Hund in Mietanlage

Hi!

Ich habe da ein rechtliches Problem in Sachen Hundehaltung: Ich wohne seit 1993 in einem Mehrparteienwohnhaus (Hausnummer 23 a-c). Ich wohne in Nr. a (vier Wohnungen); Nr. b und c haben jeweils acht Wohnungen. Damals bin ich mit meinen Eltern hier eingezogen. Im September 2001 ist mein Vater gestorben, seitdem wohne ich hier mit meiner Mutter. Dies ist eine Dienstwohnung der BfA, da meine Mutter Krankenschwester in einer BfA-Klinik ist.

Nun halten wir seit dem 16. Mai 2002 den fünfjährigen Mischlingshund einer Arbeitskollegin meiner Mutter. Die Arbeitskollegin mußte aus privaten Gründen umziehen und konnte den Hund nicht mitnehmen. Meine Mutter und ich haben uns sofort bereiterklärt, ihn zu übernehmen, weil wir einem solch lieben Hund, wie er es ist, das Tierheim ersparen wollten. Meine Mutter hat als Mieterin der Wohnung die BfA-Verwaltung auch schriftlich um eine Genehmigung gebeten, die wir auch erhalten haben (die laut Schreiben aber „jeder Zeit widerruflich ist, wenn eine Belästigung Dritter gegeben ist.“). Von unserer Nachbarschaft würde der Hund überwiegend positiv aufgenommen; die beiden Parteien, die über uns wohnen (ein Paar und ein Alleinstehender, jw. mittleren Alters) konnten nicht so recht mit dem Hund warm werden, haben sich aber bisher neutral verhalten (sich also noch nicht beschwert, o. ä.). Wobei bei dem Paar zu sagen ist, daß die Frau insgesamt freundlicher auf unseren Hund reagiert hat als ihr Partner.

Am heutigen 19. Juli nun bekam meine Mutter auf der Arbeit einen Anruf vom Verwaltungsleiter, der ihr sagte, daß sich jemand über das Winseln unseres Hundes am Vormittag beschwert hätte. Meine Mutter wollte gleich wissen, wer sich beschwert hat, aber der Verwaltungsleiter meinte, er müßte die betreffende Person fragen, ob er dies meiner Mutter sagen darf. Wer sich also beschwert hat, werden wir frühestens am Montag erfahren.

Da wir den Hund ins Herz geschlossen haben und nicht weggeben wollen, sind wir nun am Überlegen, wie wir ihn behalten können.

Ein Punkt ist das Bellen. Unser Hund bellt zwar, wenn er alleingelassen wird (Meine Mutter geht in die Arbeit und ich in die Schule) und wenn jemand im Treppenhaus ist; aber dies geschieht nur gelegentlich, also er bellt _nicht_ mehrere Stunden am Stück oder die Nacht hindurch. Desweiteren, sind die meisten Anwohner der Nummern a und b (also, die, die den Hund am ehesten wahrnehmen würden), zu dem Zeitpunkt, in dem unser Hund alleine gelassen wird, selbst schon unterwegs zur Arbeit, sodaß sie sein morgendliches Winseln eh nicht mitbekommen. Auch sonst ist er ein wirklich lieber Kerl; er zerbeißt _nicht_ aus Wut unser Mobiliar, wenn er alleine ist; von den Kindern, die hier wohnen, läßt er sich ohne weiteres streicheln, … Von Gesetzes wegen gilt ja gelegentliches Bellen noch nicht als Belästigung; insofern könnte man unserem Hund eine solche Belästigung auch nicht anlasten, oder?

Ein zweiter Punkt ist, daß ein Einwohner der Nr. c (er ist übrigens in der BfA-Verwaltung tätig und dort für die Handwerker zuständig) auch einen Hund nat, nämlich einen Yorkshire Terrier, der natürlich auch ab und zu bellt (was allem Anschein nach auch nicht zu Problemen geführt hat, da er den Hund seit wenigen Jahren hat).

Als dritten Punkt kann man anführen, daß der Hund seit dem Tod meines Vaters eine seelische Stütze für mich und meine Mutter ist (v. a. meine Mutter leidet seit dem Tod meines Vaters an Depressionen; und ihr sowie mein Seelenzustand haben sich gebessert, seit wir den Hund haben). Bitte nicht falsch verstehen: wir wollen den Hund nicht einfach bloß als Instrument zum Seelentrost behalten, sondern weil wir ihn auch lieben.

