seit längerem frage ich mich etwas. Folgende Situation:
Zweispurige Fahrbahn, ich fahre auf der rechten Spur. Auf der linken fahren die ganzen Idioten, die denken, es gehe da schneller. Natürlich staut es sich auf der linken, der Verkehr wird langsamer. Was ist das jetzt eigentlich, wenn ich normal auf meiner Spur weiterfahre - rechts vorbeifahren, gilt das als Überholvorgang oder ist das gar nix?
ohne Gewähr:
ich bilde mir ein, mal irgendwo gelesen zu haben ,dass man im „kolonnenverkehr“ (und nichts anderes ist ja Stadtverkehr bzw. starker Verkehr auf der Autobahn) durchaus auch rechts an jemanden vorbei fahren kann.
im zweifel ist das immer auslegungssache des zuständigen richters und des polizisten, der dich dabei erwischt!
ziemlich situativ abhängig. geh davon aus, das ab tempo 80 es keine „kolonnenfahren“ mehr gibt und du rechts nicht schneller fahren darfst, als links.
es wird sicher vorallem im streitfall auch berücksichtigt, ob du von links nach rechts ausgeschert bist, um dann idiotenhafterweise rechts zwei, drei autos zu überspringen, oder ob du die gesamte zeit rechts fährst und eigentlich kein interesse hast, dich in die linke spur einzuordnen.
Halten: Gewollte Fahrtunterbrechung (Parken, Halten zum Nase putzen etc)
Warten: Ungewollte Fahrtunterbrechung (Bus steht an der Hst, kein vorbeikommen; am Zebrastreifen geht die Oma rüber; Ampel rot)
Überholen: An einem sich bewegenden oder wartenden Fahrzeug vorbeifahren:
Ein Pkw, der hinter dem Bus wartet, wird überholt, wenn man daran vorbeifährt.
Ein PkW, der am Zebrastreifen steht, weil die Oma rüber will, wird (verbotenerweise) überholt.
Vorbeifahren:
Ein PkW, der im Halteverbot steht, weil dem Fahrer kotzeschlecht ist, an Ihm wird vorbeigefahren.
Am Bus an der Haltestelle wird vorbeigefahren
§5 der StVO regelt das Überholen und §6 das Vorbeifahren. Innerorts darf auf mehrspurigen Fahrstreifen (nicht innerörtliche BAB) bei freier Fahrstreifenwahl auch rechts überholt werden.