Auschnitte aus stadtplänen etc

hallo zusammen,

folgendes…

Ein Bekannter hatte mir für meine homepage Ausschnitte aus Stadtplänen eingescannt und die Datei etwas farblich verändert und von der Größe vermindert. Er sagte, wenn man es so etwas abändert, gäbe es kein Problem. Allerdings gab es dazu Urteile in Berlin (das kein Problem) und dann in Hamburg (das Problem). Das Landesgericht hat dann zugunsten der ‚Urheber‘ entschieden, dass man NICHTS nutzen darf, auch nicht leicht abgeändert. Eine Kanzlei in Hamburg hat sich dann darauf spezialisiert, solche ‚Stadtpläne‘ im internet ausfindig zu machen. Ich wußte von der ganzen Rechtslage nichts und ich habe auch keine Ahnung, wie die auf mein Seite kamen. Auf jeden Fall wurde ich zu einem entstandene Schaden zugunsten des Falk Verlages in Höhe von EU 15.000,-- verklagt. Daraus errechnete sich eine Buse in Höhe von EU 2.500,-- und EU 600,-- fremde Rechtsanwaltskosten die ich zu zahlen hatte (ist ja nur ein kleine Trinkgeld bei meinem wahnsinns Gehalt!!!)…

so freunde, was ist eure meinung?
wieso darf ich denn dann jedes x-beliebige lied nehmen, 10 sekunden davon anders gestalten als beim orginal und unter meinem namen verkaufen? nur als beispiel-…

hallo zusammen,

Hallo Rasta,

Ein Bekannter hatte mir für meine homepage Ausschnitte aus
Stadtplänen eingescannt und die Datei etwas farblich verändert
und von der Größe vermindert.

Er sagte, wenn man es so etwas abändert, gäbe es kein Problem.

Wenn es künstlerisch ist, stimmt die Aussage (s.u.)

Allerdings gab es dazu Urteile
in Berlin (das kein Problem) und dann in Hamburg (das
Problem). Das Landesgericht hat dann zugunsten der ‚Urheber‘
entschieden, dass man NICHTS nutzen darf, auch nicht leicht
abgeändert. Eine Kanzlei in Hamburg hat sich dann darauf
spezialisiert, solche ‚Stadtpläne‘ im internet ausfindig zu
machen. Ich wußte von der ganzen Rechtslage nichts

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

und ich habe auch keine Ahnung, wie die auf mein Seite kamen.

Bildersuche auf google oder alltheweb

Auf jeden Fall wurde ich zu einem entstandene Schaden zugunsten
des Falk Verlages in Höhe von EU 15.000,-- verklagt. Daraus
errechnete sich eine Buse in Höhe von EU 2.500,-- und EU
600,-- fremde Rechtsanwaltskosten die ich zu zahlen hatte (ist
ja nur ein kleine Trinkgeld bei meinem wahnsinns
Gehalt!!!)…

Das spielt keine Rolle.

so freunde, was ist eure meinung?
wieso darf ich denn dann jedes x-beliebige lied nehmen, 10
sekunden davon anders gestalten als beim orginal und unter
meinem namen verkaufen? nur als beispiel-…

Falsch, wenn ein Lied mehr als drei Takte mit einem anderen übereinstimmt, kann der Urheber Lizenzgebühren verlangen.

Bei deinem Stadtplanproblem liegt die Sache noch etwas anders. Ihr habt das original nur etwas handwerklich verändert. Hättet ihr es künstlerisch verändert, dann hättet ihr an eurem neuen Werk ein eigenes Urheberrecht.

So wird der Fall rel. eindeutifg liegen und jede Gegenwehr kostet bloss zusätzlich.

Tschuess Marco.