angenommen, mir geht in einem Supermarkt ein glas irgendwas kaputt (z.b. gurken) muss ich das dann zahlen? Ich hab noch in erinnerung, dass nicht, da der laden das ja eh abschreiben kann-allerdings hab ich gestern mit erlebt, dass jemandem buttermilch runtergefalllen ist und die kassiererin frech zu ihm meinte, wenn sie sie sich noch an sein gesicht erinnert hätte, hätte sie im die milch abgezogen (nachdem er bezahlt hatte und sich im gehen noch mal entschuldigt hat).
Gibt es da was schriftliches? Hab grosse lust, damit in den Laden zu gehen, da ich sowas dort schon häufiger erlebt hab.
In meinen Augen ist die Antwort auch ganz banal:
Sicher mußt Du bezahlen, was Du kaputtmachst!
Das Argument" das können die ja abschreiben" ist doch Blödsinn: EINKAUFEN müß der Händler die Ware doch - oder meinst Du, der geht zum Großhändler und sagt „fünf Gurkengläser bezahle ich nicht, die hat mir ein Kunde kaputtgeworfen“?
Viele Supermärkte machen das aus Kulanz nicht - denen ist wahrscheinlich lieber, die Kunden sagen zumindest Bescheid, damit jemand vom Geschäft die Sauerei wegmachen kann bevor jemand drauf ausrutscht - aber ein Anrecht auf Erstattung haben sie auf alle Fälle!
Übrigens: „Abschreiben“ kann der Händler auch gestohlenen Waren - aber trotzdem versucht er, Ladendiebstähle zu verhindern. Kostet ihn schließlich sein eigenes Geld!
Man muss einschränkend sagen: Man muss den Schaden ersetzen wenn man ihn verschuldet hat, nicht wenn man ihn bloß verursacht hat! Dabei wäre auch ein allfälliges Mitverschulden des Geschädigten zu berücksichtigen.
Üblich ist es allerdings nicht, einen derartigen Schadenersatzanspruch gegen einen Kunden geltend zu machen.
Nun, das ist richtig, wenn es sich um vergleichsweise geringwertige Sachen handelt - reißt ein hyperaktives Kind ein hochwertiges Gerät aus dem Regal, während die Eltern im Verkaufsgespräch sind und diese außerstande sind, ihren Nachwuchs zu bändigen, würde ich als Geschäftsinhaber schon die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung in die Pflicht nehmen - man KANN nicht alle Waren gegen alle Eventualitäten sichern - das gilt für ein Schnapsregal genauso wie für eine Regalwand mit Computermonitoren.
Die Grenzen zwischen Verursachen und Verschulden sind wohl auch fließend und bedürfen der Betrachtung des jeweiligen Einzelfalles - mir ist es in einem Kartonstapelmarkt schon passiert, dass ich ein Glas Letscho aus einem Karton nahm, welcher auf andere Verpackungen gestapelt war - der Karton geriet damit aus dem Gleichgweicht und fiel mitsamt den verbleibenden 3 Gläsern nach hinten herunter - *schrong-klirr-platsch* - hier würde ich nicht im Traum daran denken, dies zu ersetzen ! Das Verkaufspersonal hätte die Pflicht gehabt, den Kartoin richtig aufzustellen. Mein Verschulden hingegen wäre es , wenn ich mit dem Einkaufswagen zu schnell unterwegs bin und geradewegs in eine Parade aus aufgetürmten Pfirsich-Mandarine-Kompott-Dosen fahre - das gibt sicher einen lustigen Anblick *g
Gruß
HM
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Ich habe noch nie erlebt, dass der Laden die Kunden dafür zahlen lässt. Sie können das zwar rechtlich tun, den Laden würde ich aber nie wieder betreten.
Ich frage mich allerdings, ob die Läden versichert sind, wenn der Kunde etwas beschädigt.
würdest Du das auch so sehen wenn jemand einen Neuwagen probefährt und damit gegen einen Baum donnert? Natürlich ist das Fahrzeug versichert drum hinkt der Vergleich etwas aber im Grundsatz geht es hier schlichtweg um das Kaputtmachen fremden Eigentums.
