Erben in eheähnlicher Gemeinschaft
Von: , Frage gestellt am Di, 18. Jan 2000
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung. Diese gehört zu gleichen Teilen uns beiden.
Sollte einer von uns beiden vor dem Anderen sterben, so soll der Anteil des Verstorbenen an den anderen übergehen. Wie sieht es mit den Kindern aus (erben diese?) und muß für die Erbschaft der Hinterbliebene Erbschaftssteuer zahlen?
Muß ein Testament handschriftlich angefertigt werden oder sieht es heutzutage anders aus?
