Moin, Vanessa!
Mönsch, das ist ja lange her… Schön, Dich mal wieder hier zu sehen!
Ich bin zwar nicht der ausgewiesene Experte, aber wie Dir vielleicht ja noch in Erinnerung geblieben ist, habe ich mich intensiv mit dem Thema befassen dürfen…
ich stehe vor einem Riesenproblem :
Ich war bis vor einigen jahren mit einem Türken verheiratet -
wir heirateten damals in Deutschland (Standesamt Hannover)
nach türkischem Recht.
Im Oktober 1997 wurden wir in Deutschland rechtskräftig
geschieden - Scheidungsurteil liegt vor.
Nach welchem Recht wurde die Scheidung durchgezogen? Türkisch oder Deutsch? Das muß im Verhandlungsprotokoll drinstehen. Weiterhin wichtige Frage: War Dein Ex bei der Scheidung in D anwesend oder gab es eine Scheidung in Abwesenheit?
Solange einer der beiden Ehepartner Deutscher Staatsbürger ist, ist auch ein Deutsches Gericht zuständig. In diesem Fall ist es rechtlich ok, wenn für die Scheidung Deutsches Recht angewandt wird. Allerdings muß dann das Urteil in der Türkei erst von einem Richter anerkannt werden. Dieser muß dann aber zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Scheidung deutsches (!) Recht zugrunde legen. Einfach davon ausgehen, das das Deutsche Urteil nicht existiert, das ist jedoch nicht drin.
Ich dachte also, alles wäre erledigt und dieses leidige Thema
gehöre nun wirklich der Vergangenheit an.
So kann man sich irren. Aber ich verstehe, was Du meinst.
Bis gestern…da bekam ich einen Brief vom türkischen
Gericht in Izmir mit der Vorladung zu einer Verhandlung, die
bereits am 30.04.2002 hätte stattfinden sollen.
Ok, der Termin ist nun wohl gelaufen - ich bekam das
Schriftstück erst am 16.05.2002 per Niederlegung.
Eine Vorladung vor ein türkisches Gericht würde ich zunächst mal ganz gelassen ignorieren. Niemand kann Dich zwingen, persönlich vor einem Gericht im Ausland anzutreten.
Viel mehr Sorge aber macht mir, dass wir in der Türkei
offiziell noch als verheiratet gelten.
Nun hat mein Ex-Ehemann seine türkische Anwältin mit der
Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt - er ist Kläger, ich
gelte als Beklagte.
Ist das so üblich ?
Ja, das ist so üblich. Nach türkischem Recht wird im Gegensatz zum Deutschen Recht Schuldig geschieden. Das bedeutet, wenn Dein Ex die Scheidungsklage in der Türkei eingereicht hat, dann wird er damit auch einen wie auch immer gearteten Vorwurf verbunden haben. Der Hintergrund dafür erscheint mir ohne weitere Details zu kennen sehr fragwürdig.
Ferner geht aus dieser Klageschrift ganz deutlich hervor, dass
den türkischen Behörden das Scheidungsurteil vom
Famieliengericht Hannover vorliegt.
Das ist allerdings eigenartig. Steht irgendwas in der Vorladung, warum oder ob die das Ding nicht anerkennen? In aller Regel muß das Türkische Gericht das Deutsche Urteil anerkennen, wenn es nicht gravierende Rechtsmängel feststellt. Bei der Beurteilung des Urteils auf eventuelle Rechtsmängel muß auch das türkische Gericht Deutsches Recht zugrunde legen.
Selbst nach der türkischen Zivilprozeßordnung dürfte es keine Probleme geben, die Zuständigkeit des deutschen Gerichts anzuerkennen. Laut dem Artikel 168 der Türkischen ZPO ist für die Scheidung das Gericht am Wohnsitz eines der Ehegatten zutändig, alternativ das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Ehegatten zuletzt sechs Monate zusammengelebt haben.
Ist das denn nicht ausreichend ?
Muß ich jetzt allen Ernstes wegen einer Scheidung, die vor 5
Jahren lief, in die Türkei reisen ?
Nein. Du brauchst nicht in die Türkei zu fahren. Dazu kann Dich niemand zwingen.
Mal völlig abgesehen davon, dass ich mir das zeitlich absolut
nicht einrichten kann und auch nicht wirklich scharf drauf
bin, hunderte von Euros für nichts hinzublättern … ich habe
wenig Interesse an dieser Reise in die Vergangenheit !
Verständlich.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten ?
Kann ich einen Anwalt in der Türkei beauftragen, der das für
mich regelt oder muß ich tatsächlich selber hin ?
Ich würde Dir empfehlen, hier in D zu einem Anwalt zu gehen, der sich mit türkischem Familienrecht auskennt. Der sollte dann dem Gericht in der Türkei mitteilen, das nach deutschem Recht die Angelegenheit erledigt ist und daher keine Notwendigkeit einer erneuten Scheidung besteht. Außerdem sollte der dann das Gericht zur Anerkennung des deutschen Urteils auffordern. Das ist ganz wichtig!
Was kann wegen des verpassten Termins passieren ?
Was passiert, wenn ich einfach gar nichts unternehme ?
Ich kann Dir diese Fragen wohl nicht umfassend beantworten. Allerdings wird Dir auf keinen Fall was passieren, solange Du nicht in die Türkei einreist. Definitiv wird Dich der deutsche Staat nicht an die Türkei ausliefern. Theoretisch kann Dir egal sein, was in der Türkei abläuft, solange Du eben nicht türkischen Boden betrittst. Das heißt, die können Dich hundertmal vorladen, wenn Du nicht willst, dann kriegen die Dich auch nicht.
Die offene Frage wäre für mich hier, welche Ziele verfolgt Dein Ex mit der Sache? Er muß ja etwas damit verfolgen. Nach türkischem Recht könnte er von Dir Schadenersatz fordern, wenn Du an der Scheidung „Schuld“ bist. Sowohl Schadenersatzzahlungen als auch Schmerzensgeld sind nach türkischem Recht durchaus üblich. Besonders kritisch wären auch Sorgerechtsprobleme zu betrachten. Wenn ihr gemeinsame Kinder habt, die eventuell eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, dann könnte es in diesem Punkt schwierig werden. Dazu könnte ich auch noch ausführlicher was schreiben, muß jetzt ja hier nicht sein. Kritisch sind auch Unterhaltsverfahren. Nach türkischem Recht sind für Unterhaltsverfahren nach einer Scheidung die Gerichte am Wohnort des Unterhaltsberechtigten zuständig, wenn diese Verfahren nach der Scheidung begonnen werden. Wenn Dein Ex jetzt als bedürftig gilt und/oder durch die von Dir „schuldhaft“ verursachte Scheidung wirtschaftliche Nachteile „erlitten“ hat, dann kannst Du nach türkischem Recht zur Unterhaltszahlung verdonnert werden. Nach türkischem Recht verjähren diese Forderungen erst ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung. Wenn also die Scheidung in der Türkei noch nicht rechtskräftig anerkannt ist, dann könnte darauf spekuliert werden.
Ich bin für jede Hilfe von euch super dankbar !
Wie immer gern geschehen, auch wenn ich glaube, das ich nicht die große Hilfe dabei bin. Wenn Du möchtest, kannst Du mich zu dem Thema auch gern anmailen. Ich kann meine Sammlung mal durchforsten, ich habe dazu glaube ich ´ne ganze Menge zusammengetragen.
Wenn ich Dir dazu noch irgendwie helfen kann, melde Dich einfach.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.