Verbraucherschutz; elektrogerÄt; garantie

Ich hab vor weniger als einem Jahr ein Telefon bei MediaMarkt von Phillips gekauft (200 DM). Vor ein paar Wochen war das Ding von heute auf morgen kaputt. Ich bringe es zu Media Markt, die schicken es ein. Nun bekomm ich ein Schreiben: der Schaden sei Wasserbedingt (Flüssigkeit sei Eingedrungen bzw. eventuell von Batterien entstanden), daher nicht Garantiefähig, zur Reparatur werden 80 Euro (= fast Neupreis) verlangt. Ich kann mit 100% Sicherheit das (mutwillige) Eindringen von Wasser oder Auslaufen von Batterien ausschließen! Sicher gibt es Spritzwasser, wenn die Hände nicht ganz trocken sind etc. Wie dem auch sei. Ich ruf da an und die meinen, ich müßte eine Eidesstattliche Erklärung bei Media Markt abgeben, dass es nicht Naß geworden ist und die schicken es dann dort hin und können zeigen, dass der Schaden Wasserbedingt ist.
Was kann ich tun??? Hab ich irgendeine Chance?
DANKE

Hallo Marc,

Nun bekomm ich ein Schreiben: der
Schaden sei Wasserbedingt (Flüssigkeit sei Eingedrungen bzw.
eventuell von Batterien entstanden), daher nicht
Garantiefähig, zur Reparatur werden 80 Euro (= fast Neupreis)
verlangt.

Da stellt sich mir doch gleich die Frage „was für Flüssigkeit?“

  • Wasser?
  • O-Saft?
  • Säure der Batterie?
  • oder sogar die neueste Holzschutzlasur???

Ich kann mit 100% Sicherheit das (mutwillige)

Eindringen von Wasser oder Auslaufen von Batterien
ausschließen!

Na das ist ja schonmal gut.

Sicher gibt es Spritzwasser, wenn die Hände
nicht ganz trocken sind etc.

Da sollten die handelsüblichen Telefone vor geschützt sein.
Siehe zweckgebundener Gebrauch und nicht zweckentfremdet.
Wenn du im Hallenbad damit telefonierst kann das ein handelsübliches Gerät natürlich nicht verkraften.

Wie dem auch sei. Ich ruf da an
und die meinen, ich müßte eine Eidesstattliche Erklärung bei
Media Markt abgeben, dass es nicht Naß geworden ist und die
schicken es dann dort hin und können zeigen, dass der Schaden
Wasserbedingt ist.

Na wenn du dir da 100%ig sicher bist, dass das Gerät während es sich in deinem Besitz befand NICHT naß geworden ist, dann leg die Versicherung an Eides statt ab.
Biete weiterhin an, das Gerät durch einem von dir beauftragen unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, sollte der feststellen, daß hier ein baulich bedingter Fehler vorliegt gehen die Kosten selbstverständlich zu Lasten der Garantieabteilung.

Falls es dir der ganze Aufwand wert ist, mit dem Zusatz dü würdest einem Rechtsstreit gelassen entgegen sehen.
Aber Überleg dir gut, ob sich die Sache lohnt und ob du dir völlig sicher sein kannst, daß der Fehler nicht bei dir liegt.
auf jedenfall würde ich mir eingehenden Prüfungsbericht zuschicken lassen, welcher mit weiteren Kosten verbunden ist, um die Sachlage beurteilen zu können.
Die Vers. an Eides statt kannst du nach bestem Wissen und Gewissen trotzalledem gleich dabei fügen.

Gruß
der Alex

Hallo Marc,

Nun bekomm ich ein Schreiben: der
Schaden sei Wasserbedingt (Flüssigkeit sei Eingedrungen bzw.
eventuell von Batterien entstanden), daher nicht
Garantiefähig, zur Reparatur werden 80 Euro (= fast Neupreis)
verlangt.

Da stellt sich mir doch gleich die Frage „was für
Flüssigkeit?“

  • Wasser?
  • O-Saft?
  • Säure der Batterie?
  • oder sogar die neueste Holzschutzlasur???

Ich kann mit 100% Sicherheit das (mutwillige)

Eindringen von Wasser oder Auslaufen von Batterien
ausschließen!

Na das ist ja schonmal gut.

Sicher gibt es Spritzwasser, wenn die Hände
nicht ganz trocken sind etc.

