Vaterschaftsanfechtungsklage

Mahlzeit!

`Ne Bekannte von mir hat da grad ein recht großes Problem, sie bat mich, das hier mal zu schreiben.

Folgende Situation:

Sie hat ein Kind, mit dessen biologischem Vater sie nicht zusammenlebt.
Kraft Gesetz ist zum rechtlichen Vater ihr ehemaliger Ehemann bestimmt worden, der allerdings nicht der biologische Vater ist. Leider war sie zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes noch verheiratet. Sie lebt allerdings schon sehr lange vom Ehemann getrennt, dieser ist seit Jahren spurlos verschwunden (Ausländer). Inzwischen ist sie aber geschieden, die Scheidung erfolgte in Abwesenheit des Ehemannes mit ´ner öffentlichen Zustellung.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann ist es wohl so, das der biologische Vater meint, er zahlt erst dann für das Kind, wenn er amtlich als Vater feststeht, er zweifelt das an.
Eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft ist allerdings erst möglich, wenn der Ex-Ehemann (der ja verschwunden ist) nicht mehr der rechtliche Vater ist.
Jetzt soll sie laut dem Jugendamt (dem das ganze irgendwie egal zu sein scheint) eine Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen. Das würde angeblich etwa zwei Jahre dauern, danach kann sie dann die Vaterschaft des biologischen Vaters feststellen lassen. Laut dem Jugendamt ist es wohl so, das die sich erst dann darum kümmern, wenn der Ex-Ehemann nicht mehr der Vater ist.

Für sie (und zugegeben auch für mich) klingt das alles sehr verworren. Daher hat sie folgende Fragen:

  1. Wie funktioniert das mit der Vaterschaftsanfechtungsklage?

  2. Es hieß, sie könne das ohne Anwalt machen. Sie soll zur Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes gehen, da braucht sie keinen Anwalt. Wie läuft sowas?

  3. Was kostet das (zweifelhafte) Vergnügen? Prozeßkostenhilfe fällt aus, die steht ihr nicht zu. Kann hier jemand Auskunft darüber geben, was ein Anwalt für sowas berechnen würde? Und was das Gericht für sowas an Gebühren verlangt? Kann man das irgendwo online nachlesen?

  4. Und zu guter letzt: Dauert sowas tatsächlich Zwei Jahre? Irgendwie klingt das für mich ganz schön lange…

Ich wäre Euch allen im Namen meiner Bekannten sehr dankbar für eventuelle Ratschläge.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Dicker!

Hah, jetzt kann ich mich hoffentlich mal bei Dir für Deine Hilfe revanchieren. Ich habe im Netz folgendes gefunden:

"Vaterschaftsanfechtung

Während eine Mutter immer genau weiß, dass es sich bei dem Kind, das sie geboren hat, um ihr eigenes handelt, können sich für manche Männer unter Umständen ernsthafte und begründete Zweifel an ihrer Vaterschaft ergeben (nach Schätzungen stammen etwa 5 bis 10% aller in der Ehe geborenen Kinder nicht vom Ehemann ab. Das ist jedes 10. bis 20. Kind!).
Hier besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen Familiengericht (Wohnort des Kindes) eine Vaterschaftsanfechtungsklage zu führen (eine solche Klage kann übrigens auch von der Mutter oder vom Kind selbst veranlasst werden). Die Klage ist innerhalb von zwei Jahren zu führen, nachdem der Kläger von den Umständen erfährt, dass der „Vater“ nicht der biologische Vater des Kindes ist. Im Verlauf des Prozesses klärt ein Abstammungsgutachten die Vaterschaft. Wird durch das Gericht rechtskräftig festgestellt, dass z.B. der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist, wird mit dem Urteil das Vater-Kind-Verhältnis mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgelöst. Den Unterhalt, den er bisher bezahlt hat, kann er vom tatsächlichen Vater zurückverlangen. Ist ein Kind eines Paares durch künstliche Befruchtung mittels der Samenspende eines Dritten gezeugt worden, kann das Paar die Vaterschaft nicht anfechten."

Da sieht es so aus, als würde sich die Zeitangabe 2 Jahre auf was anderes beziehen :o(

Viele Grüße,
Snoef

Wird
durch das Gericht rechtskräftig festgestellt, dass z.B. der
Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist, wird mit dem
Urteil das Vater-Kind-Verhältnis mit Rückwirkung auf den
Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgelöst.

Da sieht es so aus, als würde sich die Zeitangabe 2 Jahre auf
was anderes beziehen :o(

Hi,

und vor allem sieht es so aus, als wenn man den angeblichen Vater (also den Noch- oder war es der inzwischen geschiedene Ehemann) braucht, um erstmal festzustellen, dass er nicht der Vater ist. Schwierig!

Gruß
Nelly

Moin, Swantje!

Hah, jetzt kann ich mich hoffentlich mal bei Dir für Deine
Hilfe revanchieren.

