Hallo,
ich komme gerade aus dem Urlaub, dort habe ich folgendes erlebt:
Streik in Spanien. d.h. kein Bus, kein Taxi, kein Flug nix geht mehr.
Der Reiseveranstalter hat also die Touris persönlich im Privat PKW vom Hotel zu Flughafen gebracht. Dort mußten die Touristen warten bis der Flug am nächsten Tag startete.
Nun hat aber der Veranstalter die Leute vor Fahrtbeginn unterschreiben lassen, daß sie den Vertrag mit dem Veranstalter kündigen und der Veranstalter seinen Vertrag mit der Ankunft am Flughafen erfüllt hat.
Ist dies so in Ordnung? Wie verhält man sich in so einem Fall?
Gruß
Annette
Hi Annette,
hierbei geht es um Kosten die für eine eventuelle Übernachtung anfallen würden die nötig wird wenn das Flugzeug nicht geht.
Der Veranstalter (Du übrigens auch) kann den Reisevertrag aufgrund höherer Gewalt kündigen. Streik gilt m.W. dann als höhere Gewalt wenn Leistungsträger daran beteiligt sind die nicht im direkten Einflussbereich des Reiseveranstalters liegen (also bei Fluglotsen z.B.).
Der Veranstalter hat in Eurem Fall die vertraglichen Leistungen erbracht: Hinflug, Transfer Flughafen-Hotel-Flughafen, sowie die Hotelleistung. Das einzige was noch fehlt ist der Rückflug, der aber von der Fluggesellschaft zugesichert ist. Lediglich die Unsicherheit besteht dass die Fluglotsen streiken und die Maschine nicht abheben kann. In diesem Fall würden eventuell Kosten für eine zusätzliche Übernachtung, Transportkosten im Heimatland, Kosten für Arbeitsausfall o.ä. entstehen. Durch die Vertragskündigung schützt sich der Veranstalter vor Regressansprüchen für diesen Fall, er kann ja auch nix dafür…
Ich bin kein Rechtsanwalt, somit ist diese Auskunft reine Spekulation meinerseits. Wenn Du es 100%ig genau wissen willst dann wende Dich an Dein Reisebüro. Die kriegen das für Dich raus.
bye
Rolf