So lange Du nicht bezahlt hast ist die Ware Eigentum des Supermarktes. Somit bist Du schadenersatzpflichtig wenn du den Schaden schuldhaft verursachst.
Bei meiner Freundin im Buchladen gibt es immer wieder den Fall: Eine Mutter mit Kind kommt in den Laden. Das Kind hat ein wunderschönes grosses Eis in der Hand. Da es leicht warm ist befindet sich das Eis definitiv in der Hand und nicht in der Waffel. Nun will Kindi aber natürlich Buchi anguckelen mit dem Erfolg dass eines oder mehrere Bücher völlig verklebt und verschmiert sind. Die Eltern reagieren unverschämt wenn man sie bereits vorab bittet, auf das Kind aufzupassen. Wenn der Schaden dann passiert ist reagieren Sie trotzig und mit dem Spruch: „Dann kaufe ich nichts mehr bei Ihnen wenn ich das ersetzen muss“. Denen ist einfach nicht klar dass das Buch im Einkauf so viel kostet dass sie dafür 20 Bücher kaufen müssten dass sich der Schaden egalisiert.
Zum Thema abschreiben: Abschreiben bedeutet, dass der Betrag für die Ware steuerwirksam ausgebucht werden kann. Es bedeutet nicht, dass der Händler dafür nichts bezahlen muss. Es kostet ihn nach wie vor den Einkaufspreis abzüglich eine kleine Steuerersparnis.
Nun, das ist richtig, wenn es sich um vergleichsweise
geringwertige Sachen handelt - reißt ein hyperaktives Kind ein
hochwertiges Gerät aus dem Regal, während die Eltern im
Verkaufsgespräch sind und diese außerstande sind, ihren
Nachwuchs zu bändigen, würde ich als Geschäftsinhaber schon
die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung in die Pflicht
nehmen
Das ist falsch, denn die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch haben nicht mit der Schadenhöhe zu tun.
Würde tatsächlich das hyperaktive Kind ein hochwertiges Gerät schädigen obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann gibt es einfach keinen Schadenersatzanspruch und folglich kannst du auch keine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, denn diese setzt ja begrifflich eine Haftpflicht voraus. Es gilt halt dann der alte Grundsatz: casum sentit dominus, den Zufall spürt der Eigentümer.
Die Grenzen zwischen Verursachen und Verschulden sind wohl
auch fließend und bedürfen der Betrachtung des jeweiligen
Einzelfalles
Nein die Grenzen sind nicht fließend, es sind zwei völlig unterschiedliche Tatbestandsmerkmale. Damit ein Schadenersatzanspruch besteht muss kumulativ Verursachung und Verschulden vorliegen, wobei das Verschulden die Verursachung voraussetzt. Etwas vereinfacht gesagt besteht ein Schadenersatzanspruch dann, wenn jemand einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht hat. Fehlt irgendein Tatbestandsmerkmal gibts keinen Anspruch, zumindest nicht aus allgemeinem bürgerlichen Recht.
Daher gilt: Ersatzfplicht nur bei Verschulden des Schädigers und dabei ist Mitverschulden zu berücksichtigen (etwa wenn die Waren in untauglichen Regalen aufgestellt waren etc.)
Jep, da gibt es ein Gerichtsurteil.
Frag mich nicht wo, ist schon ne Weile her.
Inhaltlich hiess es,
dass der Kunde dann einen beschädigten Gegenstand, der durch Herunterfallen kaputt gegangen ist, nicht bezahlen muss, wenn die Ware so vom Geschäft aufgestellt wurde, dass ein sicherer Stand und ein Herunterfallen durch versehentliches Anstossen (z.B. durch zu enge Gänge) nicht ausgeschlossen werden kann.
Ich nehme mal an, dass Du das Gurkenglas nicht einfach in der Hand zerdrückt hast sondern dass es runtergefallen ist.
