Wenn der Vater sich vor den Unterhaltszahlungen dürckt.
Wer springt bei einem 14 Jährigem Kind ein.
Das Sozialamt, auch wenn die Mutter beruftätig ist und eigenes Einkommen bezieht oder wird in diesem Fall das Einkommen der Mutter angerechnet.
Ich weiß nur, das die Unterhaltskasse nur bis zum 12 Lebensjahr
für den Vater einspringt.
Hallo,
Wenn der Vater sich vor den Unterhaltszahlungen dürckt.
Wer springt bei einem 14 Jährigem Kind ein.
Niemand…
Das Sozialamt, auch wenn die Mutter beruftätig ist und eigenes
Einkommen bezieht oder wird in diesem Fall das Einkommen der
Mutter angerechnet.
Natürlich kann sie für ihr Kind Sozialhilfe beantragen. Aber dabei wird selbstverständlich ihr Einkommen verrechnet. Schließlich ist auch sie gegenüber dem Kind unterhaltsverpflichtet. Sie sollte es aber einfach mal versuchen, denke ich.
Ich weiß nur, das die Unterhaltskasse nur bis zum 12
Lebensjahr
für den Vater einspringt.
Das ist richtig, aber auch nur bedingt. Maximal sechs Jahre und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes erhält derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Mindestunterhaltssatz für das Kind als so genannten Unterhaltsvorschuss. Den bleibt der Kindesvater in diesem Fall dann dem Staat jedoch schuldig. Hinzu kommt die Differenz zu dem eigentlich festgesetzten Unterhalt, den er natürlich auch nachbezahlen muss.
Die Mutter hat die Möglichkeit, gegen den säumigen Kindesvater Strafanzeige wegen unterlassener Unterhaltszahlungen zu erheben. Das kann sogar mit Gefängnisstrafe geahndet werden - je nachdem.
Viele Grüße
Jana
Die Strafanzeige und ein evtl. Verfahren ist auch deshalb sinnvoll, da dann das Kind etwas in der Hand hat, sollte es mal später zu Unterhaltszahlungen an den Vater herangezogen werden.
Sogar mit den Sozialämtern kann man sprechen, wenn der Vater nie Unterhalt gezahlt hat, das Kind aber später mal zahlen soll. Die lassen sich dann oft darauf ein, eben das Kind nicht heranzuziehen.
Gisela