Garantie für gebrauchte Sachen?

Von: , Frage gestellt am Mi, 26. Jun 2002

Hallo!

Angenommen ich kaufe von einem Händler ein Auto/Baukran/Bohrmaschine - habe ich eigentlich irgendwelche Rechte im Hinblick auf die Garantie? Angenommen nach einer Woche ist der Motor kaputt (Totalschaden), ist das dann Pech oder kann ich reklamieren?

Danke schon mal!
Viele Grüße
Sarah

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Garantie für gebrauchte Sachen?

    Hi! Angenommen ich kaufe von einem Händler ein
    Auto/Baukran/Bohrmaschine - habe ich eigentlich irgendwelche
    Rechte im Hinblick auf die Garantie? Angenommen nach einer
    Woche ist der Motor kaputt (Totalschaden), ist das dann Pech
    oder kann ich reklamieren?
    Nach dem seit 1.1.02 gültigen sog. "Neuen Schuldrecht" kann ein gewerblicher Händler die Gewährleistung nicht mehr ausschliessen.
    Die gesetzliche Gewährleistungsdauer beträgt 2 Jahre, u.a. bei gebrauchten Sachen kann sie auf 1 Jahr herabgesetzt werden (muss in den AGBs stehen).

    Harte Zeiten für die Gebrauchtwagendealer....

    Grüße,

    Mathias

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      @Mathias

      Hallo Mathias,

      vielen Dank! Dieser Hinweis erspart uns eine Menge Ärger :-))).

      Viele Grüße
      Sarah

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