Da sollten die handelsüblichen Telefone vor geschützt sein.
Siehe zweckgebundener Gebrauch und nicht zweckentfremdet.
Wenn du im Hallenbad damit telefonierst kann das ein
handelsübliches Gerät natürlich nicht verkraften.

Wie dem auch sei. Ich ruf da an
und die meinen, ich müßte eine Eidesstattliche Erklärung bei
Media Markt abgeben, dass es nicht Naß geworden ist und die
schicken es dann dort hin und können zeigen, dass der Schaden
Wasserbedingt ist.

Na wenn du dir da 100%ig sicher bist, dass das Gerät während
es sich in deinem Besitz befand NICHT naß geworden ist, dann
leg die Versicherung an Eides statt ab.
Biete weiterhin an, das Gerät durch einem von dir beauftragen
unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, sollte der
feststellen, daß hier ein baulich bedingter Fehler vorliegt
gehen die Kosten selbstverständlich zu Lasten der
Garantieabteilung.

Den kannst du erstmal bezahlen - die Kosten hierfür übersteigen den Streitwert um ein Vielfaches, weiter siehe mein 2. Antwortsatz

Falls es dir der ganze Aufwand wert ist, mit dem Zusatz dü
würdest einem Rechtsstreit gelassen entgegen sehen.

Auf hoher See und vor Gericht bist du allein in Gottes Hand - so ein alter Juristenspruch. In der heutigen Zeit sollte man überhaupt keinem Rechtsstreit gelassen entgegen sehen ( es sei denn man verfügt über eine RS - Versicherung. Diese würde aber glaube ich ablehnen, den Gutachter zu bezahlen, wegen des geringen Streitwertes von 100 € ).

Aber Überleg dir gut, ob sich die Sache lohnt und ob du dir
völlig sicher sein kannst, daß der Fehler nicht bei dir liegt.
auf jedenfall würde ich mir eingehenden Prüfungsbericht
zuschicken lassen, welcher mit weiteren Kosten verbunden ist,
um die Sachlage beurteilen zu können.
Die Vers. an Eides statt kannst du nach bestem Wissen und
Gewissen trotzalledem gleich dabei fügen.

Da wäre ich verdammt vorsichtig - nicht selten hat die Freundin oder die putzende Mama ein Malheur verschwiegen und wenn die Diagnose auf Orangensaft oder Bitburger Pilsener lautet, kannst du mit einem ( unerheblich ob vorsätzlich oder fahrlässig abgelegtem ) Meineid schon ganz schon in die Breduille geraten.

Versuch dich doch bei MM oder bei ENO Electronik ( Servicestelle für Philips Telefone ) ein bisschen einzuschleimen, vielleicht klappts.

Gruß
HM

Gruß
der Alex

musst du richtig lesen :wink:
Hallo Herr Meyer,

solltest mein Posting bitte richtig lesen:

Biete weiterhin an, das Gerät durch einem von dir beauftragen
unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, sollte der
feststellen, daß hier ein baulich bedingter Fehler vorliegt
gehen die Kosten selbstverständlich zu Lasten der
Garantieabteilung.

Den kannst du erstmal bezahlen - die Kosten hierfür
übersteigen den Streitwert um ein Vielfaches, weiter siehe
mein 2. Antwortsatz

Oben steht die kleine Bemerkung,–>einen von dir beauftragtenbietebeauftrage hört sich nur nicht so dolle an
Ob ich diesen Schritt dann auch tatsächlich gehen werde steht auf einem anderen Blatt.

Aber Überleg dir gut, ob sich die Sache lohnt und ob du dir
völlig sicher sein kannst, daß der Fehler nicht bei dir liegt.
auf jedenfall würde ich mir eingehenden Prüfungsbericht
zuschicken lassen, welcher mit weiteren Kosten verbunden ist,
um die Sachlage beurteilen zu können.
Die Vers. an Eides statt kannst du nach bestem Wissen und
Gewissen trotzalledem gleich dabei fügen.

Da wäre ich verdammt vorsichtig - nicht selten hat die
Freundin oder die putzende Mama ein Malheur verschwiegen und
wenn die Diagnose auf Orangensaft oder Bitburger Pilsener
lautet, kannst du mit einem ( unerheblich ob vorsätzlich oder
fahrlässig abgelegtem ) Meineid schon ganz schon in die
Breduille geraten.

Bzgl. der Mama siehe bitte den Hinweis auf die Sicherheit bzgl. des Fehlers.

