Kann der Ag. hier das Arbeitsverhältnis auch vor Ablauf der Probezeit beenden oder läuft die Probezeit
weiter und muss bis zum Ablauf der Probezeit die Stelle freigehalten werden ?
Hat die Frau evtl. sogar Anspruch auf – Wiedereinstellung – nach der Geburt ?
Das Arbeitsverhältnis kann nicht gekündigt werden, da - auch in der Probezeit (ich unterstelle, das Arbeitsverhältnis ist nicht zur Probe befristet, sondern eine normale Probezeit vereinbart) -ein Kündigungsverbot aus § 9 MuSchG besteht. Die Kündigung wäre nur mit Genehmigung des Amtes für Arbeitsschutz zulässig, das diese bei der vorliegenden Gestaltung sicher nicht erteilen wird.
Also übersteht die Dame die Probezeit und ist danach mit allgemeinem Kündigungschutz ausgestattet, wenn sie nach der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach Geburt) den besonderen Kündigungsschutz verliert. Dann kann sie natürlich ggf. wg. Verstößen abgemahnt und gekündigt werden.
Nimmt sie Elternzeit, dann gilt das Kündigungsverbot aus dem BErzGG.
diese Antwort ist schlicht und ergreifend falsch. Der Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz geht hier eindeutig vor. Entsprechende Urteile findet man sogar über eine Google-Abfrage nach „Schwangerschaft Kündigung Probezeit“.
Gruß vom Wiz
Hallo,
ein Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit immer ohne
Angebe von Gründen gekündigt werden. Frist 14 Tage.
Grüße Michael
obwohl in diesem Fall wohl auch vorsätzliches Fernbleiben von der Arbeit (Vortäuschung falscher Tatsachen …) unterstellt werden kann. Daher wäre eine Kündigung möglich. Die wird aber mit Sicherheit vor einem Arbeitsgericht erstritten werden müssen.
also so wie ich die Frage verstanden habe ist die Schwangerschaft doch erst während des Arbeitsverhältnisses festgestellt worden. Und da greift dann der Mutterschutz voll. Auch die Äußerung „es könne dieses Mal länger dauern“ würde ich zunächst einmal nur so verstehen, als dass der Arzt tatsächlich gesagt hat, dass eine längere AU wahrscheinlich ist. Dies kommt immer mal wieder gerne und unvorhergesehen bei Schwangeren vor, und da ist es dann Essig mit Kündigung.
Anders wäre es nur, wenn die AN weiß, dass sie schwanger ist und schon in Kürze aufgrund besonderer Umstände eine AU zu erwarten ist, und sie dann den Job ohne Hinweis hierauf annimmt. Dies wäre in der Tat treuewidrig und würde dann wohl auch bei einer Schwangeren zur Kündigung reichen. Aber ansonsten ist der Mutterschutz so mit das schärfste Schwert im Arbeitsrecht auf AN-Seite. D.h. alles was direkt mit der Schwangerschaft zu tun hat und nicht vorsätzlich bei Arbeitsaufnahme verschwiegen wird, ergibt keinen Kündigungsgrund.
Gruß vom Wiz
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