Hi!
Ich habe da ein rechtliches Problem in Sachen Hundehaltung: Ich wohne seit 1993 in einem Mehrparteienwohnhaus (Hausnummer 23 a-c). Ich wohne in Nr. a (vier Wohnungen); Nr. b und c haben jeweils acht Wohnungen. Damals bin ich mit meinen Eltern hier eingezogen. Im September 2001 ist mein Vater gestorben, seitdem wohne ich hier mit meiner Mutter. Dies ist eine Dienstwohnung der BfA, da meine Mutter Krankenschwester in einer BfA-Klinik ist.
Nun halten wir seit dem 16. Mai 2002 den fünfjährigen Mischlingshund einer Arbeitskollegin meiner Mutter. Die Arbeitskollegin mußte aus privaten Gründen umziehen und konnte den Hund nicht mitnehmen. Meine Mutter und ich haben uns sofort bereiterklärt, ihn zu übernehmen, weil wir einem solch lieben Hund, wie er es ist, das Tierheim ersparen wollten. Meine Mutter hat als Mieterin der Wohnung die BfA-Verwaltung auch schriftlich um eine Genehmigung gebeten, die wir auch erhalten haben (die laut Schreiben aber „jeder Zeit widerruflich ist, wenn eine Belästigung Dritter gegeben ist.“). Von unserer Nachbarschaft würde der Hund überwiegend positiv aufgenommen; die beiden Parteien, die über uns wohnen (ein Paar und ein Alleinstehender, jw. mittleren Alters) konnten nicht so recht mit dem Hund warm werden, haben sich aber bisher neutral verhalten (sich also noch nicht beschwert, o. ä.). Wobei bei dem Paar zu sagen ist, daß die Frau insgesamt freundlicher auf unseren Hund reagiert hat als ihr Partner.
Am heutigen 19. Juli nun bekam meine Mutter auf der Arbeit einen Anruf vom Verwaltungsleiter, der ihr sagte, daß sich jemand über das Winseln unseres Hundes am Vormittag beschwert hätte. Meine Mutter wollte gleich wissen, wer sich beschwert hat, aber der Verwaltungsleiter meinte, er müßte die betreffende Person fragen, ob er dies meiner Mutter sagen darf. Wer sich also beschwert hat, werden wir frühestens am Montag erfahren.
Da wir den Hund ins Herz geschlossen haben und nicht weggeben wollen, sind wir nun am Überlegen, wie wir ihn behalten können.
Ein Punkt ist das Bellen. Unser Hund bellt zwar, wenn er alleingelassen wird (Meine Mutter geht in die Arbeit und ich in die Schule) und wenn jemand im Treppenhaus ist; aber dies geschieht nur gelegentlich, also er bellt _nicht_ mehrere Stunden am Stück oder die Nacht hindurch. Desweiteren, sind die meisten Anwohner der Nummern a und b (also, die, die den Hund am ehesten wahrnehmen würden), zu dem Zeitpunkt, in dem unser Hund alleine gelassen wird, selbst schon unterwegs zur Arbeit, sodaß sie sein morgendliches Winseln eh nicht mitbekommen. Auch sonst ist er ein wirklich lieber Kerl; er zerbeißt _nicht_ aus Wut unser Mobiliar, wenn er alleine ist; von den Kindern, die hier wohnen, läßt er sich ohne weiteres streicheln, … Von Gesetzes wegen gilt ja gelegentliches Bellen noch nicht als Belästigung; insofern könnte man unserem Hund eine solche Belästigung auch nicht anlasten, oder?
Ein zweiter Punkt ist, daß ein Einwohner der Nr. c (er ist übrigens in der BfA-Verwaltung tätig und dort für die Handwerker zuständig) auch einen Hund nat, nämlich einen Yorkshire Terrier, der natürlich auch ab und zu bellt (was allem Anschein nach auch nicht zu Problemen geführt hat, da er den Hund seit wenigen Jahren hat).
Als dritten Punkt kann man anführen, daß der Hund seit dem Tod meines Vaters eine seelische Stütze für mich und meine Mutter ist (v. a. meine Mutter leidet seit dem Tod meines Vaters an Depressionen; und ihr sowie mein Seelenzustand haben sich gebessert, seit wir den Hund haben). Bitte nicht falsch verstehen: wir wollen den Hund nicht einfach bloß als Instrument zum Seelentrost behalten, sondern weil wir ihn auch lieben.
So, ich hoffe, ich habe nichts wesentliches vergessen. Wäre nett, wenn jemand meine Ansichten kommentieren könnte und mir auch paar Paragraphen für den (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall zur Hand geben könnte, daß die Sache an juristischem Ausmaß zunimmt (wie gesagt, hoffentlich nicht).
Gruß,
Darius