Ladung vom Landgericht

nochmal ein Hilferuf. Ich habe Ende Dezember eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen und dazu eine Unterlassungserklärung geschrieben, wie sie mir von der IHK empfohlen wurde. Nun habe ich eine Ladung vom Landgericht zu einer mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit blabla im Briefkasten, weil die gegnerische Partei Angtrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt hat. Es handelt sich wohl jetzt darum, daß ein Vertragsstrafeversprechen fehlte. Lt. IHK existierte die Firma, die als Auftraggeber des Anwaltes dient, bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung nichtmehr. Warum soll ich gegen eine nichtexistierende Firma ein Vertragsstrafeversprechen abgeben? Was soll dann so eine Ladung?

Danke für schnelle Antwort
Merit

Hallo Merit,
die Ladung kriegst Du unabhängig davon, wer im Recht ist, das wird im Rahmen des Verfahrens entschieden. Normalerweise müßte Dir das Gericht mit der Ladung auch irgendwas geschrieben haben, daß Du Stellung nehmen sollst, wenn nicht, muß das im Verhandlungstermin passieren.In der Materie selbst kenne ich mich nicht genug aus, um Dir dazu was sagen zu können, ob Du im Recht bist oder nicht oder ob Dir irgendeine Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, ich rate Dir daher dringend, zum Anwalt zu hoppeln.
Gruß,
Cajun

Hallo Merit,

Du mußt unbedingt schnell zu einem Anwalt !
Denn

  1. mußt Du Dich vro dem LG ohnehin von einem solchen vertreten lassen;

  2. mußt Du die Fristen beachten, die das Gericht Dir gesetzt hat und

  3. kann Dich ein RA beraten, ob die Gegenseite überhaupt ein rechtliches Interesse an einer Abmahnung hat, wenn sie gar nicht mehr existiert. Evtl. ist hier die Sache für erledigt zu erklären.

Aber all das sollte Dir eben ein Anwalt in Deiner Nähe erzählen.

Gruß !

Uli.

Hallo Merit,

Du mußt unbedingt schnell zu einem Anwalt
!
Denn

  1. mußt Du Dich vro dem LG ohnehin von
    einem solchen vertreten lassen;

  2. mußt Du die Fristen beachten, die das
    Gericht Dir gesetzt hat und

  3. kann Dich ein RA beraten, ob die
    Gegenseite überhaupt ein rechtliches
    Interesse an einer Abmahnung hat, wenn
    sie gar nicht mehr existiert. Evtl. ist
    hier die Sache für erledigt zu erklären.

Aber all das sollte Dir eben ein Anwalt
in Deiner Nähe erzählen.

Hallo Uli,
das ist wohl garnicht so einfach, ich wohne in Köln und das LG ist in Essen, ich müsste also einen Anwalt von dort haben. Man hat mir schon geraten mich mit dem Rechtsanwalt zu einigen :frowning:
Sowas kann passieren wenn man sich ahnungslos im WWW tummelt…

Gruß
Merit

Hallo Uli,
das ist wohl garnicht so einfach, ich
wohne in Köln und das LG ist in Essen,
ich müsste also einen Anwalt von dort
haben. Man hat mir schon geraten mich mit
dem Rechtsanwalt zu einigen :frowning:
Sowas kann passieren wenn man sich
ahnungslos im WWW tummelt…

Gruß
Merit

Hallo Merit,
soviel ich mitbekommen habe können Anwälte nun überall in Deutschland vor Gericht auftreten. Sprich doch mal mit einem Anwalt in deiner Nähe. Im Zweifelsfall kann der mit einem Anwalt in Essen zusammenarbeiten.

Gruß
Dietmar

Hallo Merit,

Dietmar hat Recht : Der Anwalt in Essen kann Dich auch in Köln vertreten (oder war’s umgekehrt ? - egal umgekehrt ist’s auch so…), denn ab 01/01/00 ist die Zulassungsbeschränkung für Anwälte vor den LG’s ganz weggefallen.

Wegen der Wegstrecke und dem damit verbundenen Streß würde ich mich nie mit einem Anwalt einigen… ! Laß nicht mit Dir spielen !!!

Gruß

Uli.

Wegen der Wegstrecke und dem damit
verbundenen Streß würde ich mich nie mit
einem Anwalt einigen… ! Laß nicht mit
Dir spielen !!!

ich muss dazu vielleicht noch sagen, daß ich schon zurecht abgemahnt wurde und halt versuchen möchte die Kosten für mich so niedrig wie möglich zu halten, deswegen evtl. eine Einigung. Das ich ein Vertragsstrafeversprechen nicht abgegeben habe war auch mehr Unwissenheit, mir gings ursprünglich darum die Gebühren, zu drücken, die auf einem völlig überzogenen Streitwert beruhten. Den Streitwert hat er jetzt schon freiwillig weit runtergesetzt. Wahrscheinlich bin ich da zu blauäugig, weil ich verstehe nicht warum man gleich vors Gericht ziehen muss, wenns mit einem einfachen Brief oder Anruf auch getan gewesen wäre.

Gruß
Merit

Wahrscheinlich bin ich da
zu blauäugig, weil ich verstehe nicht
warum man gleich vors Gericht ziehen
muss, wenns mit einem einfachen Brief
oder Anruf auch getan gewesen wäre.

Gruß
Merit

Ich vermute mal, daß ein Anwalt vor Gericht mehr verdient als durchs Briefeschreiben …
Aber mal ernsthaft: Ein Anwalt kann dich ja auch beraten ob ein Vergleich sinnvoll ist. Wenn die Kosten eines Rechtsstreits einen Vergleich übersteigen, bzw. die Chance auf Prozeßgewinn schlecht sind wird dir jeder Anwalt zum Vergleich raten.

Gruß
Dietmar

Hallo!

Das du für ein Gericht in Essen auch dort einen Anwalt brauchst stimmt nicht!!!

Diese Vorschrift ist (ich glaub seit 01.04.99) aufgehoben! Auch ein Kölner Anwalt darf Dich jetzt in Essen vertreten!

Gruß

Bernd

Ganz einfach!

Bei einem Gerichtsprozess erhält der Anwalt mehr Honorar!

Dies ist u. a. eine Geldquelle dieser sogenannten „Abmahner“ bzw. „Abmahnvereine“! Sie warten nur darauf vor Gericht zu können um mehr Honorar zu kassieren!!!

Gruß

Bernd

P.S.: Wenn du für ein „Vergehen“ in Köln abgemahnt wurdest ist doch auch das Gericht in Köln zuständig, oder?!?

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