Erben in eheähnlicher Gemeinschaft

Von: , Frage gestellt am Di, 18. Jan 2000

Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen in einer Eigentumswohnung. Diese gehört zu gleichen Teilen uns beiden.
Sollte einer von uns beiden vor dem Anderen sterben, so soll der Anteil des Verstorbenen an den anderen übergehen. Wie sieht es mit den Kindern aus (erben diese?) und muß für die Erbschaft der Hinterbliebene Erbschaftssteuer zahlen?
Muß ein Testament handschriftlich angefertigt werden oder sieht es heutzutage anders aus?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Erben in eheähnlicher Gemeinschaft

    Hallo,

    wenn Du möchtest, daß Dein Anteil an der Eigentumswohnung im Todesfall auf Deine Lebensgefährtin übergeht, dann solltest Du dies testamentarisch festlegen.
    Das Testament muß handschriftlich verfasst sein, sowie unterschrieben sein ( am besten zusätzlich noch mit Datum und Ort ).
    Wenn Ihr beide Euch gegenseitig für den Todesfall des früher Versterbenden bedenken wollt, im Sinne eines gemeinschaftlichen Testaments, kommt nur ein Erbvertrag in Betracht, der vor einem Notar geschlossen werden muß.
    Die Kinder sind gesetzliche Erben und somit, im Falle daß sie nicht testamentarisch berücksichtigt werden, pflichtteilsberechtigt. Die Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab.

    Viele Grüße,

    Bettina

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