Erst-/Zweitwohnsitz

Von: , Frage gestellt am Di, 18. Jan 2000

Wer kann helfen?
Folgendes Problem tat sich auf:

Ich habe meinen Erstwohnsitz in Ludwigshafen, Zweitwohnung und Arbeit in Aachen. Verlobte, Familie und Freunde in Lu. Fahre mindestens 3x je Woche heim. Plus Urlaub den ich in Lu verbringen werde.
Stadt Aachen meint nach § 16 Abs. 2 Satz 1 des MG NW das meine vorwiegend benutzte Wohnung die in Aachen sein und möchte dadurch gern das ich meinen Erstwohnsitz nach Aachen verlagere.

Kann ich da was machen, da ich in Lu weiterhin meinen Erstwohnsitz behalten möchte und wie argumentiere ich?

Also, wer da Infos irgendwelcher Art hat, bitte entweder posten oder per Mail an mich.
Danke Euch!

Jochen

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Erst-/Zweitwohnsitz

    Wichtigste Frage ist immer der sog. "Lebensmittelpunkt". Dies ist dann auch der Kern der Argumentation. Es dürfte dir also nicht schwer fallen, gegenüber der Stadt Aachen klar zu machen, dass dein Lebensmittelpunkt bei Verlobter, Freunden, Familie etc. liegt.
    Die Anzahl der jeweils verbrachten Tage ist lediglich ein durch das Vorgenannte widerlegbarer Anhaltspunkt für den Lebensmittelpunkt. Abschließend kannst du ja noch den (fragenden) Vergleich anbieten, wo denn Aachen den Lebensmittelpunkt eines Montagearbeiters sieht, der nur am Wochenende nach Hause kommt: etwa auf der Großbaustelle (z.B. Potsdamer Platz) auf der er seit fünf Jahren eingesetzt ist ? ;-)

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!