Auf gut Deutsch : Ist die Ware dämlich plaziert, so muss der Kunde nicht dafür haften.
Ist der Kunde einfach ein trotteliger Depp, muss er die Ware bezahlen.
In der Praxis hat jedoch wohl ein Geschäft, dass auf Ersatz eines Gurkenglases oder einer Buttermilch pocht, über kurz oder lang eh keine Kunden mehr.
die Frage ist ja eigentlich beantwortet, aber ich frage mich, wie man auf so eine Frage kommt. Wenn man etwas schuldhaft beschädigt, muß man es bezahlen, das ist die einfache Regel. Wenn jemand eine Scheibe einwirft, hat er den Schaden schließlich auch zu begleichen. Mir ist nicht ganz klar, wieso Supermärkte in der Hinsicht ein rechtsfreier Raum sein sollen.
Ich frage mich allerdings, ob die Läden versichert sind, wenn
der Kunde etwas beschädigt.
natürlich kann sich ein Geschäft versichern und ein gewissenhafter Kaufmann sollte das auch tun. Nur ist das kein Grund dafür, Waren zu zerdeppern und das dann nicht bezahlen zu wollen. Schließlich kostet die Versicherung auch Geld und das wird sicherlich nicht weniger, wenn die Versicherung ständig in Anspruch genommen wird.
Einer Freundin von mir, die ein Porzellangeschäft führt, wurde das Versicherungsargument entgegengebracht, nachdem eine Kunden irgendso ein Porzellanviech im Wert von damals einigen zig DM am Regal zerlegt hat. Frei nach dem MOtto: Ich muß das nicht bezahlen, Sie sind ja versichert.
Auf solche Kunden kann ein Geschäft dann auch verzichten.
die Frage ist ja eigentlich beantwortet, aber ich frage mich,
wie man auf so eine Frage kommt. Wenn man etwas schuldhaft
beschädigt, muß man es bezahlen, das ist die einfache Regel.
Wenn jemand eine Scheibe einwirft, hat er den Schaden
schließlich auch zu begleichen.
Stimmt zwar, aber wenn jemand eine Scheibe einschlägt, wird es vorsätzlich sein, die Frage dreht sich aber um versehentliches Beschädigen, deshalb passt das Beispiel eigentlich mE nicht zum Thema.
natürlich kann sich ein Geschäft versichern und ein
gewissenhafter Kaufmann sollte das auch tun. Nur ist das kein
Grund dafür, Waren zu zerdeppern und das dann nicht bezahlen
zu wollen. Schließlich kostet die Versicherung auch Geld und
das wird sicherlich nicht weniger, wenn die Versicherung
ständig in Anspruch genommen wird.
Einer Freundin von mir, die ein Porzellangeschäft führt, wurde
das Versicherungsargument entgegengebracht, nachdem eine
Kunden irgendso ein Porzellanviech im Wert von damals einigen
zig DM am Regal zerlegt hat. Frei nach dem MOtto: Ich muß das
nicht bezahlen, Sie sind ja versichert.
Sollte man vielleicht ergänzen, dass die Tatsache, dass die Waren versichert sind, den Kunden nicht von seiner Schadenersatzpflicht befreit. Zahlt die Versicherung, dann kann sie am Kunden Regress nehmen.
Trotzdem darf man nicht vergessen, dass die Verursachung alleine, also ein Kunde beschädigt das Porzellan, noch keinen Schadenersatzanspruch begründet.
Stimmt zwar, aber wenn jemand eine Scheibe einschlägt, wird es
vorsätzlich sein, die Frage dreht sich aber um versehentliches
Beschädigen, deshalb passt das Beispiel eigentlich mE nicht
zum Thema.
Neues Beispiel: Unfall mit Kfz. Es zahlt der Unfallverursacher (bzw. dessen Haftpflichtversicherung), ob er nun absichtlich handelte oder nicht. Noch eins: Ich zerlege versehentlich den Glastisch bei einem Bekannten. Auch hier hat der Verursacher zu zahlen.
