Wie Schadenersatz fordern ?

Hallo Experten,

ich möchte zunächst mal den Vorfall schildern, auf dem mein Problem beruht:

Ich fuhr mit meinem Motorrad auf einer Vorfahrtstraße als rechts aus einer Seitenstraße ein PKW nach links abbog und mir damit meine Vorfahrt nahm. Nur durch eine Vollbremsung konnte ich einen Unfall verhindern. Bei dieser Vollbremsung habe ich mir einen sog. „Bremsplatten“ am Hinterrad zugezogen…der Reifen war also nur noch eine Altlast.

Ich habe mir daraufhin einen Kostenvoranschlag von meinem Reifenhändler geholt, diesen an meinen vermeintlichen „Unfallgegner“ geschickt und darum gebeten, den dort angeführten Betrag auf mein Konto zu überweisen.

Nun hat sich mein „Gegner“ einen Rechtsanwalt genommen und dieser behauptet, es gäbe keine Veranlassung, irgendeinen Betrag an mich zu zahlen.
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, möchte ich gerne wissen, ob und welche Möglichkeiten ich habe, ohne einen Anwalt zu meinem Recht zu kommen.

Bin für alle Antworten dankbar.

Gruß

Jörg

Moin!

ich möchte zunächst mal den Vorfall schildern, auf dem mein
Problem beruht:

Ich fuhr mit meinem Motorrad auf einer Vorfahrtstraße als
rechts aus einer Seitenstraße ein PKW nach links abbog und mir
damit meine Vorfahrt nahm. Nur durch eine Vollbremsung konnte
ich einen Unfall verhindern. Bei dieser Vollbremsung habe ich
mir einen sog. „Bremsplatten“ am Hinterrad zugezogen…der
Reifen war also nur noch eine Altlast.

Wieso geht Dein Reifen nach einer Vollbremsung den Bach runter? Diese Frage steht wohl ganz offen im Raum. Ein Reifen, der eine Vollbremsung nicht übersteht, kann wohl kaum noch in einwandfreiem Zustand gewesen sein und dafür ist außer Dir selbst wohl niemand verantwortlich. Verstehe mich bitte nicht falsch, ich versuche nur, Dir schon mal die Argumentation der Gegenseite zu bringen.

Nun hat sich mein „Gegner“ einen Rechtsanwalt genommen und
dieser behauptet, es gäbe keine Veranlassung, irgendeinen
Betrag an mich zu zahlen.
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, möchte ich gerne
wissen, ob und welche Möglichkeiten ich habe, ohne einen
Anwalt zu meinem Recht zu kommen.

Hmm, frage Dich einfach, wie Du beweisen willst, das der Gegner an Deinem Platten objektiv betrachtet Schuld ist. Die Beweisführung, um hier einen eindeutigen und unwiderlegbaren Beweis zu konstruieren, möchte ich sehen. Selbst wenn es für den gesamten Vorfall Zeugen gäbe, steht immer noch die Frage im Raum, ob Dein Reifen aufgegeben hat, weil Du gebremst hast oder weil er eventuell schon vorher ziemlich marode war.

Es tut mir sehr leid für Dich, aber ich befürchte, Du wirst hier keine Chance haben, Deine Forderung durchzusetzen. Wenn Du ganz großes Pech hast, wird der Gegner sogar noch versuchen, Dir seine Anwaltskosten aufzudrücken. Damit dürfte er zwar nicht durchkommen, aber so einen Versuch habe ich schon erleben dürfen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Motorradfahrer bist du nicht??
Hallo Dicker,

stimmts oder habe ich recht?

Bei einer ordentlichen Vollbremsung verliert son Mopedreifen eine ganze Menge an Gummi.

Fraglich ist nur, ob die Geschwindigkeit des Motorrades angepasst war.

Gruß
HaWeThie

Moin, HW!

stimmts oder habe ich recht?

Weder so noch so :smile:

Ich fahr Mopped, mit satten 50 Kubik *ggg*

Bei einer ordentlichen Vollbremsung verliert son Mopedreifen
eine ganze Menge an Gummi.

Koine Ahnung, ehrlich. Ich hab noch nie so richtig voll bremsen müssen mit dem Ding. Ich habe einfach nur versucht, die Argumentation der Gegenseite darzustellen, wie ich sie erwarten würde. Für mich (und ein paar, die ich grad mal so gefragt hab) ist einfach schwer vorstellbar, das ein Reifen den Ar*** hochreißt bei einer Vollbremsung, wenn der Reifen vorher in ordnungsgemäßem Zustand war. Bei uns im Schadenbereich täte man eine Regulierung des Falles ablehnen. Es gäbe da aber noch andere Argumente, um die Ablehnung zu begründen :smile:

Fraglich ist nur, ob die Geschwindigkeit des Motorrades
angepasst war.

