Erst-/Zweitwohnsitz
Von: , Frage gestellt am Di, 18. Jan 2000
Wer kann helfen?
Folgendes Problem tat sich auf:
Ich habe meinen Erstwohnsitz in Ludwigshafen, Zweitwohnung und Arbeit in Aachen. Verlobte, Familie und Freunde in Lu. Fahre mindestens 3x je Woche heim. Plus Urlaub den ich in Lu verbringen werde.
Stadt Aachen meint nach § 16 Abs. 2 Satz 1 des MG NW das meine vorwiegend benutzte Wohnung die in Aachen sein und möchte dadurch gern das ich meinen Erstwohnsitz nach Aachen verlagere.
Kann ich da was machen, da ich in Lu weiterhin meinen Erstwohnsitz behalten möchte und wie argumentiere ich?
Also, wer da Infos irgendwelcher Art hat, bitte entweder posten oder per Mail an mich.
Danke Euch!
Jochen
