Hallo Rechtskundige,
folgende Situation:
Wir (meine Frau und ich) haben bei einem Möbelhaus eine Küche bestellt und wg. einer Rabattaktion bereits 1/3 der Summe im Voraus bezahlt (Betrag den wir gezahlt haben ca. 6000,- €, Gesamtpreis ca. 18000 €).
Als meine Frau letzten Freitag nachfragte, wann denn die Küche nun geliefert wird, meinte die Dame am anderen Ende der Leitung, daß sie soeben von einer Mitarbeiterversammlung käme, bei der ihr die Insolvenz der Firma mitgeteilt worden sei.
Am Montag hab ich mich mit dem Hersteller der Küche in Verbindung gesetzt und erfahren, daß trotz Auftrageingang die Küche noch nicht produziert worden sei, weil es schon vor einiger Zeit zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen sei.
Der vorläufige Insolvenzverwalter meinte, daß ev. die Möglichkeit bestünde, den Auftrag trotzdem abzuwickeln, indem der (Rest)preis auf ein Treuhandkonto (Anderkonto?) überwiesen würde. Wenn Differenzbeträge entstünden weil die Händlerspanne kleiner sei als der Betrag, den wir schon bezahlt haben sollten wir mit dem Hersteller in Verhandlungen treten.
Das Geld, das wir bezahlt haben dürfte wohl weg sein, weil nach Auskunft des Insovenzverwalters kaum liquide Mittel vorhanden seien.
Frage:
Wie kriegen wir den Schaden möglichst klein gehalten? Wie verhalten wir uns am besten.
Mit einer Klage drohen (mit dem Risiko, nichts zu kriegen und auf den Anwaltkosten sitzenzubleiben), möglichst kooperativ sein, mit der Gefahr übervorteilt zu werden, weil wir irgendwelche Fristen nicht beachtet haben?
Oder was sollen wir tun?
Andreas