Allein die Diskussion hier zeigt in erschreckender Weise, wie das Eigentum anderer beurteilt wird.
Vom „vertuschten“ Herunterfallenlassen einer Milchdose über den Einkaufswagen, der gegen ein fremdes Auto geschrammt und dann ganz fix weggeschoben wird bis hin zur großangelegten Steuerhinterziehung - die Moral im Lande ist einfach im Eimer!
Können wir uns nicht versuchen darauf zu einigen, sich wenigstens im kleinen und gegenüber den Mitmenschen ordentlich zu benehmen?
Hand aufs Herz: sagt Ihr etwas, wenn Ihr auf dem Parkplatz vom Aldi jemanden beobachtet, der mit seinem Einkaufwagen ein fremdes Auto rammt und dann abhaut?
Neues Beispiel: Unfall mit Kfz. Es zahlt der Unfallverursacher
(bzw. dessen Haftpflichtversicherung), ob er nun absichtlich
handelte oder nicht.
Das ist falsch: es zahlt der Unfallverursacher, der den Unfall verschuldet hat nach allgemeinem Schadenersatzrecht und nach einer Sonderhaftungsnorm der KFZ Halter verschuldensunabhängig.
Beispiel: Ein Fußgänger überquert die Straße auf einem Zebrastreifen. Ein Autofahrer kommt viel zu schnell daher, weil er sich denkt, „es wird schon nichts passieren“, und führt den Fußgänger nieder. Unfallverursacher sind beide(!!!), weil wäre der Fußgänger nicht über die Straße gegangen, wäre er nicht niedergefahren worden. Der Fußgänger hat aber gegen den Lenker einen Schadenersatzanspruch, weil dieser den Schaden rechtswidrig (Verstoß gegen die StVO) verschuldet (bewusste Fahrlässigkeit) hat. Der Lenker gegen den Fußgänger nicht, weil diesen kein Verschulden trifft.
Noch eins: Ich zerlege versehentlich den
Glastisch bei einem Bekannten. Auch hier hat der Verursacher
zu zahlen.
Nein, das ist aus den gleichen Gründen falsch, auch hier muss ein Verschulden vorliegen.
Allein die Diskussion hier zeigt in erschreckender Weise, wie
das Eigentum anderer beurteilt wird.
Das verstehe ich nicht, denn warum sollte man für etwas Ersatz leisten, wofür man nichts kann? Eine Haftung des Verursachers gibts in keiner europäischen Rechtsordnung. Im Mittelalter wars allerdings so.
Vom „vertuschten“ Herunterfallenlassen einer Milchdose über
den Einkaufswagen, der gegen ein fremdes Auto geschrammt und
dann ganz fix weggeschoben wird bis hin zur großangelegten
Steuerhinterziehung - die Moral im Lande ist einfach im Eimer!
Können wir uns nicht versuchen darauf zu einigen, sich
wenigstens im kleinen und gegenüber den Mitmenschen ordentlich
zu benehmen?
Hand aufs Herz: sagt Ihr etwas, wenn Ihr auf dem Parkplatz vom
Aldi jemanden beobachtet, der mit seinem Einkaufwagen ein
fremdes Auto rammt und dann abhaut?
Also ich schon, ich melde mich auch selbst, wenn ich jemanden anderen schädige. Passiert das auf einer öffentl. Straße muss man’s ja sowieso melden.
stimmt, ich meinte aber…
…etwas anderes. Ich hab´s sozusagen zwischen Tür und Angel formuliert, was sich im Nachhinein als Fehler herausstellt.
Noch eins: Ich zerlege versehentlich den
Glastisch bei einem Bekannten. Auch hier hat der Verursacher
zu zahlen.
Nein, das ist aus den gleichen Gründen falsch, auch hier muss
ein Verschulden vorliegen.
