Liebe Experten,
wir haben eine Immobilie erworben in die wir vorab sehr viel investieren müssen.
Unter anderem wird das komplette Haus mit neuen Fenstern (beste Wärmeisolierung) und einer komplett neuen Gasheizung (vorher Nachtspeicheröfen) ausgestattet. Diese beiden Investitionen werden sich auf rund DM 50.000,-- belaufen.
Wir haben einen Mieter im Haus (Wohnfläche 55 m²) in dessen Wohnung natürlich auch diese Modernisierungen ausgeführt werden.
Nun unsere Frage, um wieviel dürfen wir aufgrund der o.g. Modernisierungen nach Abschluß der Bauarbeiten die Miete erhöhen? Das Haus ist Baujahr 1971 und der Mieter bezahlt z. Zt. lediglich DM 350,-- kalt.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Sicherlich wisst Ihr, dass eine Mod. rechtzeitig angekündigt werden muß, so dass diese wirksam werden kann. Bei richtiger Verfahrensweise, und selbst bei dieser werden in der Regel Formfehler begangen, kann man bereinigt um den Instandsetzungsanteil die Miete um 11% erhöhen.Bei mehr Infos schreibt mich bitte an
BB
Liebe Experten,
wir haben eine Immobilie erworben in die
wir vorab sehr viel investieren müssen.
Unter anderem wird das komplette Haus mit
neuen Fenstern (beste Wärmeisolierung)
und einer komplett neuen Gasheizung
(vorher Nachtspeicheröfen) ausgestattet.
Diese beiden Investitionen werden sich
auf rund DM 50.000,-- belaufen.
Wir haben einen Mieter im Haus
(Wohnfläche 55 m²) in dessen Wohnung
natürlich auch diese Modernisierungen
ausgeführt werden.
Nun unsere Frage, um wieviel dürfen wir
aufgrund der o.g. Modernisierungen nach
Abschluß der Bauarbeiten die Miete
erhöhen? Das Haus ist Baujahr 1971 und
der Mieter bezahlt z. Zt. lediglich DM
350,-- kalt.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Normalerweise gilt die Regel, daß die Miete um 11% erhöht werden kann von dem „Modernisierungsbetrag“. (Natürlich prozentual umgerechnet auf die Größe der Wohnung)
Dies gilt allerdings nur für eindeutige Modernisierungen, wobei die Heizung eher nicht als Modernisierung für die Wohnung anzusehen ist!
Gruß
Bernd
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