So, ich hoffe, ich habe nichts wesentliches vergessen. Wäre nett, wenn jemand meine Ansichten kommentieren könnte und mir auch paar Paragraphen für den (hoffentlich nicht eintretenden) Ernstfall zur Hand geben könnte, daß die Sache an juristischem Ausmaß zunimmt (wie gesagt, hoffentlich nicht).

Gruß,

Darius

Hallo,

die rechtliche Seite ist eigentlich klar.
Sollten sich Anwohner gestört fühlen, kann die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückgezogen werden.
Aber da gibt es auch noch andere Aspekte.
Der Hund ist, so wie ich es verstanden habe, ziemlich lange alleine. Dem Hund wird das nicht schmecken. Das sieht man daran, das er den ganzen Vormittag am winseln ist. Da nützt dem Tier auch Eure ganze Liebe nichts. Ich persönlich finde, das es mit der Tierliebe nicht weit her sein kann, wenn man sich ein Tier anschafft, obwohl man weiß, das es den halben Tag alleine sein wird. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und es soll keinen Anlaß zu Diskussionen geben.
Da gibt es auch noch die Nachbarn. Du sagst, wenn der Hund alleine ist, sind alle aus dem Haus. Weißt Du das genau?
Ich kann Dir ein Besipiel nennen, das ich selber erlebt habe.
Vor Jahren hat meine direkte Nachbarin einen kleinen Yorkshire Terrier gehabt. Auch der wurde die meiste Zeit alleine gelassen und auch er hat dann die ganze Zeit ununterbrochen gekläfft. War zwar nicht laut, aber es war sehr gut zu hören, vorallem in meinem Schlafzimmer. Das Kläffen hat sich nach ein paar Stunden immer heiserer angehört. Auch diese Mieterin sagte, das sie ihren Hund liebt. Wenn ich dann mal ein paar Tage Urlaub hatte, war es nichts mit ausschlafen. Den Hund hätte ich als zuverlässigen Wecker nehmen können. Pünktlich morgens um 5,30 Uhr ging es los. Dann kam das liebevolle Frauchen gegen 2 Uhr nach Hause, ging mit ihm Gassi. Gegen 16 Uhr ging sie wieder aus dem Haus. Natürlich ohne Hund. Sie kam dann meistens erst in der Nacht nach Hause, so das an frühes Schlafengehen auch nicht zu denken war. Dann habe ich die Nase voll gehabt und dafür gesorgt, das damit Schluss ist.
Die nächtliche und morgenliche Ruhe war einfach herrlich.
Ich will Dir nicht unterstellen, das Du es mit Deinem Hund auch so machst. Es soll nur ein Beispiel sein, wie sehr so ein Hund nerven kann, wenn er den ganzen Morgen am Winseln ist.
Das wird Dir jetzt wohl auch nicht weiterhelfen, aber vielleicht gibt es Dir einen Anstoss, darüber nachzudenken, ob es richtig ist, einen Hund den ganzen Morgen alleine zu lassen. Zumal anscheinend bereits ein Nachbar dadurch gestört wird.
Du kannst wirklich nicht davon ausgehen, das um die Zeit keiner mehr Zuhause ist, denn in so einem Komplex gibt es immer Leute, die aus welchen Gründen auch immer zuhause bleiben.

Gruß
roland

hallo darius,

Ein Punkt ist das Bellen. Unser Hund bellt zwar, wenn er
alleingelassen wird (Meine Mutter geht in die Arbeit und ich
in die Schule) und wenn jemand im Treppenhaus ist; aber dies
geschieht nur gelegentlich, also er bellt _nicht_ mehrere
Stunden am Stück oder die Nacht hindurch. Desweiteren, sind
die meisten Anwohner der Nummern a und b (also, die, die den
Hund am ehesten wahrnehmen würden), zu dem Zeitpunkt, in dem
unser Hund alleine gelassen wird, selbst schon unterwegs zur
Arbeit, sodaß sie sein morgendliches Winseln eh nicht
mitbekommen. Auch sonst ist er ein wirklich lieber Kerl; er
zerbeißt _nicht_ aus Wut unser Mobiliar, wenn er alleine ist;
von den Kindern, die hier wohnen, läßt er sich ohne weiteres
streicheln, … Von Gesetzes wegen gilt ja gelegentliches
Bellen noch nicht als Belästigung; insofern könnte man unserem
Hund eine solche Belästigung auch nicht anlasten, oder?