Auf jeden Fall Danke dafür, aber das war mir nicht wirklich neu :smile:

Während eine Mutter immer genau weiß, dass es sich bei dem
Kind, das sie geboren hat, um ihr eigenes handelt,

Wäre auch eigenartig, wenn dem nicht so wäre *g*

können sich
für manche Männer unter Umständen ernsthafte und begründete
Zweifel an ihrer Vaterschaft ergeben (nach Schätzungen stammen
etwa 5 bis 10% aller in der Ehe geborenen Kinder nicht vom
Ehemann ab. Das ist jedes 10. bis 20. Kind!).

Nun Ja, der Ex-Ehemann und derzeitige rechtliche Vater weiß in diesem Fall gar nix davon, weil er ja eben schon seit Jahren verschwunden ist. Von daher kann er irgendwie auch keine Zweifel haben.

Hier besteht die Möglichkeit, vor dem zuständigen
Familiengericht (Wohnort des Kindes) eine
Vaterschaftsanfechtungsklage zu führen (eine solche Klage kann
übrigens auch von der Mutter oder vom Kind selbst veranlasst
werden).

Soweit war das schon klar, die Mutter soll ja eine solche Klage einreichen.

Die Klage ist innerhalb von zwei Jahren zu führen,
nachdem der Kläger von den Umständen erfährt, dass der „Vater“
nicht der biologische Vater des Kindes ist.

Hmm, der Mutter war von Anfang an klar, das der Ex-Ehemann nicht der Vater ist. Der Mutter ist auch klar, wer wirklich der Vater ist. Allerdings stellt dieser sich quer und zweifelt es an. Das Problem ist jetzt, das eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wohl erst möglich sein soll, wenn der Ex-Ehemann nicht mehr der rechtliche Vater ist.

Im Verlauf des
Prozesses klärt ein Abstammungsgutachten die Vaterschaft.

Das stelle ich mir witzig vor. Die Mutter hat seit über vier Jahren versucht, den jetzigen Ex-Ehemann ausfindig zu machen, um eine schnelle Scheidung zu erreichen. Das war erfolglos, sogar das Gericht hat den Typen nicht gefunden. In Anbetracht dieser Tatsache wäre es durchaus interessant zu wissen, wen sie denn da als Vater begutachten wollen.

Wird
durch das Gericht rechtskräftig festgestellt, dass z.B. der
Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist, wird mit dem
Urteil das Vater-Kind-Verhältnis mit Rückwirkung auf den
Zeitpunkt der Geburt des Kindes aufgelöst.

Der Witz ist, das der Ex-Ehemann die Vaterschaft nicht anerkannt hat, weil er davon garnix weiß. Er ist einfach Kraft Gesetz zum Vater gemacht worden, weil er zum Zeitpunkt der Geburt rechtskräftig mit der Mutter verheiratet war. Die Scheidung erfolgte leider etwas zu spät, weil der Typ eben nicht aufzufinden war. Lustiges Rechtssystem haben wir da :frowning:

Den Unterhalt, den
er bisher bezahlt hat, kann er vom tatsächlichen Vater
zurückverlangen.

Naja, Unterhalt kriegt sie ja nicht. Sie hätte gern Unterhalt vom tatsächlichen Vater. Der jedoch ist rechtlich auf der sicheren Seite und sagt, solange er nicht als Vater feststeht, zahlt er garnix. Und als Vater festgestellt werden kann er erst dann, wenn der Ex-Ehemann nicht mehr der Vater ist. Netter Kreislauf.

Da sieht es so aus, als würde sich die Zeitangabe 2 Jahre auf
was anderes beziehen :o(

Also diese Zweijahresfrist war mir schon bekannt. Die Zwei Jahre die ich meinte, bezogen sich auf die Verfahrensdauer ab dem Zeitpunkt der Klageeinreichung. Das Jugendamt meinte, das das Verfahren so lange dauern würde. Und das erscheint mir persönlich ganz schön hart.

Trotzdem vielen Dank für Deine Mühe, mir scheint, ich werde wohl diesmal kein Glück hier im Forum haben. Anscheinend kennt sich damit keiner so richtig aus, Schade eigentlich :frowning:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Moin!

und vor allem sieht es so aus, als wenn man den angeblichen
Vater (also den Noch- oder war es der inzwischen geschiedene
Ehemann) braucht, um erstmal festzustellen, dass er
nicht der Vater ist. Schwierig!

Du sagst es. Der Ex-Ehemann wird offensichtlich gebraucht, damit ein Vaterschaftstest gemacht werden kann. Im Scheidungsverfahren ist der Lumpensack über vier Jahre nicht gefunden worden, weder von ihr selbst noch vom Gericht. Wie die das dann jetzt machen wollen, erscheint mir rätselhaft.

Offensichtlich sind die Deutschen Gesetze in diesem Punkt derart bescheuert… Warum können die nicht einfach begreifen, das der Ex-Ehemann nach über vier Jahren Abwesenheit nur relativ schwierig der tatsächliche Vater sein kann? Das lernt man doch eigentlich schon in der Grundschule…

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo ,

guck mal, ob das was für dich ist :

http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeigeA…

ich hoffe, ich hab mich nicht vertippt :o)

Zu den Kosten findest Du vielleicht auch beim

http://www.amtsgericht-lueneburg/niedersachsen.de/ko…

was.

Grüße

Heike

Nochmal Hallo,

vertippt, aber beim zweiten Link :

http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/ko…

Tschüß

Heike