Nochmal was zur Werbung an privat per Telefon

Hallo,

wir hatten zwar das Thema schon mal, aber gestern habe ich was verwirrendes dazu erlebt.
Ich werde also seit geraumer Zeit von einer Klassenlotterieeinnehmerin am Telefon per Bandansage zur Freundschaft und zum Kauf eines Lottoscheins genötigt. Mehrfache Anrufe beim Marketingleiter halfen da nicht weiter. Also dachte ich, erstmal Anzeige bei der Polizei wegen Belästigung.
‚Nichts da‘ sagte der Schutzmann. Den Tatbestand der Belästigung gibt es nicht und die Werbung am Telefon sei ganz sicher nicht verboten. Ich soll mir eine neue Nummer zulegen, mehr kann ich nicht machen.
Da ich hier schon anderes gelesen habe, nochmal meine Frage:
Wo steht das, daß Telefonwerbung verboten ist?
Was ich lese, sind auch immer nur Aussagen von Anwälten, die hier gern zitiert werden. Aber das genügt nicht. Es muß schon wo im Gesetz stehen. Hat das schon mal jemand wirklich gelesen?

bye
Micha

Hallöchen,

Was ich lese, sind auch immer nur Aussagen von Anwälten, die
hier gern zitiert werden. Aber das genügt nicht. Es muß schon
wo im Gesetz stehen. Hat das schon mal jemand wirklich
gelesen?

tja, da wirst Du ein bißchen in Schwierigkeiten kommen, das steht so nämlich in keinem Gesetz. Wenn Du Dich allerdings mit Urteilen des Bunesgerichsthofes zufrieden erklären könntest…
http://www.jurpc.de/rechtspr/20000144.htm

Da gab es aber noch mehr Entscheidnungen in der Richtiung, die ich aber so spontan nicht finden kann. Trotzdem hier noch ein paar Infos
http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/dateien/rat…
mit deren Hilfe Du hier
http://www.metalaw.de
vielleicht fündig wirst.

Gruß
Christian

Was ist rechtlich erlaubt am Telefon?
Hallo Micha,

hier eine ganz interessante Seite zu Thema aus Sicht der Betreiber. Allerdings ist der Artikel von 1999:

http://www.business-guide.de/bp/callcenter-infos/arc…

Viele Grüße
Diana

Nun, solange der Anrufer dich nicht als Kunden hat, und du auch keine Erlaubnis erteilt hast (z.B. durch ein Gewinnspiel irgendwann) ist das wettbewerbswidrig. Du kannst diesen Wettbewerbsvertoß unter

http://www.wettbewerbszentrale.de

angeben. Die Mahnen diejenigen meistens ab. Kassieren aber selbst die Abmahnkosten. Du hast evtl. den Vorteil nicht mehr angerufen zu werden.

Grüße,
Marcel

Dachte ich mir: Wettbewerbswidrig, nicht verboten.
Hi Marcel,

danke, die Adresse war echt gut.
Aber so dachte ich mir das: Es ist wettbewerbswidrig, nicht verboten. Zivilrechtlich nicht weiter verfolgbar. Also weiter ertragen den Mist. Deshalb waren die auch so cool am Telefon…

bye
>Micha

Moment!
Hallöchen,

Aber so dachte ich mir das: Es ist wettbewerbswidrig, nicht
verboten.

das scheint mir eine sehr eigenartige Schlußfolgerung zu sein. Natürlich ist es verboten, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Das UWG dient i.W. dem Schutz des Wettbewerbs. Wenn sich also ein Wettbewerber findet, der die Sache angehen will, gibt es auch in Deinem Falle einen Prozeß.

Das Ende vom Lied haben wir Anfang des Jahres bei C&A gesehen. C&A mußte nämlich wegen eines Verstoßes gegen das UWG EURO 1 Mio. Ordnungsgeld zahlen, nachdem man sich weigerte, eine Sonderrabattaktion zu beenden. Übrigend war damals der Antragssteller der Einzelhandelsverband, wenn ich nicht irre.

Kannst ja mal überlegen, ob einen Konkurrenten des Anrufers über dessen Methoden informieren willst, wenn der nicht selber genauso vorgeht.

Gruß
Christian