Insolvenz eines Möbelhauses

Hallo Rechtskundige,

folgende Situation:
Wir (meine Frau und ich) haben bei einem Möbelhaus eine Küche bestellt und wg. einer Rabattaktion bereits 1/3 der Summe im Voraus bezahlt (Betrag den wir gezahlt haben ca. 6000,- €, Gesamtpreis ca. 18000 €).
Als meine Frau letzten Freitag nachfragte, wann denn die Küche nun geliefert wird, meinte die Dame am anderen Ende der Leitung, daß sie soeben von einer Mitarbeiterversammlung käme, bei der ihr die Insolvenz der Firma mitgeteilt worden sei.
Am Montag hab ich mich mit dem Hersteller der Küche in Verbindung gesetzt und erfahren, daß trotz Auftrageingang die Küche noch nicht produziert worden sei, weil es schon vor einiger Zeit zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen sei.
Der vorläufige Insolvenzverwalter meinte, daß ev. die Möglichkeit bestünde, den Auftrag trotzdem abzuwickeln, indem der (Rest)preis auf ein Treuhandkonto (Anderkonto?) überwiesen würde. Wenn Differenzbeträge entstünden weil die Händlerspanne kleiner sei als der Betrag, den wir schon bezahlt haben sollten wir mit dem Hersteller in Verhandlungen treten.
Das Geld, das wir bezahlt haben dürfte wohl weg sein, weil nach Auskunft des Insovenzverwalters kaum liquide Mittel vorhanden seien.

Frage:
Wie kriegen wir den Schaden möglichst klein gehalten? Wie verhalten wir uns am besten.
Mit einer Klage drohen (mit dem Risiko, nichts zu kriegen und auf den Anwaltkosten sitzenzubleiben), möglichst kooperativ sein, mit der Gefahr übervorteilt zu werden, weil wir irgendwelche Fristen nicht beachtet haben?
Oder was sollen wir tun?

Andreas

Hallo,
ich bin zwar keine Rechtskundige, habe aber einige Erfahrungen mit Insolvenz aus erster Hand.
Wenn kaum oder keine liquiden Mittel bei der Firma vorhanden seid, werdet ihr wohl kaum euer Geld wiedersehen, und die Küche wohl auch nicht, denn bei der Verteilung der Mittel werden festangestellte Mitarbeiter, d.h. ausstehende Löhne, zuerst gezahlt, und dann der Rest auf die Gläubiger aufgeteilt (Prozentual nach deren Forderungen). Da seid ihr glaube ich einer der Kleinsten. Auf jeden Fall solltet ihr sofort, wirklich s o f o r t, die Lieferung der Küche oder euer Geld fordern, schriftlich, mit Androhung von rechtlichen Schritten und Fristsetzung. Dann, nach der Frist, noch mal mahnen und dann zum Anwalt. Hört sich brutal an, ist es aber nicht so sehr, das ist üblich und die einzige Chance, dass der Insolvenzverwalter euer Anliegen zur Kenntnis nimmt. Sobald Insolvenz angemeldet ist, wird vom Staat ein Insolvenzverwalter bestellt und zum Geschäftsführer ernannt; der eigentliche Geschäftsführer hat dann nichts mehr mit all dem zu tun. Euern Brief bekommt also nur der Insolvenzverwalter, und der ist sowas gewohnt, übliche Praxis halt.
Ich wünsche euch viel Glück, vielleicht klappts ja.

Gruß, die Elbin

Hallo Andreas,

Der vorläufige Insolvenzverwalter meinte, daß ev. die
Möglichkeit bestünde, den Auftrag trotzdem abzuwickeln, indem
der (Rest)preis auf ein Treuhandkonto (Anderkonto?) überwiesen
würde. Wenn Differenzbeträge entstünden weil die Händlerspanne
kleiner sei als der Betrag, den wir schon bezahlt haben
sollten wir mit dem Hersteller in Verhandlungen treten.
Das Geld, das wir bezahlt haben dürfte wohl weg sein, weil
nach Auskunft des Insovenzverwalters kaum liquide Mittel
vorhanden seien.

Yep, das wäre eine Möglichkeit,
denn bereits gezahltes Geld ist erst mal weg. Punkt. Des verschwindet erst einmal in der Insolvenzmasse, soweit vorhanden (die Masse).
Das was der vorl. Inso-Verwalter dir vorschlägt, ist erst einmal nichts anderes als das Geschäft ohne den Händler(Möbelhaus)-Gewinn.

Frage:
Wie kriegen wir den Schaden möglichst klein gehalten? Wie
verhalten wir uns am besten.
Mit einer Klage drohen (mit dem Risiko, nichts zu kriegen und
auf den Anwaltkosten sitzenzubleiben), möglichst kooperativ
sein, mit der Gefahr übervorteilt zu werden, weil wir
irgendwelche Fristen nicht beachtet haben?
Oder was sollen wir tun?

Mit einer Klage brauchst du erst einmal gar nicht zu drohen.
Das kratzt momentan niemanden mehr.
Der vorl. Insolvenzverwalter prüft nun erst einmal die Sachlageund entscheidet danach ob und wie ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird.
Du musst erst einmal schriftlich deine Forderungen bei dem vorl. Insolvenzverwalter anmelden.(schon gezahlte Beträge)
Später, falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wirst du wiederum Aufforderung vom Verwalter erhalten, um deine Ansprüche formgerecht nach der InsO anzumelden.
Zweifache Ausfertigung, eine fürs Gericht, eine für Ihn.
Dann wird weiterentschieden, ob deien Forderungen bestritten werden oder nicht.
Falls nein gehörst du zu den Gläubigern, falls ja musst du eventuell Rechtsmittel einlegen.
Alles klar?

gruß
der alex

Auf juristischem Wege wird da nicht viel gehen, was du da tun kannst wurde ja schon gesagt.

Du solltest auf jeden Fall auf das Angebot des Herstellers eingehen, um deinen Schaden in Grenzen zu halten. Zu diesem Entgegenkommen ist der Hersteller übrigens in keinster Weise verpflichtet, er möchte einfach nur seinen Namen aus dieser Pleite heraushalten. Eine bessere Lösung als die angebotene wird es kaum geben.

Es ist leider immer wieder so, daß kurz vor der Pleite noch einmal tolle Sonderangebote herauskommen, allerdings nur gegen hohe Vorauszahlungen. Daß man hier vorsichtig sein muß hast du jetzt erlebt, und du bist immer noch in einer vergleichsweise guten Situation, denn ich weiß von Leuten, die nicht 1/3, sondern 3/3 bezahlt haben und nichts bekommen.

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