Hallo,
meine Vermieterin beabsichtigt ihr Mietshaus, in der wir leben zu verkaufen. So weit, so gut.
Die Verkaufsmodalitäten hat sie einem Immobilienhändler übergeben. Jetzt kommt dieser Händler 1-2 pro Woche mit Interessenten in unsere Wohnung um diese zu besichtitigen. Ich gehe mal davon aus, dass ich dazu verpflichtet bin ihn in meine Wohnung zu lassen. Das Procedere ist dieses, er meldet sich an und ich muss an diesen genannten Termin persönlich anwesend sein, oder über einen Vertreter.
Ich frage mich nun, was sagt der Gesetztestext, steht mir für diese Zeit eine Entschädigung zu oder nicht?
Gruß Mic
Hallo,
sehe zuerst einmal im Mietvertrag nach, ob nicht dort Zeiten vereinbart sind, an denen Du dem Vermieter in berechtigten Fällen die Besichtigungen erlauben musst. Diese Regelung gilt auch für den Makler.
Der Makler hat sich auch nach Deinen Interessen zu orientieren. Vorab hat er sich rechtzeitig, mindestens einen Tag zuvor anzumelden (wenn der Mietvertrag nichts anderes regelt). Dann bist Du weder verpflichtet, Ersatz für Dich zu stellen, wenn Du keine Zeit hast, noch hast Du den Wünschen des Maklers zu entsprechen. Der Makler hat sich nahc Dir zu richten.
meine Vermieterin beabsichtigt ihr Mietshaus, in der wir leben
zu verkaufen. So weit, so gut.
Die Verkaufsmodalitäten hat sie einem Immobilienhändler
übergeben. Jetzt kommt dieser Händler 1-2 pro Woche mit
Interessenten in unsere Wohnung um diese zu besichtitigen. Ich
gehe mal davon aus, dass ich dazu verpflichtet bin ihn in
meine Wohnung zu lassen. Das Procedere ist dieses, er meldet
sich an und ich muss an diesen genannten Termin persönlich
anwesend sein, oder über einen Vertreter.
Ich frage mich nun, was sagt der Gesetztestext, steht mir für
diese Zeit eine Entschädigung zu oder nicht?
Entschädigung stebt Dir nicht zu.
Gruss Günter