillgestanden" rund um die Uhr gängeln, aber dafür hat man als "Kinderhalter" eine private Haftpflichtversicherung, wenn mal etwas in die Hosen geht. Auf keinen Fall würde ich dem Ladeninhaber übel nehmen, wenn er den Schaden von ersetzt haben möchte - unabhängig davon ob das Kind nun seine Eispfötchen absichtlich oder versehentlich drangeschmiert hat ! Eine Fensterscheibe, welche durch Ballwurf zerstört wird, muss mit ebem derselben Selbstverständlichkeit ersetzt werden.

      Geschäfte lassen sich gegen Brand, Einbruch, Wasserschäden aller Arten ( außer vielleicht Hochwasser ) und Vandalismus versichern, nicht aber gegen Ladendiebstahl und Verluste durch Bruch und Schwund. Nicht einmal Vertragsrecht ist in den üblichen Rechtsschutzversicherungen enthalten.

      Und da würdest du den Laden nie wieder betreten, der dich bittet, den TFT - Monitor zu ersetzen, den dein Sohnemann aus dem Regal riß, um ihn 1,5 m in die Tiefe zu stürzen ? ;-)

      HM [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: Ganz Banal

    Hi Chrissi,

    würdest Du das auch so sehen wenn jemand einen Neuwagen probefährt und damit gegen einen Baum donnert? Natürlich ist das Fahrzeug versichert drum hinkt der Vergleich etwas aber im Grundsatz geht es hier schlichtweg um das Kaputtmachen fremden Eigentums.

    So lange Du nicht bezahlt hast ist die Ware Eigentum des Supermarktes. Somit bist Du schadenersatzpflichtig wenn du den Schaden schuldhaft verursachst.

    Bei meiner Freundin im Buchladen gibt es immer wieder den Fall: Eine Mutter mit Kind kommt in den Laden. Das Kind hat ein wunderschönes grosses Eis in der Hand. Da es leicht warm ist befindet sich das Eis definitiv in der Hand und nicht in der Waffel. Nun will Kindi aber natürlich Buchi anguckelen mit dem Erfolg dass eines oder mehrere Bücher völlig verklebt und verschmiert sind. Die Eltern reagieren unverschämt wenn man sie bereits vorab bittet, auf das Kind aufzupassen. Wenn der Schaden dann passiert ist reagieren Sie trotzig und mit dem Spruch: "Dann kaufe ich nichts mehr bei Ihnen wenn ich das ersetzen muss". Denen ist einfach nicht klar dass das Buch im Einkauf so viel kostet dass sie dafür 20 Bücher kaufen müssten dass sich der Schaden egalisiert.

    Zum Thema abschreiben: Abschreiben bedeutet, dass der Betrag für die Ware steuerwirksam ausgebucht werden kann. Es bedeutet nicht, dass der Händler dafür nichts bezahlen muss. Es kostet ihn nach wie vor den Einkaufspreis abzüglich eine kleine Steuerersparnis.

    Byebye
    Rolf



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