das denke ich auch.
es liegt in der natur der sache, daß hunde gelegentlich bellen. ich denke, das war deinem vermieter bei erteilung der genehmigung auch klar. meiner aufassung nach ist es einem mieter zumutbar, „normales“ hundebellen gelegentlich hinzunehmen. der hund greift ja schließlich keine nachbarn an.
ich würde aber um des hausfriedens willen mit dem betreffenden nachbarn reden (und vielleicht auch von anderen nachbarn bestätigen lassen, daß der hund nicht stört), bevor es zu einem prozeß kommt.
sollte es trotzdem dazu kommen glaube ich, im gegensatz zu meinem vorredner nicht, daß die rechtslage so klar ist. denn hundehaltung gilt ja als „übliche lebensführung“

Hallo,

wenn der Hund stört, kann der Vermieter seinen Entfernung verlangen. Da er jedoch die Erlaubnis zur Tierhaltung erteilt hat, muss er zuerst einmal abmahnen. Erst wenn sich dann nichts ändert, kann er die Entfernung verlangen. Im Übrigen muss der Vermieter frühestens in einem Prozess die Zeugen benennen, die angeblich den Hund gehört haben wollen. Erforderlich ist auch, dass Ihr erfahren müsst, welcher Art die Ruhestörung sein soll.

Da wir den Hund ins Herz geschlossen haben und nicht weggeben
wollen, sind wir nun am Überlegen, wie wir ihn behalten
können.

Ein Punkt ist das Bellen. Unser Hund bellt zwar, wenn er
alleingelassen wird (Meine Mutter geht in die Arbeit und ich
in die Schule) und wenn jemand im Treppenhaus ist; aber dies
geschieht nur gelegentlich, also er bellt _nicht_ mehrere
Stunden am Stück oder die Nacht hindurch. Desweiteren, sind
die meisten Anwohner der Nummern a und b (also, die, die den
Hund am ehesten wahrnehmen würden), zu dem Zeitpunkt, in dem
unser Hund alleine gelassen wird, selbst schon unterwegs zur
Arbeit, sodaß sie sein morgendliches Winseln eh nicht
mitbekommen. Auch sonst ist er ein wirklich lieber Kerl; er
zerbeißt _nicht_ aus Wut unser Mobiliar, wenn er alleine ist;
von den Kindern, die hier wohnen, läßt er sich ohne weiteres
streicheln, … Von Gesetzes wegen gilt ja gelegentliches
Bellen noch nicht als Belästigung; insofern könnte man unserem
Hund eine solche Belästigung auch nicht anlasten, oder?

Zuerst einmal zur Klarstellung. Wenn der Hund gewinselt hat, könnte man auch von einer nicht sachgemässen Tierhaltung sprechen. Gelegentliches Bellen ist erlaubt, nur wie wollt Ihr erklären, dass der Hund gelegentlich bellt, wenn Du selbst erklärst, dass Ihr nicht zu Hause seid. Es kann ja sein, dass der Hudn ruhig ist, wenn jemand in der Wohnung ist, ist er aber allein, bellt er mehr oder winselt.

Ein zweiter Punkt ist, daß ein Einwohner der Nr. c (er ist
übrigens in der BfA-Verwaltung tätig und dort für die
Handwerker zuständig) auch einen Hund nat, nämlich einen
Yorkshire Terrier, der natürlich auch ab und zu bellt (was
allem Anschein nach auch nicht zu Problemen geführt hat, da er
den Hund seit wenigen Jahren hat).

Wo kein Kläger ist kein Richter.

Als dritten Punkt kann man anführen, daß der Hund seit dem Tod
meines Vaters eine seelische Stütze für mich und meine Mutter
ist (v. a. meine Mutter leidet seit dem Tod meines Vaters an
Depressionen; und ihr sowie mein Seelenzustand haben sich
gebessert, seit wir den Hund haben).

Dieser Punkt funktioniert in Deinem Fall nicht. Es gibt zwar in solchen Situationen ein Urteil. Dieses Urteil beruht aber auf der Tatsache, dass diese Mieterin nicht berufstätig gewesen ist und den ganzen Tag zu Hause verbrachte oder mit dem Hund.

GRuss Günter

… Tierhaltung …

Spätestens um ein Uhr ist der Hund nicht mehr alleine, da meine Mutter um diese Zeit aus der Arbeit kommt. Es gibt sicher viele Fälle von Hundehaltern, die arbeitstätig sind und daher den Hund auch für eine gewisse Weile pro Tag zu Hause alleine lassen, wo es trotzdem klappt. Groß genug ist die Wohnung auch, und ich gehe viermal pro Tag mit ihm raus. Daß er sich wohlfühlt, sieht man ihm daran an, wie lebhaft (im angenehmsten Sinne) und uns sehr zugeneigt er ist.
Naja, wir werden erst mal den morgigen Tag abwarten. Ob und inwieweit es wirklich ein Winseln des Hundes war, muß es sich auch erst herausstellen (ich habe hier bloß wiedergegeben, was der Verwaltungsleiter gesagt hat). Wenn wir morgen wissen, wer sich beklagt hat, wollen wir uns natürlich auch mit ihm gütlich einigen.

