Hallo Experten,
ich habe eine Frage, es geht um eine Kollegin von mir.
Folgende Situation:
Familie: 3 Kinder (der älteste über vierzig)
Ein Vater, Alkoholiker, früher gewalttätig, er hat Frau und Kinder geschlagen.
Die Mutter ist schon länger verstorben - u. A. aufgrund der Übergriffe des Vaters.
Alle drei Kinder haben zu dem Vater keinen Kontakt mehr, weil dieser sie in der Jugend schwer misshandelt hat.
Meine Kollegin hat sich als einzige der drei Geschwister noch längere Zeit um den Vater gekümmert, aber vor einigen Jahren dann auch den Kontakt abgebrochen, da er (seit vierzig Jahren alkoholkrank) sich immer wieder Geld von ihr lieh, das er nicht zurück zahlte, und immer öfter ausrastete.
Nun bekommt sie Nachricht vom Sozialamt: Nachbarn hatten sich beschwert, weil aus der Wohnung des Vaters Insekten und Gestank ins Miethaus drangen.
Also greift das Sozialamt ein und findet einen völlig verwahrlosten und nicht mehr zurechnungsfähigen Mann vor. Ein Arzt wird bestellt und befindet:
Zwangseinweisung und Entmündigung.
So weit, so gut. Ich nehme an, dass so ein Urteil nicht leichtfertig gefällt wird und bei dem Zustand des Vaters auch nicht unwahrscheinlich ist. Momentan ist ihm wohl ein gesetzlicher Vormund bestellt worden.
Hier die Frage:
Können die Behörden die Kinder für die nun entstehenden Kosten belangen? Zumindest die beiden älteren (also meine Kollegin und ihr Bruder) haben ein gutes, regelmässiges Einkommen.
Die Zwangseinweisung und Betreuung kostet ja eine Menge, ausserdem hat der Vater wohl an die 40.000,- DM Schulden.
Soweit ich unterrichtet bin, haben das Sozial- oder Ordnungsamt bereits seine Wohnung geräumt und desinfiziert.
Wer bezahlt das? Nach meinem gesunden Menschenverstand kann man doch Kinder nicht für die Verfehlungen ihrer Eltern zur Kasse bitten - aber nach dem gesunden Menschenverstand geht es ja nicht unbedingt…
Ich wäre für jede Antwort dankbar.
Liebe Grüsse, Nike
