Mietkündigung nach Zwangsversteigerung

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Jan 2000

1. Ich habe die Absicht ein Haus zu ersteigern. Die Einliegerwohnung ist vermietet. Gibt es nach der Zwangsversteigerung ein Sonderkündigungsrecht?

2. Gehen die Besitzer der Hauptwohnung nicht freiwillig raus, wie läuft dann eine Zwangsräumung. Was kostet das?

Danke
Joachim

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Mietkündigung nach Zwangsversteigerung

    Es gilt der Grundsatz: Veräußerung bricht Miete nicht (§ 571 BGB)

    Für eine Kündigung bedarf es eines Kündigungsgrundes, d.h. der Eigentümer muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung nachweisen. Ein solches ist insbesondere im Eigenbedarf zu sehen. Allerdings kann sich der Erwerber hierauf frühestens nach Ablauf von drei Jahren nach Kauf berufen (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB). Bei "besonders angespannter Wohnungslage in der Gemeinde" sogar erst nach 5 Jahren.

    Eine Räumung ist gerichtlich durchzusetzen. Ist die Klage erfolgreich, zahlt der "herausgeklagte" Mieter, vorausgesetzt er ist solvent. Denn du bist zunächst bei Gericht vorschusspflichtig und musst dann sehen, wie du von ihm dieses Geld zurück bekommst. (Streitwert ist im übrigen eine Jahres-Kaltmiete)

    • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
      Re^2: Mietkündigung nach Zwangsversteigerung

      Es gilt der Grundsatz: Veräußerung bricht
      Miete nicht (§ 571 BGB)
      Gilt eine Zwangsversteigerung denn auch als Veräußerung ? gelten hier nicht besondere Bestimmungen ?

      was passiert mit dem "ehemaligen" Eigentümer der ja auch in dem Haus wohnt aber ja wohl keinen Mietvertrag hat?

      Gruß

      Heiner
      Für eine Kündigung bedarf es eines
      Kündigungsgrundes, d.h. der Eigentümer
      muss ein berechtigtes Interesse an der
      Kündigung nachweisen. Ein solches ist
      insbesondere im Eigenbedarf zu sehen.
      Allerdings kann sich der Erwerber hierauf
      frühestens nach Ablauf von drei Jahren
      nach Kauf berufen (§ 564 b Abs. 2 Nr. 2
      BGB). Bei "besonders angespannter
      Wohnungslage in der Gemeinde" sogar erst
      nach 5 Jahren.

      Eine Räumung ist gerichtlich
      durchzusetzen. Ist die Klage erfolgreich,
      zahlt der "herausgeklagte" Mieter,
      vorausgesetzt er ist solvent. Denn du
      bist zunächst bei Gericht
      vorschusspflichtig und musst dann sehen,
      wie du von ihm dieses Geld zurück
      bekommst. (Streitwert ist im übrigen eine
      Jahres-Kaltmiete)

      • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
        Re^3: Mietkündigung nach Zwangsversteigerung

        Es gilt der Grundsatz: Veräußerung bricht
        Miete nicht (§ 571 BGB)
        Gilt eine Zwangsversteigerung denn auch
        als Veräußerung ? gelten hier nicht
        besondere Bestimmungen ?
        Sorry, Zwangsversteigerung habe ich leider übersehen. Nach § 57a Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) hat der bei einer Zwangsversteigerung Erwerbende idR nur die allgeimeine Kündigungsfrist des § 565 BGB einzuhalten. Ein Kündigungsgrund (z.B. Eigenbedarf) ist dennoch erforderlich. was passiert mit dem "ehemaligen"
        Eigentümer der ja auch in dem Haus wohnt
        aber ja wohl keinen Mietvertrag hat?
        Der Eigentümer leitet sein Nutzungsrecht allein aus dem Eigentum ab; und dieses hat er dann ja nun gerade verloren. Also muss er dann raus.

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Mietkündigung nach Zwangsversteigerung

    ich würde mal sagen: da kommt ja freude auf. nicht nur das ein mieter lange wohl nicht wusste, was passieren wird, da kommt der potentielle käufer schon gleich mit nem rausschmiss...
    hat das denn echt so ne eile leute auf die strasse zu werfen?
    wenn mehrere wohnungen vorhanden sind müssen doch nicht die leute die da wohnen sogleich rausgeklagt werden

    hoffentlich klappt das nicht! wird schon hart genug für den ehemaligen besitzer sein sich ne andere bleibe suchen zu müssen.

    menschlichkeit macht manchmal einfach auch aus, das man den menschen ein wenig zeit gibt...
    da bekommt man ja wieder ein superbild von häuslebesitzern, schade eigentlich...

    sonja [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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