Wohnungs-Kündigung wg Eigenbedarf ?

Hi,

wir haben hartnäckige Mieter, die trotz Kündigung nicht rauswollen. Wir hatten zum 30.6. aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt, mit Hinweis auf Widerspruchsfrist, die wurde nicht wargenommen. Heute hat der Mieter behauptet, die Kündigung sei falsch unterschrieben und daher nicht gültig. Obwohl meine Mum sicher ist, korrekt unterschrieben zu haben (ist ne Erbengemeinschaft, aber der Mietvertrag läuft auf meine Mum, daher hat sie unterschrieben).

Jetzt überlegen wir, entweder ne erneute Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, die wirklich korrekt ist, oder ne Kündigung wg. Eigenbedarf, denn die zieht doch „hoffentlich“ auf jeden Fall. Ich würde dann die Wohnung übernehmen, aber ich weis nicht, wie lang ich dann da bleiben müsste. Reicht da ein Monat oder wie lang muss das sein? In der Zeit könnte ich meine bisherige Wohnung gut renovieren.

Kann man die Mieter auch irgendwie auf legale Weise rausekeln, damit die auch wirklich verschwinden und nicht alles in die Länge ziehen, z.B. Ordnungsamt wg. alter, abgestellten Schrottautos anrufen oder beim TSV wg. Hund, der nicht regelmässig rauskommt oder was gibts da noch?

LG Erika

Hi,

vorneweg: bin kein Fachmann, allerdings habe ich mich mal mit einer Erbengemeinschaft herumgeschlagen - als Mieter.

wir haben hartnäckige Mieter, die trotz Kündigung nicht
rauswollen. Wir hatten zum 30.6. aus wirtschaftlichen Gründen
gekündigt, mit Hinweis auf Widerspruchsfrist, die wurde nicht
wargenommen.

Wegen was??? Meinst Du eine Verwertungskündigung? Das wird aber haarig, das nachzuweisen. Wollt ihr die Wohnung verkaufen?

Heute hat der Mieter behauptet, die Kündigung sei
falsch unterschrieben und daher nicht gültig. Obwohl meine Mum
sicher ist, korrekt unterschrieben zu haben (ist ne
Erbengemeinschaft, aber der Mietvertrag läuft auf meine Mum,
daher hat sie unterschrieben).

Der Mieter hat afaik recht: Entweder alle Miteigentümer unterschreiben oder Deine Mutter unterschreibt, muss dann allerdings eine schriftliche Vollmacht aller anderen Eigentümer vorlegen. Achtung: Es können noch andere Fehler vorliegen, auf die Euch der Mieter nicht hinweisen muß! Soll heissen, wenn ihr jetzt mit allen Unterschriften kündigt, kann er nach Ablauf der Frist wegen eines anderen Grundes die Kündigung für ungültig befinden.

Jetzt überlegen wir, entweder ne erneute Kündigung aus
wirtschaftlichen Gründen, die wirklich korrekt ist, oder ne
Kündigung wg. Eigenbedarf, denn die zieht doch „hoffentlich“
auf jeden Fall. Ich würde dann die Wohnung übernehmen, aber
ich weis nicht, wie lang ich dann da bleiben müsste. Reicht da
ein Monat oder wie lang muss das sein? In der Zeit könnte ich
meine bisherige Wohnung gut renovieren.

Das mit dem Eigenbedarf geht zu 100% in die Hose, wenn Euer Mieter sich auch nur ein bisschen auskennt!

Kann man die Mieter auch irgendwie auf legale Weise rausekeln,
damit die auch wirklich verschwinden und nicht alles in die
Länge ziehen, z.B. Ordnungsamt wg. alter, abgestellten
Schrottautos anrufen oder beim TSV wg. Hund, der nicht
regelmässig rauskommt oder was gibts da noch?

Davon würde ich dringend abraten. Das gibt Krieg!

