Garantie für gebrauchte Sachen?

Hallo!

Angenommen ich kaufe von einem Händler ein Auto/Baukran/Bohrmaschine - habe ich eigentlich irgendwelche Rechte im Hinblick auf die Garantie? Angenommen nach einer Woche ist der Motor kaputt (Totalschaden), ist das dann Pech oder kann ich reklamieren?

Danke schon mal!
Viele Grüße
Sarah

Hi!

Angenommen ich kaufe von einem Händler ein
Auto/Baukran/Bohrmaschine - habe ich eigentlich irgendwelche
Rechte im Hinblick auf die Garantie? Angenommen nach einer
Woche ist der Motor kaputt (Totalschaden), ist das dann Pech
oder kann ich reklamieren?

Nach dem seit 1.1.02 gültigen sog. „Neuen Schuldrecht“ kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung nicht mehr ausschliessen.
Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt 2 Jahre, u.a. bei gebrauchten Sachen kann sie auf 1 Jahr herabgesetzt werden (muss in den AGBs stehen).

Harte Zeiten für die Gebrauchtwagendealer…

Grüße,

Mathias

@Mathias
Hallo Mathias,

vielen Dank! Dieser Hinweis erspart uns eine Menge Ärger :smile:)).

Viele Grüße
Sarah