Haftung GmbH

Hallo,

mal folgenden Fall angenommen:
Bei einer Gesellschaft werden die Firmenanteile zu 100% auf einen neuen Gesellschfter übertragen. Nach der Übertragung stellt der neue Gesellschafter fest, das der alte GF, welcher auch gleichzeitig alter Gesellschafter war, diverse Zahlungsvorgänge in der EDV blokiert hat, so das diese nicht als offizielle Einnahmen
in der Buchführung auftauchten. Auf gut deutsch, hat er Gelder
„verschwinden“ lassen, vermutlich in seine eigene Tasche.

Nun will der neue Inhaber selbstverständlich diese Gelder zurückfordern. Gleichzeitig müßten sicher auch diese Einnahmen
nachgemeldet und versteuert werden. Meine Frage: Überlebt sowas
die Firma als solche ? Da hat der neue Inhaber etwas Bedenken,
und wenn sie dabei drauf gehen sollte, entstehen dadurch doch
sicherlich Schadenersatzansprüche gegen den alten GF.

Er hat zwar Anfang der Woche ein Termin beim Anwalt deswegen, doch
möchte er vorher schon Meinungen dazu einholen, was ihm bevorsteht.

Danke !!

Hi.

Zunächst mal hat die Gesellschaft gegenüber dem früheren Geschäftsführer Anspruch auf Schadenersatz z.B. gem. § 43 GmbHG. Die ganze Veranstaltung ist dann als Unterschlagung auch gleich noch strafbar.

Was aber die Ansprüche des Käufers ggü. dem Verkäufer angeht, wären Angaben aus dem Kaufvertrag nicht ganz unwichtig. Dort kann z.B. die Haftung aus nachträglichen Forderungen der Finanzbehörden ausgeschlossen sein. Da der Käufer den aktuellen Zustand (ohne die evtl. Steuernachzahlungen) der Gesellschaft kannte, ist aus der Angelegenheit an sich m.E. nicht per se ein Anspruch entstanden.

Meine Frage: Überlebt
sowas
die Firma als solche ?

Das kommt drauf an. Wenn die Liquididtät ausreicht, um die Steuern zu zahlen, wird das Unternehmen die Angelegenheit wohl überstehen.

Gruß
Christian

hi tic tac und co. ,-),

ohne jetzt die näheren hintgründe zu kennen und nur aus den paar angaben von dir:

  1. für verkauf gesellschaftsanteile muss ein notarvertrag sein, da steht schon mal drin wer für was haftet
  2. falschbuchungen von geschäftsführer müssen geklärt werden ob fahrlässig, selbst verschuldet/ angewiesen etc.
  3. wurde der alte geschäftsführer vom neuen eigentümer entlastet
  4. ob die gesellschaft das übersteht hängt von vielen faktoren ab, daher keine aussage möglich (z.b. ertragskraft, steuernachzahlung, strafrechtliche verfolgung etc.)
  5. wie kann das sein, das eine gesellschaft verkauft/ gekauft wird und kein einblick in div. buchungen etc. genommen wird - wer hat da was übersehen/ verschwiegen
  6. es gibt sicher noch weiter punkte, die aber nur ein anwalt UND (!!!) steuerberater vor ort nach prüfung der unterlagen feststellen kann

so mal grob würd ich sagen, der alte gesellschafter/ geschäftsführer haftet für das ganze und muss also auch für die schäden aufkommen (so er das kann),

noch ein hinweis: bevor mit anwalt steuerberater vielleicht unkontrolliert „geschossen“ wird, unbedingt eine mehrteilige strategie festlegen, die die komplexität des ganzen vorgangs (steuer, aufhebung vertrag, anzeige, insolvenz, pers. haftung etc.) berücksichtigt, ich hab hier schon ähnliche fälle gesehen, in denen zwar rechtlich alles richtig gemacht wurde, aber hinterher ein riesengroßer scherbenhaufen da war,

also die sache in ruhe und überlegt angehen und auch an das gewünschte endprodukt denken/ einbeziehen (z.b. was nützt es wegen ein paar fehlbuchungen eine ertragskräftige firma aufs spiel zu setzen - soll nur als hinweis dienen, wie gesagt ich weis nicht was alles noch so zutage kommt und berücksichtigt werden soll/ muss)

hoffe das hilft ein bisschen übers we, den stress abzubauen

uwe

Danke !
Ist ja (zum Glück) nicht meine Firma. Obwohl so schlimm
siehts nicht aus, der alte GF hat halt versucht möglichst
viel Kohle vor der Übernahme „wegzuschaffen“.