Re^2: Euro-Einführungsgesetz
Such´ mal unter Euro-Überleitungsgesetz.
Es muß natürlich Euro-Einführungsgesetz, deren es insgesamt mindestens 10 gab, wobei die entscheidenden die ersten 3 waren.
Gilt dies nur für den Einzelhandel oder für alle Rechnungen ?
Ich hab nämlich seit 11/99 meinen offiziellen Lohnzettel nur
noh in EUR bekommen. Dabei lag zwar noch ein Zettelchen mit
einer vierspaltigen (brutto, Abzüge, netto) dreizeilige
(Titel, EUR,DM), wo aber explizit drauf stand, dass bei
(Rundungs-)Differenzen zw. DM und EUR die EUR_ Zeile gilt.
Rechtlich bindend war bis 31.12.2001 der DM-Betrag. Der Andruck in Euro war erlaubt, aber nicht Pflicht. Grundsätzlich waren Euro und DM vom 1.1.1999-31.12.2001 durch den verbindlichen Umrechnungskurs verbunden und somit eigentlich im Werte identisch. Bei Rundungsdifferenzen war aber bis zum 31.12.2001 der DM-Betrag der richtige. Allerdings ist das in meinen Augen ein akademisches Problem, weil die Rundungsdifferenzen nun einmal im Pfennigbereich lagen.
Gruß
Christian