Hallo Erika,
wir haben hartnäckige Mieter, die trotz Kündigung nicht
rauswollen. Wir hatten zum 30.6. aus wirtschaftlichen Gründen
gekündigt, mit Hinweis auf Widerspruchsfrist, die wurde nicht
wargenommen. Heute hat der Mieter behauptet, die Kündigung sei
falsch unterschrieben und daher nicht gültig. Obwohl meine Mum
sicher ist, korrekt unterschrieben zu haben (ist ne
Erbengemeinschaft, aber der Mietvertrag läuft auf meine Mum,
daher hat sie unterschrieben).
Die Parteien, die den Mietvertrag unterschrieben haben, sind dafür verantwortlich. Es ist mir deshalb völlig unklar, weshalb der Mietvertrag auf Deine Mutter läuft, aber eine Erbengemeinschaft bestehen soll. Wer erhält die Miete ? Deine Mutter oder die Erbensgemeinschaft ?
Jetzt überlegen wir, entweder ne erneute Kündigung aus
wirtschaftlichen Gründen, die wirklich korrekt ist, oder ne
Kündigung wg. Eigenbedarf, denn die zieht doch „hoffentlich“
auf jeden Fall.
Das Eis ist dünn, wenn nicht völlig brüchig. was Du plnast ist eine strafbare Handlung. Vorgetäuschter Eigenbedarf ist strafbar. Die weiteren wirtschaftlichen Konsequenzen scheinen Dir auch nicht bewusst zu sein.
Ich würde dann die Wohnung übernehmen, aber
ich weis nicht, wie lang ich dann da bleiben müsste. Reicht da
ein Monat oder wie lang muss das sein? In der Zeit könnte ich
meine bisherige Wohnung gut renovieren.
Dieser Trick funktioniert nicht. Wenn sich der Mieter, was ich ihm in einer Beratung empfehlen würde, auf diese Eigenbedarfskündigung einlässt und sich Ersatzwohnraum sucht so wird es richtig teuer für euch. Sämtliche Kosten der Wohnungssuche, des Umzuges und möglicherweise bis 24 Monatsmieten die Mietdifferenz. Da sind mal schnell 5-7 Tausend Euro drin.
Kann man die Mieter auch irgendwie auf legale Weise rausekeln,
wie das Wort schon sagt „ekeln“. Kann man nie normal. Weisst doch einfach nach, welche wirtschaftliche Verwertung vorgesehen ist, welcher Preisunterschiede bei unvermieteten und vermieteten Wohnungen beim Käufer bestehen. Oder verkuaft die Hütte und der Nachmieter soll sich darum kümmern.
damit die auch wirklich verschwinden und nicht alles in die
Länge ziehen, z.B. Ordnungsamt wg. alter, abgestellten
Schrottautos anrufen oder beim TSV wg. Hund, der nicht
regelmässig rauskommt oder was gibts da noch?
Für eine Entmietung durch einen Vermieter wirst Du keine Hinweise von meiner Seite erhalten.
Gruss Günter