Ich habe eine Frage zu obigem Thema versehentlich im Brett „Steuern“ gepostet und möchte Euch nicht mit double postings belasten. Es wäre lieb, wenn der, der etwas weiß, dort einmal nachschaut.
Danke, Nike
Ich habe eine Frage zu obigem Thema versehentlich im Brett „Steuern“ gepostet und möchte Euch nicht mit double postings belasten. Es wäre lieb, wenn der, der etwas weiß, dort einmal nachschaut.
Danke, Nike
Hallo Nike!
Wenn man als event. Erbe das Erbe annimmt : Ja!.
Gruß Werner
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ergänzend dazu die Warnung: Ein Erbe kann man nur innerhalb einer kurzen Frist ausschlagen. Also schnell prüfen!
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