Das zweite Beispiel trifft schon eher, was ich meinte. Ich meinte nämlich nicht die Rechtslage, sondern sozusagen den moralischen Aspekt bei der Formulierung „hat zu zahlen“. Denjenigen möchte ich sehen, der versehentlich einen Bierkrug durch den Glastisch seines Gastgebers fallen läßt und beim Abschied dann sagt: „Hey, tut mir echt leid, aber Du weiß ja: Ohne Verschulden kein Schadenersatz. Nächsten Samstag wieder bei Dir oder bei mir?“ Genauer gesagt, möchte ich so jemanden grad nicht sehen.
Nur stellt sich mir eben die Frage, wieso „man“ sich im Supermarkt anders verhalten sollte, als man es als zivilisierter Mensch im eigenen Umfeld tun würde (d.h. zumindest anbieten den Schaden zu übernehmen oder zu teilen). Weil es einen anonymer Ladeninhaber betrifft und keinen Freund/Bekannten? Man muß ja nicht gleich zum Arschloch mutieren, nur weil man die Rechtslage auf seiner Seite hat. Wie schon gesagt wurde: Die sind ja schon dankbar, wenn man einen Schaden meldet und die Sauerei entfernt werden kann, bevor sich jemand die Haxen bricht oder ernsthaft die Klamotten einmsaut.
Die meisten Angestellten wiegeln direkt ab, wenn man den Schaden bezahlen will, das ist jedenfalls mein Eindruck. Aber diese Reaktion gleich vorwegzunehmen und unauffällig sowie im Wissen um die Rechtslage auch „unschuldig“ seines Weges zu gehen, bevor man ertappt wird, ist anscheinend ein Auswuchs unserer Zeit. Der Verlust an Werten scheint mir vor allem bei jungen Menschen in den letzten Jahren erheblich zugenommen zu haben, aber das gehört dann schon wohl in das Brett „Ethik“ oder „Eltern & Kinder“.
Ehrlich gesagt finde ich es unmöglich, eine solche Auffassung zu vertreten. Freilich wird ein Laden sich kein Gurkenglas zu 99 ct ersetzen lassen - aber bei einem Bildband im Buchladen ( s.oben ) , der schweineteuer ist, sehe ich das anders. Als Elternteil kann man das Kind nicht pausenlos beaufsichtigen und im Sinne von „Robert - Stillgestanden“ rund um die Uhr gängeln, aber dafür hat man als „Kinderhalter“ eine private Haftpflichtversicherung, wenn mal etwas in die Hosen geht. Auf keinen Fall würde ich dem Ladeninhaber übel nehmen, wenn er den Schaden von ersetzt haben möchte - unabhängig davon ob das Kind nun seine Eispfötchen absichtlich oder versehentlich drangeschmiert hat ! Eine Fensterscheibe, welche durch Ballwurf zerstört wird, muss mit ebem derselben Selbstverständlichkeit ersetzt werden.
Geschäfte lassen sich gegen Brand, Einbruch, Wasserschäden aller Arten ( außer vielleicht Hochwasser ) und Vandalismus versichern, nicht aber gegen Ladendiebstahl und Verluste durch Bruch und Schwund. Nicht einmal Vertragsrecht ist in den üblichen Rechtsschutzversicherungen enthalten.
Und da würdest du den Laden nie wieder betreten, der dich bittet, den TFT - Monitor zu ersetzen, den dein Sohnemann aus dem Regal riß, um ihn 1,5 m in die Tiefe zu stürzen ?
HM
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Allein die Diskussion hier zeigt in erschreckender Weise, wie
das Eigentum anderer beurteilt wird.
Können wir uns nicht versuchen darauf zu einigen, sich
wenigstens im kleinen und gegenüber den Mitmenschen ordentlich
zu benehmen?
Hand aufs Herz: sagt Ihr etwas, wenn Ihr auf dem Parkplatz vom
Aldi jemanden beobachtet, der mit seinem Einkaufwagen ein
fremdes Auto rammt und dann abhaut?
Ich kann deine Meinung hier mit deinem Statement ein paar Posting weiter oben (im PS ‚kräftigen Tritt in die Tür‘) nicht zusammenbringen. Den Gedankengang mit dem Tritt ist mir als Radfahrer allerdings vertraut, aber nie ausgeführt.