Ein Meineid liegt hier nur dann vor, wenn er wissentlich die Unwahrheit sagt. Deshalb der Zusatz „nach besten Wissen und Gewissen“ und wieder der Hinweis auf die vöölige Sicherheit.
Sollte die Mama den O-Saft oder das Bit verschüttet haben, und er weiß nichts davon, dann liegt auch kein Meineid vor.

Versuch dich doch bei MM oder bei ENO Electronik (
Servicestelle für Philips Telefone ) ein bisschen
einzuschleimen, vielleicht klappts.

Auch das ist ein Weg. Hat er aber glaube ich schon probiert, Kontakt nach der Überprüfung des Gerätes gab es ja schon.

Nichts des do trotz, hier nun noch einmal der Hinweis ob sich dieser Aufwand wirklich lohnt. Das kann jeder nur für sich entscheiden.
Pers. kann ich manchmal sehr gut zum Pinzipienreiter werden, auch wenn es sich um Summen von 10 oder 20 Euro handelt.
Wie gesagt, ist pers. und auch nur manchmal :wink:

Gruß
der Alex

Hallo Herr Meyer,

solltest mein Posting bitte richtig lesen:

Biete weiterhin an, das Gerät durch einem von dir beauftragen
unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen, sollte der
feststellen, daß hier ein baulich bedingter Fehler vorliegt
gehen die Kosten selbstverständlich zu Lasten der
Garantieabteilung.

Den kannst du erstmal bezahlen - die Kosten hierfür
übersteigen den Streitwert um ein Vielfaches, weiter siehe
mein 2. Antwortsatz

Oben steht die kleine Bemerkung,–>einen von dir
beauftragtenbietebeauftrage hört sich nur nicht so dolle an
Ob ich diesen Schritt dann auch tatsächlich gehen werde steht
auf einem anderen Blatt.

Aber Überleg dir gut, ob sich die Sache lohnt und ob du dir
völlig sicher sein kannst, daß der Fehler nicht bei dir liegt.
auf jedenfall würde ich mir eingehenden Prüfungsbericht
zuschicken lassen, welcher mit weiteren Kosten verbunden ist,
um die Sachlage beurteilen zu können.
Die Vers. an Eides statt kannst du nach bestem Wissen und
Gewissen trotzalledem gleich dabei fügen.

Da wäre ich verdammt vorsichtig - nicht selten hat die
Freundin oder die putzende Mama ein Malheur verschwiegen und
wenn die Diagnose auf Orangensaft oder Bitburger Pilsener
lautet, kannst du mit einem ( unerheblich ob vorsätzlich oder
fahrlässig abgelegtem ) Meineid schon ganz schon in die
Breduille geraten.

Bzgl. der Mama siehe bitte den Hinweis auf die Sicherheit
bzgl. des Fehlers.

Ein Meineid liegt hier nur dann vor, wenn er wissentlich die
Unwahrheit sagt. Deshalb der Zusatz „nach besten Wissen und
Gewissen“ und wieder der Hinweis auf die vöölige Sicherheit.
Sollte die Mama den O-Saft oder das Bit verschüttet haben, und
er weiß nichts davon, dann liegt auch kein Meineid vor.

Ja aber trotzdem sieht er dann nicht mehr gut aus, wenn er es erst beeidet und dann kommt die beglaubigte Mitteilung , es sei Bitburger Alkoholfrei oder was-weiß-ich für eine Brühe gewesen.

Versuch dich doch bei MM oder bei ENO Electronik (
Servicestelle für Philips Telefone ) ein bisschen
einzuschleimen, vielleicht klappts.

Auch das ist ein Weg. Hat er aber glaube ich schon probiert,
Kontakt nach der Überprüfung des Gerätes gab es ja schon.

Nichts des do trotz, hier nun noch einmal der Hinweis ob sich
dieser Aufwand wirklich lohnt. Das kann jeder nur für sich
entscheiden.
Pers. kann ich manchmal sehr gut zum Pinzipienreiter werden,
auch wenn es sich um Summen von 10 oder 20 Euro handelt.
Wie gesagt, ist pers. und auch nur manchmal :wink:

Gruß
der Alex

Prinzipiell hat´s nach meiner Erfahrung noch nie Probleme mit dem Service der Nordhorner Firma, die im Auftrage Philips handelt , gegeben, von einer etwas langen Durchlaufzeit mal abgesehen. Man sollte nochmal die Gerätedaten abgleichen - vielleicht ist da irgendwo was vertauscht worden ???

Gruß
DER HM *g