Mein Rat: Zusammensetzen, verhandeln, Angebote machen (Maklerkosten übernehmen, Umzug bezahlen,…)

Gruß
Stefan

Hallo Erika,

wir haben hartnäckige Mieter, die trotz Kündigung nicht
rauswollen. Wir hatten zum 30.6. aus wirtschaftlichen Gründen
gekündigt, mit Hinweis auf Widerspruchsfrist, die wurde nicht
wargenommen. Heute hat der Mieter behauptet, die Kündigung sei
falsch unterschrieben und daher nicht gültig. Obwohl meine Mum
sicher ist, korrekt unterschrieben zu haben (ist ne
Erbengemeinschaft, aber der Mietvertrag läuft auf meine Mum,
daher hat sie unterschrieben).

Die Parteien, die den Mietvertrag unterschrieben haben, sind dafür verantwortlich. Es ist mir deshalb völlig unklar, weshalb der Mietvertrag auf Deine Mutter läuft, aber eine Erbengemeinschaft bestehen soll. Wer erhält die Miete ? Deine Mutter oder die Erbensgemeinschaft ?

Jetzt überlegen wir, entweder ne erneute Kündigung aus
wirtschaftlichen Gründen, die wirklich korrekt ist, oder ne
Kündigung wg. Eigenbedarf, denn die zieht doch „hoffentlich“
auf jeden Fall.

Das Eis ist dünn, wenn nicht völlig brüchig. was Du plnast ist eine strafbare Handlung. Vorgetäuschter Eigenbedarf ist strafbar. Die weiteren wirtschaftlichen Konsequenzen scheinen Dir auch nicht bewusst zu sein.

Ich würde dann die Wohnung übernehmen, aber

ich weis nicht, wie lang ich dann da bleiben müsste. Reicht da
ein Monat oder wie lang muss das sein? In der Zeit könnte ich
meine bisherige Wohnung gut renovieren.

Dieser Trick funktioniert nicht. Wenn sich der Mieter, was ich ihm in einer Beratung empfehlen würde, auf diese Eigenbedarfskündigung einlässt und sich Ersatzwohnraum sucht so wird es richtig teuer für euch. Sämtliche Kosten der Wohnungssuche, des Umzuges und möglicherweise bis 24 Monatsmieten die Mietdifferenz. Da sind mal schnell 5-7 Tausend Euro drin.

Kann man die Mieter auch irgendwie auf legale Weise rausekeln,

wie das Wort schon sagt „ekeln“. Kann man nie normal. Weisst doch einfach nach, welche wirtschaftliche Verwertung vorgesehen ist, welcher Preisunterschiede bei unvermieteten und vermieteten Wohnungen beim Käufer bestehen. Oder verkuaft die Hütte und der Nachmieter soll sich darum kümmern.

damit die auch wirklich verschwinden und nicht alles in die
Länge ziehen, z.B. Ordnungsamt wg. alter, abgestellten
Schrottautos anrufen oder beim TSV wg. Hund, der nicht
regelmässig rauskommt oder was gibts da noch?

Für eine Entmietung durch einen Vermieter wirst Du keine Hinweise von meiner Seite erhalten.

Gruss Günter

Schon gut, schon gut, war nur ne Überlegung
wir werden uns zusammensetzen, aber mit dem Haus- und Grundbesitzerverein, um eine „rechtmässige“ Kündigung aufzusetzen.

LG Erika

kein Problem
Hi,

wir werden uns zusammensetzen, aber mit dem Haus- und
Grundbesitzerverein, um eine „rechtmässige“ Kündigung
aufzusetzen.

In Deutschland ist es zu Zeit leider(?) so, dass so ziemlich alles zum Vorteil des Mieters ist. Afaik gibt es nur drei Gründe, die überhaupt eine Kündigung rechtfertigen:

  • Fehlverhalten (z.B. zahlt nicht, hat Bordell in Wohnung aufgemacht,…)
  • nicht wirtschaftliche Verwertung (dazu zählt nicht, wenn man nur mehr Miete will)
  • Eigenbedarf (sehr strenge Regeln!)