Dies ist ein Beispiel für die von mir genannten „anderen“ Argumente :smile:

Auf jeden Fall Danke für Deinen Hinweis, ich werd mich bemühen, lieber nie ´ne Vollbremsung mit meinem Mopped zu machen :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Bremsplatten (off topic)
Hi,

Auf jeden Fall Danke für Deinen Hinweis, ich werd mich
bemühen, lieber nie ´ne Vollbremsung mit meinem Mopped zu
machen :smile:

Als die Autos noch kein ABS hatten, gab’s diese Bremsplatten auch dort. Bedeutet übrigens nicht, das der Reifen dann „platt“ ist, sondern nur an der Stelle, die über den Asphalt radierte, eine abgeplattete Stelle hat. Als Ergebnis fängt das Fahrzeug natürlich danach an zu hoppeln! Die Reifen kann man dann wirklich austauschen, egal wie alt sie waren.

Gruß
Stefan

Hallo

Du müsstest Klage beim Amtsgericht einreichen. das geht auch ohne Anwalt. Anspruchsvoraussetzung wäre der § 823 BGB. Das Prozessrisiko liegt bei Dir. Du musst schon beweisen können, dass der andere Schuld hat.

nussi

§ 823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Hallihallo

Die Problematik für dich liegt in der Beweisführung. Hast du jemanden (neutrales) der den Vorgang gesehen hat? Wenn ja, hast du gute Chancen, dies zu belegen. Dann geht es in der Regel auch nicht vor Gericht. Du schreibst dem gegnerischem Anwalt unter Angabe des Zeugen den Vorgang. Er wird den Zeugen wohl befragen und die rechtliche Situation abwägen. Da du einen Zeugen hast, bekommst du den Schaden bezahlt. Dieser Zeuge muß aber absolut glaubhaft sein. Ansonsten stehen Aussage gegen Aussage und du verlierst und hast zusätzlich die Prozeßkosten am Hals.

Gruß Marco

P.S. Mir ist das auch mal passiert. Ne Frau ist rückwärts in mein Auto rein. Schaden 1000 DM. An der Unfallstelle war alles noch ok. Sie meldet es der Versicherung. 2 Tage später hat sie einen Umkehrer gemacht und behauptet, ich wäre draufgefahren. Ihr Mann war (zufällig) Versicherungsagent und machte mir am Telefon den Vorschlag, das jeder seinen eigenen Schaden bezahlen soll. Gottseidank habe ich einen „Zeugen“ gefunden, der den Vorgang genau beschreiben konnte. Ich habe mein Geld bekommen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zusatz
Erstmal Danke,für die ganzen Antworten. Zwei Sachen wollte ich noch ergänzen :

1.) So, wie Stefan das schildert ist es richtig. Der Reifen ist nicht rundum „platt“ sondern nur an einer,handteller-großen, Fläche. Das reicht aber aus, um ein Motorrad, welches knapp 270 km/h fährt, schwer in Unruhe zu bringen :wink:

2.) Ich habe sogar 2 Zeugen für den Vorfall. Meine Freundin und eine gute Bekannte waren im Auto DIREKT hinter mir…und ich bin 50 km/h gefahren…wie es sich gehört.

Wenn sich jetzt jemand fragt, wie man sich bei 50 km/h einen Bremsplatten holen kann, dem sei schonmal empfohlen, sich einen Motorradreifen für Supersportler anzusehen. Die halten im normalen Fahrbetrieb nämlich auch nicht viel länger als 3000km. Eine Vollbremsung mit blockierendem Hinterrad über ein paar Meter und das Teil ist hin.

Hoffe auf weitere Antworten…auch hierfür schonmal Danke.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

2.) Ich habe sogar 2 Zeugen für den Vorfall. Meine Freundin
und eine gute Bekannte waren im Auto DIREKT hinter mir…und
ich bin 50 km/h gefahren…wie es sich gehört.

Ich würde an Deiner Stelle zum Anwalt gehen. So, wie sich die Sache darstellt, halte ich das Ganze für recht eindeutig. Der Schaden ist da (und ein Reifen für `nen Supersportler ist ja nun wirklich teuer genug), Dein Gegner hat diesen durch das Nichtbeachten der Vorfahrt verursacht und Du hast zwei Zeugen (die zwar wohl etwas befangen sind, aber das dürfte meiner Meinung nach nicht den Ausschlag geben). Die Anwaltskosten muß dann die Gegenpartei tragen.
Daß der gegnerische Anwalt erst einmal eine Zahlungspflicht bestreitet ist bei dieser Sachlage (es kam ja dank Deiner guten Reaktion erst gar nicht zum Unfall) nur verständlich und auch irgendwo seine Pflicht (er vertritt ja den Gegner und nicht Dich). Aber wenn die Sache so klar ist wie Du sie hier schilderst, würde ich ein eventuelles Prozeßrisiko (so es denn dazu kommt) beruhigt eingehen.

