wenn man beim Gericht oder Finanzamt ein Schreiben bis Freitag oder Samstag einreichen muss, kann man das ja jeweils bis 24.00 Uhr tun. Bearbeitet wird es ja ohnehin frühestens am Montag.
Wenn man es aber erst Sonntag einwirft, gilt das dann als am Freitag abgegeben? Oder kommt da Freitag, Samstag, Sonntag jeweils um 24.00 Uhr jemand, macht den Briefkasten leer und einen Eingangstempel auf die Post?
bei Gericht gibt es einen sog. Nachtbriefkasten. Dieser schaltet um 24:00 Uhr ein anderes Fach zu, so daß die Briefe danach eben im Fach für Samstag oder eben Sonntag liegen (da laufen Fristen aber eh nicht aus) liegen. Läuft also eine Frist für dich am Freitag ab, muß der Brief auch wirklich am Freitag bis Mitternacht eingeworfen werden! Ob es das bei Finanzämtern auch gibt, kann ich dir allerdings nicht sagen.
bei Gericht gibt es einen sog. Nachtbriefkasten. Dieser
schaltet um 24:00 Uhr ein anderes Fach zu, so daß die Briefe
danach eben im Fach für Samstag oder eben Sonntag liegen (da
laufen Fristen aber eh nicht aus) liegen. Läuft also eine
Frist für dich am Freitag ab, muß der Brief auch wirklich am
Freitag bis Mitternacht eingeworfen werden!
das ist ja Sch… öön.
Ob es das bei
Finanzämtern auch gibt, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Also bei Arbeitsämtern ist es nicht so. Und bei FA hab ich es so gelesen:
Früh am Morgen wird der Briefkasten göffnet und alle Post mit dem Stempel des vorherigen Arbeitstages versehen.
Wie gesagt beim AA hat es bei mir funktioniert.
Angenommen man hat vom Finanzamt einen Termin für den 31. und dieser 31. ist ein Freitag.
Dann wird Montag sämtliche bis Dienstanfang am Montag eingegangene Post zum 31. abgestempelt.
Also zu Gunsten des Steuerpflichtigen.
Angenommen man hat vom Finanzamt einen Termin für den 31. und dieser 31. ist ein Freitag.
Dann wird Montag sämtliche bis Dienstanfang am Montag eingegangene Post zum 31. abgestempelt.
Hallo Max,
also diesmal war der Freitag der 19. Und wann und um wieviel Uhr ich unterwegs war, kannst du im Artikel hier drüber lesen.
also an sich gehört an entsprechende Gebäude ein echter Nachtbriefkasten mit einer Fächerumschaltung. Die Dinger sind allerdings teuer und fehleranfällig. Daher macht man es inzwischen vielfach so, dass man eben am nächsten Werktag erst zu Dienstbeginn den Fristablauf annimmt. Dies ist aber (theoretisch) nur möglich, wenn es um Fristen gegenüber Vater Staat geht, dieser also selbst die Großzügigkeit gewährt. Anders sieht es bei den Zivilgerichten aus, wo der Fristablauf ja weniger für das Gericht als vielmehr für den Gegner entscheidend ist. Da ist dieses Verfahren eigentlich nicht zulässig (wird aber teilweise trotzdem so gemacht), da es ja Sache des Gegners wäre, eine längere Frist einzuräumen. Und wer hätte schon Lust sich freiwillig auch nach Verjährungseintritt noch verklagen zu lassen
Auf jeden Fall gibt es auf die Abwesenheit von Nachtpförtner mit Stempel und Nachtbriefkasten keinen Rechtsanspruch! Daher blosß nicht darauf verlassen, dass es schon klappen wird.
Gruß vom Wiz
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Ob es das bei
Finanzämtern auch gibt, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Also bei Arbeitsämtern ist es nicht so. Und bei FA hab ich es
so gelesen:
bei Arbeitsämtern habe ich einen derartigen Briefkasten bislang noch nie gesehen, bei Finanzämtern zumindest von außen (Großer Kasten mit lustigen Kabeln dran). Ob es sich dabei aber um einen Nachtbriefkasten (mit Fristregistrierung) handelt, weiß ich aber nicht.
Früh am Morgen wird der Briefkasten göffnet und alle Post mit
dem Stempel des vorherigen Arbeitstages versehen.
Wie gesagt beim AA hat es bei mir funktioniert.
wie oben gesagt, ist mir auch noch nie aufgefallen, daß da ein spezieller Fristenbriefkasten angebracht wäre.