Wenn man aus irgendwelchen anderen Gründen seinen Mieter raushaben will (unsympatisch, Miete zu niedrig,…) kann auch der Verein nicht helfen - man ist immer auf den guten Willen des Mieters angewiesen… und den muss man halt manchmal erkaufen.

Was meinst du, warum viele Immobilienbesitzer ihre Wohnungen lieber eine Weile leerstehen lassen, anstatt sie zu vermieten? Wenn man Pech hat, kriegt man die Leute nie wieder raus!

Gruß
Stefan

Halo,

dies ist nun Polemik pur. Denn dies, was Du darstellt, stimmt einfach so nicht.

In Deutschland ist es zu Zeit leider(?) so, dass so ziemlich
alles zum Vorteil des Mieters ist. Afaik gibt es nur drei
Gründe, die überhaupt eine Kündigung rechtfertigen:

  • Fehlverhalten (z.B. zahlt nicht, hat Bordell in Wohnung
    aufgemacht,…)

Da ist das Gesetz klar und deutlich. Fristlose Kündigung, Räumungsklage. Hier gibt es kein einziges Gesetz, das solche Mieter schützt.

  • nicht wirtschaftliche Verwertung (dazu zählt nicht, wenn man
    nur mehr Miete will)

wenn jemand eine Wohnung wie Du darstellst nicht wirtschaftlich verwerten will, gibt es hierfür keinen Rechtsvorgang. Es gibt diesen in der Frage der wirtschaftlichen Verwertung. Dort muss ein Vermieter dann nachweisen, dass er um einen bestimmten prozentualen Teil die Wohnung günstiger verkaufen kann, wenn diese unbewohnt ist als eine Wohnung in welcher ein Mieter wohnt.

  • Eigenbedarf (sehr strenge Regeln!)

Das ist auch korrekt udn richtig, der § wurde nicht aus Jux und Tollerei geschaffen, sondern die Ursache dieses § liegt in der früheren Tatsache begründet, dass Vermieter zu oft Wohnungen egen Eigenbedarf gekündigt haben, um anschließend neu mit weit höhren Mieten zu vermieten als der Gesetzgeber innerhalb von drei Jahren zugelassen hat.

Wenn man aus irgendwelchen anderen Gründen seinen Mieter
raushaben will (unsympatisch, Miete zu niedrig,…) kann auch
der Verein nicht helfen - man ist immer auf den guten Willen
des Mieters angewiesen… und den muss man halt manchmal
erkaufen.

Was meinst du, warum viele Immobilienbesitzer ihre Wohnungen
lieber eine Weile leerstehen lassen, anstatt sie zu vermieten?
Wenn man Pech hat, kriegt man die Leute nie wieder raus!

Der Mieter ist ja letztlich nicht schuld, wenn der Vermieter nicht richtig kündigt oder dessen Anwalt nicht weiss, wie ein Mietverhältnis gekündigt werden muss.

GRuss Günter

Hi,

dies ist nun Polemik pur. Denn dies, was Du darstellt, stimmt
einfach so nicht.

Was genau?

  • Fehlverhalten (z.B. zahlt nicht, hat Bordell in Wohnung
    aufgemacht,…)

Da ist das Gesetz klar und deutlich. Fristlose Kündigung,
Räumungsklage. Hier gibt es kein einziges Gesetz, das solche
Mieter schützt.

Sag ich doch!

  • nicht wirtschaftliche Verwertung (dazu zählt nicht, wenn man
    nur mehr Miete will)

wenn jemand eine Wohnung wie Du darstellst nicht
wirtschaftlich verwerten will, gibt es hierfür keinen
Rechtsvorgang. Es gibt diesen in der Frage der
wirtschaftlichen Verwertung. Dort muss ein Vermieter dann
nachweisen, dass er um einen bestimmten prozentualen Teil die
Wohnung günstiger verkaufen kann, wenn diese unbewohnt ist als
eine Wohnung in welcher ein Mieter wohnt.