Gruß,

darev

Ein zweiter Punkt ist, daß ein Einwohner der Nr. c (er ist
übrigens in der BfA-Verwaltung tätig und dort für die
Handwerker zuständig) auch einen Hund nat, nämlich einen
Yorkshire Terrier, der natürlich auch ab und zu bellt (was
allem Anschein nach auch nicht zu Problemen geführt hat, da er
den Hund seit wenigen Jahren hat).

Wo kein Kläger ist kein Richter.

Ich wollte hier auch auf den Punkt der Gleichbehandlung hinaus. Die Rechtsliteratur aus dem Beck-Verlag, in der ich nachgelesen habe, sagt, daß, wenn ein Vermieter einer Partei im Haus die Hundehaltung erlaubt, er sie auch den anderen erlauben muß.

Gruß,

Darius

Hallo,

Ich wollte hier auch auf den Punkt der Gleichbehandlung
hinaus.

Bitte beachte, dass ihr nicht im gleichen Haus wohnt. Möglicherweise kann das zu euren Ungunsten ausgelegt werden. Außerdem hat es nichts mit fehlender Gleichbehandlung zu tun, wenn ein Vermieter die Haltung eines Hundes verbietet, der ein Ruhestörer ist.

Ich sage das jetzt etwas übertrieben, aber darauf wird es hinauslaufen.

Gruss, Niels

Hallo

kurze Einmischung:

Es gibt

sicher viele Fälle von Hundehaltern, die arbeitstätig sind und
daher den Hund auch für eine gewisse Weile pro Tag zu Hause
alleine lassen, wo es trotzdem klappt.

aber das muss ja nicht heißen, dass es bei Eurem Hund klappt, nur weil es bei anderen funktioniert, oder?

Groß genug ist die

Wohnung auch, und ich gehe viermal pro Tag mit ihm raus. Daß
er sich wohlfühlt, sieht man ihm daran an, wie lebhaft (im
angenehmsten Sinne) und uns sehr zugeneigt er ist.

wenn er winselt, fühlt er sich nicht wohl. Punkt.

man hat das GEfühl, dass Ihr eher an Euch denkt, weniger an den Hund!

Gruß
Queedin

man hat das GEfühl, dass Ihr eher an Euch denkt, weniger an
den Hund!

Gruß
Queedin

und man hat das gefühl, daß ihr ihm hier lieber moralischen als rechtlichen rat geben wollt.

hallo Günter,
von dieser Antwort bin ich sehr enttäuscht und betroffen. Ich selbst habe in einem Hochhaus gewohnt, in dem es mehr als 10 Hunde gab. Nur 1 Hund bellte stundenlang, nur 1 Hund beschmutzte das Treppenhaus. Aber angegriffen wurde eine Familie, deren Hund keine Störungen verursachte, nur weil man diese Leute nicht mochte. Aber die hatten die größten Probleme mit dem Vermieter. Dadurch bin ich natürlich vorgeschädigt, und mache unter diesem Hintergrund meine Bemerkungen:

wenn der Hund stört, kann der Vermieter seinen Entfernung
verlangen. Da er jedoch die Erlaubnis zur Tierhaltung erteilt
hat, muss er zuerst einmal abmahnen. Erst wenn sich dann
nichts ändert, kann er die Entfernung verlangen. Im Übrigen
muss der Vermieter frühestens in einem Prozess die Zeugen
benennen, die angeblich den Hund gehört haben wollen.

Das ist gut so, damit auch die Entlastungszeugen gehört werden können.

Ein Punkt ist das Bellen. Unser Hund bellt zwar, wenn er
alleingelassen wird (Meine Mutter geht in die Arbeit und ich
in die Schule) und wenn jemand im Treppenhaus ist; aber dies
geschieht nur gelegentlich, also er bellt _nicht_ mehrere
Stunden am Stück oder die Nacht hindurch.

kann ein Problem sein, durch Gewöhnung sich geben. Nur gibt es Hunderassen (Terrier…fasst alle) die bellen immer wenn jemand vorbeigeht, ich lebe auch mit einem ewig kläffenden Yorkshireterrier Tür an Tür

selbst schon unterwegs zur
Arbeit, sodaß sie sein morgendliches Winseln eh nicht
mitbekommen.

