Ladung vom Landgericht
Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Jan 2000
nochmal ein Hilferuf. Ich habe Ende Dezember eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung bekommen und dazu eine Unterlassungserklärung geschrieben, wie sie mir von der IHK empfohlen wurde. Nun habe ich eine Ladung vom Landgericht zu einer mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit blabla im Briefkasten, weil die gegnerische Partei Angtrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt hat. Es handelt sich wohl jetzt darum, daß ein Vertragsstrafeversprechen fehlte. Lt. IHK existierte die Firma, die als Auftraggeber des Anwaltes dient, bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung nichtmehr. Warum soll ich gegen eine nichtexistierende Firma ein Vertragsstrafeversprechen abgeben? Was soll dann so eine Ladung?
Danke für schnelle Antwort
Merit