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“

Hallihallo

geh an den gegnerischen Anwalt mit den Zeugen. Sag dabei allerdings nicht, das es sich um eine gute Bekannte handelt. Die Beweise liegen ja auf deine Seite. Ob der REifen tatsächlich bei Tempo 50 einen Bremsplatten bekommen kann, kann ich nicht beurteilen. Der Gegner bzw. seine Versicherung wird im Zweifelsfall einen Gutachter einschalten. Die Kosten dafür mußt du nicht tragen.
Wende dich an den gegnerischen Anwalt und drohe gleichzeitig mit dem Einschalten eines Anwalts. Locke ihn (den Gegner) mit dem Verzicht auf die Ausfallentschädigung als Entgegenkommen für eine schnelle Schadensbearbeitung.

Ich denke mal, hier hast du die wesentlich besseren Karten.

Gruß Marco

P.S. Sag uns ma , wie es ausgegangen ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Natürlich gibt es Bremsplatten!
Hallo Jörg,

natürlich gibt es Bremsplatten bei jeder Vollbremsung ohne ABS und zwar auch schon aus innerörtlicehn Geschwindigkeit. Ind zwar bei jedem Reifen und nicht nur bei Deinem Superreifen. Selbstverständlich auch bei Autoreifen. Das habe ich mir bei Notbremsungen bisher immer ersetzen lassen. Mich wundert, daß hier kaum jemand etwas davon kennt, das hat sich schließlich schon gaaaaanz lange bis zu Bild Zeitung und ADAC-Zeitung herumgesprochen. Den Schaden sieht jeder Reifenkenner auf den ersten Blick, so daß der Nachweis einfach ist. Und der Laie bemerkt den Schaden, wenn es beim (Auto)Fahren etwas wummert.

Die bisherigen Antworten zur Vorgehensweise gefallen mir persönlich überhaupt nicht. Warum sollst Du Dich an den Anwalt wenden und Dich mit dem nutzlos herumärgern??? Der Verursacher muß eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben, die für die Begleichung oder die Abwehr Deiner Schadensersatzforderung zuständig ist. Also ist es viel einfacher, den Schaden jetzt schnellstens bei dieser Versicherung geltend zu machen (dort weiß man wenigstens schon mal, was ein Bremsplatten ist…) und den Anwalt einfach zu ignorieren. Da Du wahrscheinlich die Versicherung nicht kennst, rufst Du beim ZENTRALRUF DER AUTOVERSICHERER an und erhältst anhand des Kennzeichens Versicherungsnummer usw. Schildere den Unfall und beziffere Deine Forderung anhand von Kostenvoranschlag. Vergiß nicht die Kosten für Fahrerei zur Werkstatt und für die Ermittlung der Versicherung (denn sicherlich hat Dir der Verursacher und auch sein Anwalt NICHT die Haftpflichtversicherung mitgeteilt).
Dem Anwalt würde ich übrigens gar nicht mehr antworten.

Gruß Norbert

Hallo Norbert,

im Prinzip stimme ich mit Dir überein. Nur, warum soll er sich selbst die Mühe und die Arbeit machen, sich an die gegnerische Versicherung zu wenden? Wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, habe ich die Durchsetzung meiner Forderungen immer vertrauensvoll in anwaltliche Hände gelegt - diese Kosten sind nämlich ebenfalls direkte Folge des Unfalls und werden von den Haftpflichtversicherern auch getragen.
Ich halte das vor allem deshalb so wichtig, weil man als Laie schnell eine Frist versäumt oder sonst einen teuren Fehler begeht.
Kostenbewußtsein halte ich an dieser Stelle wirklich für einen Fehler, zumal es nicht meine Kosten sind die ich spare…

Gruß Goosi

1 „Gefällt mir“

Hallo Goosi,

da gebe ich Dir Recht, gerade durch die anwaltliche Weigerung kann er so einen Bagatellschaden problemlos vom Anwalt regeln lassen. Mir war nur wichtig, dass man den Anwalt des Verursachers ignoriert; da ja Halter und Versicherung gesamtschuldnerisch haften wendet man sich normalerweise an die Versicherung. Obwohl es natürlich auch interessant sein kann, den Halter zu verklagen falls er der Fahrer war. Der könnte als Beklagter nicht als Zeuge auftreten wofür er bei Inanspruchnahme der Versicherung ja zur Verfügung stehen würde.

Gruß Norbert