Wir haben eine Rechnung vom 3.3.2000, die ausschließlich in Euro ausgewiesen ist. Seit wann durften Firmen Rechnungen nur in einer Währung, oder nur in Euro ausstellen?
die doppelte Preisauszeichnung war vom 1.1.1999-28.02.2002 erlaubt, danach nicht mehr. Ausschließlich in Euro ausgestellt werden durften Rechnungen u.ä. ab 1.1.2002
die doppelte Preisauszeichnung war vom 1.1.1999-28.02.2002
erlaubt, danach nicht mehr. Ausschließlich in Euro ausgestellt
werden durften Rechnungen u.ä. ab 1.1.2002
Bis jetzt habe ich noch nichts im Netz gefunden.
Such´ mal unter Euro-Überleitungsgesetz.
Gilt dies nur für den Einzelhandel oder für alle Rechnungen ?
Ich hab nämlich seit 11/99 meinen offiziellen Lohnzettel nur noh in EUR bekommen. Dabei lag zwar noch ein Zettelchen mit einer vierspaltigen (brutto, Abzüge, netto) dreizeilige (Titel, EUR,DM), wo aber explizit drauf stand, dass bei (Rundungs-)Differenzen zw. DM und EUR die EUR_ Zeile gilt.
kaum jemand wusste es aber:
seit dem 1.1.99 war die offizielle Währung der EURO.
Die DM war nur eine Verrechnungseinheit zum Euro. Insofern war es durchaus erlaubt, den Euro als Rechnungsgrundlage zu nehmen.
seit dem 1.1.99 war die offizielle Währung der EURO.
da ist die Frage, was Du mit „offizielle Währung“ meinst.
Die DM war nur eine Verrechnungseinheit zum Euro. Insofern war
es durchaus erlaubt, den Euro als Rechnungsgrundlage zu
nehmen.
Dies ist nämlich etwas anderes. Offizielles Zahlungsmittel war bis 31.12.2001 die DM und alle Preise usw. hatten mindestens auf DM zu lauten. Ergänzende Bezeichnung in Euro war erlaubt, aber nicht Pflicht.
Es muß natürlich Euro-Einführungsgesetz, deren es insgesamt mindestens 10 gab, wobei die entscheidenden die ersten 3 waren.
Gilt dies nur für den Einzelhandel oder für alle Rechnungen ?
Ich hab nämlich seit 11/99 meinen offiziellen Lohnzettel nur
noh in EUR bekommen. Dabei lag zwar noch ein Zettelchen mit
einer vierspaltigen (brutto, Abzüge, netto) dreizeilige
(Titel, EUR,DM), wo aber explizit drauf stand, dass bei
(Rundungs-)Differenzen zw. DM und EUR die EUR_ Zeile gilt.
Rechtlich bindend war bis 31.12.2001 der DM-Betrag. Der Andruck in Euro war erlaubt, aber nicht Pflicht. Grundsätzlich waren Euro und DM vom 1.1.1999-31.12.2001 durch den verbindlichen Umrechnungskurs verbunden und somit eigentlich im Werte identisch. Bei Rundungsdifferenzen war aber bis zum 31.12.2001 der DM-Betrag der richtige. Allerdings ist das in meinen Augen ein akademisches Problem, weil die Rundungsdifferenzen nun einmal im Pfennigbereich lagen.