Sorry, da fehlte bei mir nur ein Bindestrich (also „nicht-wirtschaftliche“ …): ich meinte dasselbe wie du.

  • Eigenbedarf (sehr strenge Regeln!)

Das ist auch korrekt udn richtig, der § wurde nicht aus Jux
und Tollerei geschaffen, sondern die Ursache dieses § liegt in
der früheren Tatsache begründet, dass Vermieter zu oft
Wohnungen egen Eigenbedarf gekündigt haben, um anschließend
neu mit weit höhren Mieten zu vermieten als der Gesetzgeber
innerhalb von drei Jahren zugelassen hat.

Sag ich doch!

Der Mieter ist ja letztlich nicht schuld, wenn der Vermieter
nicht richtig kündigt oder dessen Anwalt nicht weiss, wie ein
Mietverhältnis gekündigt werden muss.

Sag ich doch!

Irgendwie sind wir einer Meinung - ich habe mich nur etwas „laienhafter“ ausgedrückt. Was „stimmt also einfach nicht“?

Gruß
Stefan

Hallo,

es besteht jederzeit die Möglichkeit, wobei es natürlich erforderlich ist, dass im Vorfeld richtig reagiert wird, einen Mieter aus der Wohnung zu entfernen. Richtig ist leider, dass nicht nur Vermieter, sondern auch Anwälte oft im Verfahren sich völlig falsch verhalten und dann es der Gegenseite leicht fällt, einen Räumungsprozess über Monate hinaus zu ziehen.

dies ist nun Polemik pur. Denn dies, was Du darstellt, stimmt
einfach so nicht.

Was genau?

Dass die Mieter mehr Recht haben wie andere.

  • nicht wirtschaftliche Verwertung (dazu zählt nicht, wenn man
    nur mehr Miete will)

wenn jemand eine Wohnung wie Du darstellst nicht
wirtschaftlich verwerten will, gibt es hierfür keinen
Rechtsvorgang. Es gibt diesen in der Frage der
wirtschaftlichen Verwertung. Dort muss ein Vermieter dann
nachweisen, dass er um einen bestimmten prozentualen Teil die
Wohnung günstiger verkaufen kann, wenn diese unbewohnt ist als
eine Wohnung in welcher ein Mieter wohnt.

Sorry, da fehlte bei mir nur ein Bindestrich (also
„nicht-wirtschaftliche“ …): ich meinte dasselbe wie du.

  • Eigenbedarf (sehr strenge Regeln!)

Das ist auch korrekt udn richtig, der § wurde nicht aus Jux
und Tollerei geschaffen, sondern die Ursache dieses § liegt in
der früheren Tatsache begründet, dass Vermieter zu oft
Wohnungen egen Eigenbedarf gekündigt haben, um anschließend
neu mit weit höhren Mieten zu vermieten als der Gesetzgeber
innerhalb von drei Jahren zugelassen hat.

Sag ich doch!

Hast recht, da hab ich mich vergaloppiert. Sorry, kam wütend aus einer Wohnungsbesichtigung. Sollte nicht passieren. Hatte 30 Minuten eingeplant, geworden sind es 2,5 Std… Musste einen Anwalt hinzuziehen, da ich eine gerichtliche Entscheidung ( selbstständiges Bewesiverfahren) als notwendig angesehen habe, nachdem ich den Mietschaden rein überschlägig auf 10 000 Euro ohne Mietrückstände einschätze.

Der Mieter ist ja letztlich nicht schuld, wenn der Vermieter
nicht richtig kündigt oder dessen Anwalt nicht weiss, wie ein
Mietverhältnis gekündigt werden muss.

Sag ich doch!

Irgendwie sind wir einer Meinung - ich habe mich nur etwas
„laienhafter“ ausgedrückt. Was „stimmt also einfach nicht“?

Und ich habe nicht richtig nachgelesen.

Gruss Günter