Das ist natürlich kein Argument, denn mich stört das Gekläffe auch, wenn ich mal zuhause bin.

von den Kindern, die hier wohnen, läßt er sich ohne weiteres
streicheln,

habe ich nie machen lassen

Zuerst einmal zur Klarstellung. Wenn der Hund gewinselt hat,
könnte man auch von einer nicht sachgemässen Tierhaltung
sprechen.

Dann würde meine Golden Retriever Hündin auch nicht sachgemäß gehalten werden? Die winselt nämlich wenn sie ins Körbchen nachts muss anfangs und auch bei Gewitter oder wenn sie läufig ist — obwohl wir im Haus sind.

Ein zweiter Punkt ist, daß ein Einwohner der Nr. c (er ist
übrigens in der BfA-Verwaltung tätig und dort für die
Handwerker zuständig) auch einen Hund nat, nämlich einen
Yorkshire Terrier, der natürlich auch ab und zu bellt (

s.oben, die bellen ewig

Wo kein Kläger ist kein Richter.

Das halte ich für eine üble Aussage: Entweder alle dürfen einen Hund halten – oder in diesem Fall, allen muss es untersagt werden. Es geht nicht nach Nase, lieber Günter.

Als dritten Punkt kann man anführen, daß der Hund seit dem Tod
meines Vaters eine seelische Stütze für mich und meine Mutter
ist (v. a. meine Mutter leidet seit dem Tod meines Vaters an
Depressionen;

da wird von Ärzten bevorzugt geraten, sich einen Hund zuzulegen - und kleine Hunde bellen wesentlich mehr und öfter, als große Hunde

und ihr sowie mein Seelenzustand haben sich
gebessert, seit wir den Hund haben).

Wie gesagt, dann muss allen die Hundehaltung verboten werden… und offenbar geht es hier nur um diese eine Familie, wo andere Menschen für Trauer halt kein Verständnis haben.

Wegen der einen querulanten Familie, deren Hund ewig bellte, die aber nie abgemahnt wurde, sondern unschuldige, deren Hund nicht bellte, ist inzwischen allen 66 Mietern die Hundehaltung untersagt worden. Ist doch toll und in deinem Sinne-- denn Gerechtigkeit für alle.

betroffen grüßende Chris

An alle, die mir unsachgemäße Tierhaltung vorwerfen, wo ich mir nichts vorzuwerfen habe: Die Sache scheint nichts weiter als heiße Luft zu sein. Meine Mutter hat am Montag mit dem Verwaltungsleiter gesprochen, um zu erfahren, wer sich denn nun beschwert hat. Der meinte wiederum, er hätte nicht nachgefragt, ob er die Identität preisgeben darf, da ihm die Sache nicht weiter wichtig wäre (seltsam, wenn man bedenkt, wie wichtig es ihm war, meine Mutter am Freitag zu erreichen). Von daher hat sich wohl niemand beschwert (also kein Winseln => dem Hund geht es gut bei uns). Warum der Verwaltungsleiter so einen terz gemacht hat, wissen wir nicht, aber das ist ein anderes Thema.
Es wäre eher auffällig, wenn er _keinen_ Laut von sich gäbe, da Hunde nicht bloß bellen, wenn sie sich schlecht fühlen. Und was queedins Vorwurf angeht, wir denken bloß an uns: Wir haben sehr wohl an den Hund gedacht, als wir ihn bei uns aufnahmen, um zu verhindern, daß er in schlechte Hände kommt. Ich habe in meinem OP gesagt, daß wir den Hund lieben, und da werden wir ihn wohl kaum schlecht behandeln.

Um es kurz zu machen: Da das ganze sich als heiße Luft herausgestellt hat, brauche ich euren juristischen Rat nicht mehr (einen moralischen sowieso nicht). Dies soll auch mein letztes Posting hier sein, da ich, wie ich finde, bereits alles Nötige gesagt habe.

Wegen der einen querulanten Familie, deren Hund ewig bellte,
die aber nie abgemahnt wurde, sondern unschuldige, deren Hund
nicht bellte, ist inzwischen allen 66 Mietern die Hundehaltung
untersagt worden. Ist doch toll und in deinem Sinne-- denn
Gerechtigkeit für alle.

betroffen grüßende Chris

da bin ich mir aber ziemlich sicher, daß so eine klausel nichtig ist. hundehaltung kann nicht pauschal verboten werden.